Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Redtube B
Rotrohr BB. über die Genehmigung der Mahnkosten). Brudgette B gros nichons et un.
Porn Platform: Wie die Judikative für ihren guten Namen im Fall Redtube ankämpft.
Der Vorwurf der Warnung vor angeblichen Nutzern der Pornoplattform Redtube ist anscheinend noch lange nicht erledigt. Mehrere Kanzleien des Landgerichtes Köln hatten sich im vergangenen Jahr auf ein Sachverständigengutachten berufen, das einem Gesuch um Entscheidung über die Veröffentlichung von IP-Datensätzen von Telekom-Kunden beigelegt war. Verschiedene Kanzleien des Landgerichtes Köln haben die Anträge bearbeitet.
Manche Jurymitglieder forderten die Telekom auf, mehrere tausend Kundinnen und Kunden zu veröffentlichen, während andere die Freigabe kritisch hinterfragten - und nicht anordneten. Dann werden diese Informationen importiert und die Warnungen in Waschkörben versendet - so auch im Jahr 2013, als die Redtube-Welle begann. Die Redtube ist eine von mehreren Streaming-Plattformen der MindGeek-Gruppe.
Aufgrund einer Steuerfahndung der Staatsanwaltschaft ist er im September 2013 aus dem Betrieb ausgeschieden - kurz vor der Warnwelle, die das Business für den Streaming-Provider mindestens in Deutschland bis in alle Ewigkeit sicherstellen könnte. Nach dem Fall Redtube dürfte sich kein einziges Bundesgericht so rasch von Entscheidungen über die Weitergabe von Benutzerdaten abhalten lassen. 2.
So hat die regensburgische Anwaltskanzlei für Abmahnung die Abmahnung im Jahr 2013 an fast 40.000 Anwender verschickt. Rasch kam jedoch die Frage auf, ob die Entscheidungen des Landgerichtes Köln überhaupt auf der Grundlage richtiger Informationen getroffen wurden. Bereits bei den Filmlizenzen gab es Zweifel: Es zeigte sich, dass die sechs gewarnten Pornofilme zu einem großen Teil aus Filmausschnitten stammen, die in den USA hergestellt wurden.
Auch die Umschläge der Folien, die den Klagen beim Landesgericht beigelegt wurden, können gefälscht gewesen sein. Allerdings sieht die Kölner Bundesanwaltschaft nun offensichtlich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Affidavit eines IT-Spezialisten auch gefälscht gewesen sein könnte, die den Gesuchen um Herausgabe der Benutzerdaten an das LG Köln beigelegt wurde.
Das Programm mit dem Titel "GAD II" sollte beweisen, dass ein Benutzer die gewarnten Videos auf der Pornoplattform Redtube gesehen hat. Die von der Kölner Staatskanzlei angeklagte Person, die dies eidesstattlich geschworen hat, könnte nun zum Pfandopfer werden. Weil er sicherlich nicht der Kopf hinter den Warnungen war. Angesichts der rund 40.000 Warnungen, von denen nur rund 30.000 eigentlich gesendet worden sein sollen, weil wenige Tage nach den ersten Briefen in Internet-Blogs ein so genannter Scheißsturm ausgebrochen ist, ist die Zahl verhältnismäßig klein.
Seitdem hat Thomas Urmann, dessen Anwaltskanzlei im vergangenen Jahr mehrere tausend Verwarnungen verschickt hat, seine Anmeldung zurückgeschickt.