Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Zeiterfassung
Warnung bei der ZeiterfassungWährend der Zeiterfassung betrogen Arbeitszeitbetrug: Wenn eine Warnung oder Beendigung bevorsteht
Arbeitszeitbetrug kann eine Straftat sein, wenn er bewusst verübt wird. Darüber hinaus ist der Auftraggeber in vielen FÃ?llen zur KÃ?ndigung des Vertrages im Falle eines Vertrauensbruchs befugt. Gelegentlich ist jedoch eine Vorwarnung erforderlich. Arbeitszeitbetrug: Ein Mitarbeiter, der bei der Arbeitszeiterfassung absichtlich fehlerhafte Arbeitszeiten erfasst und damit weniger als vorgeschrieben tätig ist, begibt sich auf Arbeitszeitbetrug.
Im Arbeitsvertrag ist geregelt, zu welcher Arbeit der Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtete ist und wie viele Arbeitsstunden die Wochen- oder Monatsarbeitszeit ausmacht. Jeder, der dieser Verpflichtung nicht nachkommt und diese durch Falschangaben verschleißt, täuscht den Auftraggeber und kann - je nach Schweregrad der Straftat - wegen Betruges nach 263 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden.
Arbeitszeitbetrug: Entlassung oder Abmahnung? Kann ein Arbeitnehmer einen systematischen Arbeitszeitbetrug unzweifelhaft nachweisen und ist dem Unternehmen dadurch ein erheblicher Schadensersatz erwachsen, kann der Unternehmer nach § 626 BGB fristlos kündigen. Wenn es sich jedoch um einen individuellen Fall handele, könne die Abmahnung ausreichend sein und eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sein.
So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Falle einer wegen Arbeitszeitbetrugs entlassenen Ehefrau, dass eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre (AZ 10 Sa 2272/11). Außerdem erlitt die Arbeitgeberin keinen Nachteil, da die Mitarbeiterin dennoch alle anfallenden Arbeiten erledigte. Weil die unangekündigte Beendigung eine schwere arbeitsrechtliche Folge ist, muss der Arbeitnehmer bei Vorliegen eines Verdachts auf Arbeitszeitbetrug zunächst Gelegenheit haben, zu den Behauptungen in einem gerechten Verfahren Stellung zu nehmen.
Nach einer nachträglichen Verfügung des Bundesarbeitsgerichts ist der Dienstgeber jedoch nicht dazu angehalten, den Arbeitnehmer über das Gesprächsthema zu informieren, wenn er ihn zu einer solchen Verhandlung vor einer verdächtigen Kündigung auffordert ("AZ 6 AZR 845/13").
Warnung bei der Zeiterfassung
Ich wurde gewarnt, weil ich die Arbeitszeiten aufgeschrieben habe, als ich die Kasse betrat und nicht WANN ich auf meinem Sessel sass. Es gab also 5-10 minütige Abweichung (in denen ich Briefe verteilte, auf die Toilette ging usw.), die von meinen Kolleginnen und Kollegen mitbekommen wurde.
Wir würden unsere Zeiterfassung selbst am Computer machen, wir haben keine Zeituhr, es gibt natürlich auch keinen eigenen Mitarbeiter. Ich habe es nicht gewollt und ich habe es nicht betrogen, sondern war eigentlich in der Bank) und lasse Sie dann wissen, welche Mehrarbeit Sie von mir absetzen wollen. Und mein Boss sagte auch: "Was sind nur 14 Stunden Mehrarbeit, dann musst du darüber nachdenken, was du mit deinem Feiertag machen sollst."
Wenn ich sie aufschreibe, um so viel von meinen Mehrarbeiten abzuziehen, kann das nicht als Schuldbekenntnis wirken? Unglücklicherweise wissen meine Familie/Freunde nicht, was sie tun sollen und es gibt keinen Rechtsschutz.