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Schadensersatz statt Leistung
Vergütung statt LeistungEin Schadenersatz statt der Leistung ist möglich, wenn die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden muss.
Verzugsschaden oder Schadensersatz statt der Leistung?
Danach kommt für den Käufer immer wieder die entscheidende Fragestellung auf, wie er darauf reagiert. Er warte entweder, bis die Auslieferung endgültig stattgefunden hat, und verlange dann Schadensersatz für den ihm durch die Lieferverzögerung entstandenen Sachschaden. Andernfalls tritt er vom Vertrage zurück und fordert Schadensersatz. Eine weitere Variante: Er beansprucht nur Schadensersatz statt der Leistung.
Die Kundin oder der Kunde erwartet die Auslieferung des Schuldners. Danach bleibt sein Erfüllungsanspruch auf die geschuldete Leistung bestehen. Erleidet der Käufer / Käufer infolge des Lieferverzuges einen Schaden, so kann er hierfür Schadensersatz fordern (§ 280 i.V.m. § 286 BGB). Der Verzugsschaden schließt den Schaden ein, der innerhalb der Verspätungszeit entsteht; die Leistung ist jedoch weiterhin möglich.
Lediglich der Schadensersatzanspruch statt der Leistung würde diese decken. In diesem Artikel können Sie mehr über die Lieferverzögerung erfahren: Wann die Lieferverzögerung auftritt und welche Forderungen der Käufer hat. Die Kunden/Kreditoren wollen nicht abwarten, bis der Anbieter ausliefert. Er kann dem Lieferer dann eine entsprechende Leistungsfrist einräumen.
Nachlieferungsfrist bis zum 10.01.2018". Daher die Empfehlung: Einigen Sie sich von Anfang an im Kontrakt, wie lange die Neuheitsschonfrist bei Lieferverzug sein soll. Nach erfolglosem Ablauf dieser Zeit hat der Kunde die Rücktrittsmöglichkeit gemäß § 323 BGB. Der Käufer ist an der Erfüllung des Vertrages nicht mehr interessiert, weil der Termin nicht eingehalten wird oder der Lieferant die Erfüllung ablehnt.
In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrage zurückgetreten und Schadensersatz statt der Leistung gemäß 280, 281 BGB fordern. Gemäß 281 Abs. 4 BGB ist jedoch, wie im Falle des Rücktritts, der Leistungsanspruch weggefallen und der Lieferverzug damit aufgehoben. Er ist dann so zu platzieren, als ob der Lieferant den Auftrag ordentlich und rechtzeitig erfüllte.
Wenn der Kreditor/Kunde für die fehlenden Lieferungen Ersatzbeschaffungen und Abdeckungskäufe tätigen musste, müssen nun die dadurch entstehenden Zusatzkosten erstattet werden.