One click Hoster Abmahnung 2015

Ein Klick auf Hoster-Warnung 2015

netz - die erste uns bekannte Warnung! und es gibt keine Warnung. Die Mittel der Warnung selbst sind der Rechtsstaatlichkeit unwürdig. Dabei kam es bereits häufig zu Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gegen eine Filesharing-Warnung der Kanzlei Waldorf Frommer wurde Widerstand geleistet.

boerse.bz, Waldorf Frommer und GVU - Gibt es Warnungen?

Waldorf Frömmer daran - sind Warnungen bedrohlich? Brauchen Sie Unterstützung bei einem Warnschreiben? Der Überfall gegen verschiedene Unterstützer von bz. bz und Power-Uploader, die ihre Angebote auf bz. bz verteilten, stellt einige Nachfragen an die Community und die User von bz. bz. Abgesehen von der Fragestellung, wie die ermittelnden Behörden überhaupt an die Informationen gelangt sind, gibt es einen besonderen Streit um die Fragestellung, ob die Benutzer von Börse. bz massive Warnungen zu fürchten haben.

Solmecke informiert Google: "Die 2,7 Mio. User der Datenbank können auch diesmal strafrechtlich verfolgt werden. "Gibt es wirklich Drohungen von bis zu 2,7 Mio. Warnungen? Anwalt Tobias Röttger, LL.M. (Medien- und Urheberrecht): "Theoretisch ja, fast nein. Vermutlich wird es keine einzige Warnung vor Benutzern von bz geben, die nur über bz. bz bei one-click-hosters geschützte Daten heruntergeladen haben.

Das Herunterladen solcher Filme, TV-Serien, E-Books etc. bedeutet im Unterschied zum Streaming-Konsum (kinox. to) eine klare Copyright-Verletzung, die auch nicht durch private Vervielfältigung, vor allem bei laufenden Spielfilmen, abgesichert ist, aber aus reinen Praxisgründen kaum verfolgt wird. "Wie kann man gegen eine Warnung von bz User (Downloader) sprechen?

Die Führung eines Kontos bei der Firma bz ist keine Verletzung des Urheberrechts. Surfing auf der Website Börse. bz und das Klicken auf einen Link ist auch nicht verboten. Sollten die Ermittler die Protokolle der Börse haben. bz, ist es noch nicht möglich zu sehen, ob jemand wirklich eine urheberrechtsgeschützte Akte von einem der Ein-Klick-Hoster ausgelesen hat.

Werden dort die IP-Adressen der Benutzer festgestellt, so kann diese überhaupt eruiert werden. In seiner Pressemitteilung kündigt Waldorf Frommer an, dass sie nur gegen die Hochlader etwas unternehmen wollen. Es ist fragwürdig, ob es sich für die Rechtsinhaber rechnet, die Benutzer zu verfolgen. Bei einem herunter geladenen Dokumentarfilm kann der Filmdownloader mit Schadensersatzansprüchen und Rechtsanwälten zwischen 150,00 ? und 250,00 ? rechnen.

Der Aufwand pro Arbeit ist deutlich niedriger als beim File-Sharing, da der Anwender eigentlich nur einen einzigen puren Dowload und keinen gleichzeitigen Hochladen durchführt. Den identifizierten Power-Uploadern werden schwerwiegende Auswirkungen entstehen, wenn die ermittelnden Behörden die Upgrades vorlegen. Anwalt Tobias Röttger, LL.M. zu den moeglichen Folgen: Neben einem strafrechtlichen Verfahren drohen besonders Zivilrechtswarnungen mit hohem Schadenersatzanspruch.

Anwalt Tobias Röttger, LL.M.: "In diesem Jahr kommen die Überfälle auf einen Streich. Weiter der Stoß gegen das Kind. zu und jetzt gegen das Boss. Sollten nun einige Unterstützer von bz. bz oder Power-Uploader mit den ermittelnden Behörden zusammenarbeiten, wie es bereits in der Pressemitteilung der StA Köln erwähnt wurde, werden sicher bald Untersuchungen und Überfälle gegen weitere Internetportale und möglicherweise auch One-Click-Hoster stattfinden".

In vielen Faellen werden sich die Benutzer von b. bz und Kinox. nach weiteren Download-Optionen umsehen. Inwieweit dies der Fall ist, werden wir in den kommenden Wochen daran ablesen können, ob die Warnungen wegen File-Sharing wieder in die Höhe schießen. Anwalt Tobias Röttger, Anwalt, LL. M.: "Ich denke, dass Warez-Sites, Streaming-Portale und One-Click-Hoster den Copyright-Inhabern und ihren Anwaltskanzleien wie Waldorf-Frommer aus rein pragmatischen, aber auch aus Urheberrechtsgründen ein Dorn im Auge sind.

Weil es nach wie vor kaum möglich ist, gegen die Benutzer dieser Services etwas zu unternehmen, da es kaum möglich ist, auf die IP-Adressen zuzugreifen, wenn die Datenserver nicht umgehend konfisziert und evaluiert werden. Benutzer von Filesharing-Diensten und Poppcorn Time können viel leichter ermittelt und gewarnt werden. In der Praxis wird es schwer, vor den Nutzern (Downloader) der Börse zu warnen. bz kommt, neben den entschlossenen Power-Uploadern und Geldgebern.

Diejenigen, die sich nicht der straf- und zivilrechtlichen Gefährdung und Furcht vor Strafverfolgung auszusetzen wünschen, sollten davon absehen, über die Webseiten, Webportale und File-Hoster geschützte Daten hoch- und herunterzuladen.

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