Arbeitsrecht Fristen

Fristen im Arbeitsrecht

Verjährungsfristen sind häufig im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Auch der Antrag auf spätere Zulassung der Kündigungsschutzklage ist an eine Frist gebunden: Die Fristen werden zum Teil erheblich verlängert. Ein Arbeitsverhältnis kann erst nach einer bestimmten Zeit abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber muss im Gegensatz zur Kündigung keine Fristen oder Termine bei der Kündigung einhalten.

Zeitpunkte im Arbeitsrecht

Einführung: Im Arbeitsrecht sind eine Reihe von Fristen zu berücksichtigen, die zum Teil schwerwiegende Folgen haben. Eine Übersicht über diese Fristen finden Sie weiter unten. Sie hat sich auf die für sie wichtigen Termine begrenzt, ohne zu behaupten, vollständig zu sein. Fristen: Die Beendigung ist ein unilaterales Geschäft und kann daher nach § 174 BGB effektiv abgelehnt werden, wenn die Beendigung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen wird, der nicht zum Rücktritt vom Vertrag befugt war oder mit der Beendigung keine Originalvollmacht vorlegte.

Die Ablehnung sollte spaetestens eine Woche nach Eingang der Entlassung erfolgen. Eine etwaige Ungültigkeit der Beendigung, z.B. wegen fehlender sozialer Berechtigung im Sinn von 1 Abs. 2 KVG oder wegen fehlender wichtiger Gründe im Sinn von 626 BGB, muss innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten ab Zugang der Beendigung durch gerichtliche Maßnahmen vor dem Arbeitsrichter durchgesetzt werden.

Eine fristgerechte Absendung der Beschwerde an die Filiale reicht nicht aus. Sie können im Anstellungsvertrag angegeben werden oder sich aus einem Kollektivvertrag ableiten. Eine Ausschlussperiode beinhaltet, dass alle oder bestimmte Forderungen aus einem Anstellungsverhältnis (Gehalt, Überstundenzuschlag, Zertifikate nach Kündigung etc.) innerhalb einer gewissen Zeit ( "2 bis 6 Monate") durchzusetzen sind.

Wird während der Laufzeit keine Behauptung aufgestellt, verfällt die Forderung. Beispiel: Ein Mitarbeiter ist vom 1. bis 31. August 2015 als Kellner auf Zeit tätig. Im entsprechenden Anstellungsvertrag ist geregelt, dass Forderungen aus dem Anstellungsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach dem Fälligkeitsdatum in schriftlicher Form zu erheben sind. Bezahlt der Dienstgeber nur einen Geldbetrag von 250,00 , muss der Dienstnehmer den Verlust von 150,00 bis zum 05.12.2015 einfordern.

Bescheinigungen (vorbehaltlich der oben erwähnten Ausschlussfristen) können prinzipiell bis zur Begrenzung der Verjährungsfrist (in der Regel drei Jahre) durchgesetzt werden. Zeugenstreitigkeiten stellen für die Arbeitsgerichtsbarkeit jedoch einen großen Arbeitsaufwand dar, den sich die Arbeitsgerichtsbarkeiten gern schonen. Der Verfall ist ein Rechtsträger, der die Rechtsverfolgung ausschliesst, wenn der Anspruchsteller länger gewartet hat und der Schuldner den Anschein hat, dass eine Rechtsverfolgung nicht mehr stattfindet.

Danach akzeptieren die Arbeitsgerichtshöfe in einigen Fällen bereits nach wenigen Wochen den Verlust des Rechts auf eine Bescheinigung. Wer kein Zertifikat bekommt, sollte sich daher sehr rasch an seinen (ehemaligen) Auftraggeber wenden und ihn bitten, das Zertifikat auszustellen. Derjenige, der ein Zertifikat bekommt, sollte sehr rasch prüfen, ob er mit dem Zertifikat inhaltlich zurechtkommt.

Denn alle Forderungen verjähren. Schlussfolgerung: Im Arbeitsrecht ist eine große Anzahl von Fristen einzuhalten.

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