Kündigung des Arbeitsverhältnis

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unbefristete Arbeitsverträge enden nach Ansicht des Gesetzgebers erst mit der Kündigung. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn dies zwischenzeitlich erfolgt. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung beider Parteien, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Wenn ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Unternehmen führt, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber darauf reagieren kann, falls die Kündigung den Arbeitsvertrag nicht wirksam beendet hat.

Beendigung des Anstellungsverhältnisses - Reaktionsoptionen des Mitarbeiters

Dies spiegelte sich zum Ende des Jahres auch auf dem Markt wider. Daher sind sich alle Fachleute einig, dass die auf allen Seiten herrschende Finanzmarktkrise im kommenden Jahr zu einem zunehmenden Stellenabbau und damit zu zahlreichen Entlassungen der Unternehmen führen wird. Ab wann kann der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis auflösen? Das Arbeitsverhältnis kann der Unternehmer nur beenden, wenn er einen Anlaß hat.

Der Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer die Gelegenheit, das Arbeitsverhältnis aus persönlichen, verhaltensbedingten und betrieblichen Erwägungen zu lösen. Der Gesetzgeber verlangt an die Begründung eines solchen Kündigungsgrunds einiges. Dabei gibt es regelmässig gesetzliche Ausgangspunkte, um die Effektivität der ausgeprägten Kündigung in Zweifel zu ziehen. Auch wenn das Kündigungsschutzrecht nicht gilt, steht es dem Unternehmer nicht frei zu kuendigen.

Insbesondere für Arbeitnehmer mit langjähriger Betriebszugehörigkeit kann die Kündigung auch an dem Prinzip von Treu und Glauben gescheitert sein (§ 242 BGB). Auch bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen, d.h. Kündigung innerhalb der ersten sechs Monaten, kann die Kündigung aus formalen Erwägungen rechtlich unwirksam sein. Daher ist es immer ratsam, eine Kündigung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Die Kündigung wird von einem Rechtsanwalt vorgenommen.

Geht einem Mitarbeiter eine Kündigung schriftlich zu, muss er innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung gemäß 4 KVG klagen. Bei Nichteinhalten der Fristen ist eine gerichtliche Prüfung der Kündigung in der Regel vergeblich. Nur das Nichteinhalten der Kündigungsfristen und damit des Kündigungsdatums kann nach dem Ende der dreiwöchigen Laufzeit noch durchgesetzt werden.

Entscheidet sich ein Mitarbeiter nach einer Kündigung für einen Rechtsbeistand, sollte er dies so rasch wie möglich tun. Viele Kündigungsschreiben wurden bereits wegen formaler Fehler für ungültig befunden. Entlassungen werden oft von Menschen unterschrieben, die dazu nicht befugt sind. Hier kann innerhalb einer Zeitspanne von einer Woche eine so genannte "Vollmachtsbeschwerde" bei der Arbeitgeberin einreichen.

Abfertigungsanspruch? Bei einer Kündigung fragen sich die Mitarbeiter immer wieder, ob sie Anrecht auf eine Abgangsentschädigung haben, vor allem wenn sie schon lange im Unternehmen sind. Diese Behauptung kommt jedoch nur in sehr wenigen Ausnahmen vor: die Und zwar nur dann, wenn der Auftraggeber in seiner Kündigung eine Entschädigung in einem Wert von 0,5 Monatseinkommen pro Arbeitsjahr bietet und darauf verweist, dass mit Ablauf der Kündigungsschutzfrist die entsprechenden Entschädigungsansprüche entstehen.

Diese Option wird von den Arbeitgebern nur sehr wenig genutzt. Der Hauptgrund dafür ist natürlich, dass der Mitarbeiter nach wie vor die Option hat, eine solche Kündigung entweder mit dem Zweck der Aufrechterhaltung seiner Beschäftigung, aber natürlich auch mit dem Zweck, eine bessere Abgangsentschädigung als die angebotenen 0,5 Monatsverdienste/Jahr der Beschäftigung zu erwirken.

