Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Krankmeldung zu Spät Abgegeben Kündigungsgrund
Abwesenheitsmitteilung für verspätet eingereichte KündigungsgründeStornierung, weil ich meinen Krankheitsurlaub zu spät eingereicht habe?
Folgende Nutzer danken Herrn Erstenmensch für diesen wertvollen Beitrag: AW: Abbruch, weil ich meinen Krankheitsurlaub zu spät eingereicht habe? Hallo, ich habe ein vergleichbares Problem: Ich habe ein Berufspraktikum bei einem Dachdeckerbetrieb absolviert und war ab heute erkrankt. Ich habe bei Beginn der Arbeit angerufen und die Fragestellung, wie lange ich nicht arbeiten kann, wurde nicht beantwortet.
3 Std. später ging ich zum Doktor und war bis nächsten Montag krankgeschrieben. Wenn ich am Dienstag zu meinem Boss ging, um ihm die Krankschreibung zu überreichen und meine Tätigkeit zu starten, sagte er mir, ich könnte wieder nachhause fahren, weil ich nur einmal zu Anfang dieser sechs Tage anrief, als ich nicht arbeiten konnte und ihn nicht über die Zeitdauer informierte (um die er auch nicht gebeten hatte).
Ist die Fehlermeldung nun bei mir? die nachfolgenden 2 User danken der earth person für den sinnvollen Beitrag: Die nachfolgenden User danken der earth person für diesen sinnvollen Beitrag:
Späte Krankheitsmeldung: Ende!
Wenn Sie uns zu spät informieren, straft Sie der Chef: Wenn Sie krank sind, muss sich der Angestellte umgehend abmelden. Den meisten Mitarbeitern sollte tatsächlich bewusst sein, dass Sie Ihren Vorgesetzten umgehend, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, über Ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit informieren müssen. Derjenige, der weiss, dass er nicht zum Service kommen kann, sollte den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren.
Weil die Entgeltpflicht des Arbeitsgebers im Falle einer Krankheit entfällt, sollte der Chefarzt so schnell wie möglich wissen, ob seine Angestellten überhaupt auftauchen werden. Deshalb: Erkrankungen und deren wahrscheinliche Dauer müssen dem Vorgesetzten sofort gemeldet werden, am besten natürlich vor der Arbeit! Die Nichteinhaltung dieser Regelung kann nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main auch zu einer Entlassung durch den Unternehmer führen.
In diesem speziellen Falle meldete ein langjähriger Innenreiniger am Standort Frankfurt seine Dienstunfähigkeit nicht mehrmals vor oder direkt nach Dienstantritt, sondern erst viele Arbeitsstunden später an den Vorgesetzten. Nach dreimaliger Abmahnung durch den Auftraggeber, ohne dass der Angestellte sein Benehmen bei der Folgeerkrankung geändert hat, entließ ihn der Vorgesetzte.
Nach Ansicht der hessischen Staatsanwaltschaft hat der Unternehmer ein sehr großes Interesse daran zu wissen, ob seine Angestellten zum Einsatz kommen oder nicht. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Gesetz über die Entgeltfortzahlung auch ausdrücklich verlangt, dass die Beschäftigten den Dienstgeber über ihre Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Laufzeit unterrichten. â??Wer dies mehrmals ignoriert und deshalb bereits vom Vorgesetzten gewarnt wird, wird so auf das Unrecht aufmerksam gemacht, muss im Nachholungsfall dann eben mit der Benachrichtigung durch den Auftraggeber ( (Landesarbeitsgericht Frankfurt - Aktenzeichen: 12 Sa 522/10) rechnen.
Es stimmt, dass das Recht den Mitarbeiter in 5 des Gesetzes zur Entgeltfortzahlung dazu zwingt, dem Auftraggeber bis zum vierten Werktag eine ärztliche Bescheinigung vorzuweisen. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht hat der Vorgesetzte jedoch durchaus das Recht, das Zertifikat früher zu erwirken. Im Zweifelsfall kann der Unternehmer die Bescheinigung leicht am ersten oder zweiten Tag anfordern, wenn er zuvor einen bindenden Beweis der Erwerbsunfähigkeit seines Arbeitnehmers anstrebt.
Er muss sie dann früher einreichen, sonst verletzt er die gesetzlichen Bestimmungen und muss mit einer Verwarnung rechnen. 2. Erst wenn der Vorgesetzte keine Aussage macht oder das Zertifikat nicht vorab anfordert, verbleibt die Vier-Tage-Frist für das Zertifikat. Nur wenn der Mitarbeiter die Bescheinigung offenbar nicht fristgerecht vorweisen kann, z.B. nach einem Krankenhausunfall, ist er von dieser Verpflichtung zeitweilig befreit.
Schlussfolgerung: Die Erkrankung und ihre wahrscheinliche Dauer muss dem Vorgesetzten sofort, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter können die Bescheinigung (nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) bis zum vierten Krankheitstag vorweisen. Allerdings kann der Vorgesetzte dies auch früher einfordern, da die Vier-Tage-Frist nur den maximal möglichen Zeitraum angibt.