Erfahrungsgemäß ist das erste Arbeitgeberangebot in der Regel nicht das einzige und in den meisten FÃ?llen kann auf dem Rechtsweg eine höhere EntschÃ?digung erfolgen, als wenn das vom Arbeitgeber angebotene Paket sofortig annehmbar ist. Bei den meisten Arbeitsgerichtsverfahren wird eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen.

Dies bedeutet für das arbeitsgerichtliche Gericht in der Regel die Kündigung des Anstellungsverhältnisses gegen Entrichtung einer Aufhebungszahlung. Hier haben sich so genannte Faustregeln etabliert, nach denen je nach Lebensalter des Mitarbeiters zwischen 0,5 und 1,0 Gehältern pro Dienstjahr berücksichtigt werden. Wie hoch die Abgangsentschädigung ist, richtet sich letztlich nach den Perspektiven und dem Verhandlungsvermögen des Mitarbeiters oder seines Anwaltes.

Der Mitarbeiter muss sich nach Eingang einer Kündigung oder nach Abschluß einer Aufhebungsvereinbarung bei der Arbeitsvermittlung anmelden. Dieser Antrag auf Beschäftigung muss sofort, also nicht später als drei Monaten vor dem erwarteten Ende des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden. Bei einem Austritt von nicht mehr als drei Monaten ist sofort, d.h. innerhalb von drei Tagen, eine Bewerbung einzureichen.

Wenn der Mitarbeiter diesen Zeitraum verpasst, wird das Arbeitsentgelt für eine weitere Arbeitswoche blockiert. Oftmals stellen die Unternehmen den Mitarbeitern auch einen Abfindungsvertrag vor oder offerieren nach der Kündigung einen Auflösungsvertrag. Das Zustandekommen eines solchen Vertrags kann für den Mitarbeiter unvorhersehbare ökonomische Konsequenzen haben, besonders im Zusammenhang mit dem Erhalt von Arbeitslosenunterstützung.

Wenn ein ernsthaftes Kündigungsangebot vorliegt, wird der Dienstgeber dem Dienstnehmer daher immer die Möglichkeit geben, sich vor Vertragsabschluss rechtlich beraten zu lassen. Hat ein Mitarbeiter jedoch eilig einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschrieben, kann trotzdem überprüft werden, ob eine Ablehnung möglich ist. Das kann bei Betrug und Bedrohung, aber auch im Fehlerfall der Fall sein.

Recht auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Fristablauf? Will ein Mitarbeiter um seinen Arbeitsplatz streiten, kommt immer wieder die entscheidende Überlegung auf, ob er auch nach dem Ende der Frist einen weiteren Beschäftigungsanspruch hat. Der Mitarbeiter hat nach Fristablauf nur dann ein Recht auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn er im Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnt.

Natürlich muss in diesem Zusammenhang auch der Auftraggeber das Arbeitsentgelt zahlen. Besteht jedoch ein Konzernbetriebsrat im Unternehmen, hat er im Umfang seines Mitbestimmungsrechtes gemäß 102 BetrVG die Gelegenheit, der Kündigung aus den gesetzlichen Grundlagen zu widersprechen. 2. Der entlassene Mitarbeiter hat in diesem Verfahren das Recht auf Fortsetzung der Beschäftigung unter gleichen Bedingungen bis zum rechtsverbindlichen Abschluß des Kündigungsschutzes.

Rechtfertigt der Konzernbetriebsrat seinen Einspruch sorgsam im Rechtssinne, kann er dem Mitarbeiter einen wesentlichen Verfahrensvorteil einräumen, da es oft zwei Jahre dauert, bis ein rechtskräftiges Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist. Die Urheberrechte im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) liegen bei Markus Bär, Schleiermacherstraße 10, 64283 Darmstadt.

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