Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Text
WarntextVerteidigung gegen Warnungen - IT-Recht-Kanzlei
Die meisten Verfahren im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Copyright-Warnungen beziehen sich auf das Medium der Information. Entsprechend repräsentieren wir eine Vielzahl von Website-Betreibern, die auf ihren Websites vor vermeintlichen Urheberrechtsverstößen gewarnt wurden. Meistens geht es um den Verdacht der Verwendung falsch oder gar nicht lizensierter Bilder oder die Annahme ausländischer Texten.
Agenturen wie Getty Images, Corbis oder Meisterdatei Deutschland lässt das Netz nun mit einer speziellen Überwachungssoftware gezielt ablaufen. Wenn das Programm die Verwendung eines Bildmaterials aus der eigenen Bilderdatenbank erkennt und keine ausreichenden Lizenzen durch den Betreiber der Seite ermitteln kann, wird - mehr oder weniger automatisch - eine sogenannte Bildwarnung erzeugt und an den Betreiber der Seite gesendet.
Selbst wenn es in vielen dieser Bildwarnungen sogar zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen mag, sind die Anforderungen, die die Agenturen an sie stellen, meist sehr hoch, so dass es in der Realität in einer Mehrzahl von Einzelfällen möglich ist, die zu entrichtenden Beiträge deutlich zu reduzieren. Die Verwendung externer Texten wird ebenfalls immer öfter überwacht.
Mit speziellen Webseiten oder einer einfachen Suche mit einer gemeinsamen Suchfunktion lässt sich leicht feststellen, auf welchen anderen Webseiten ein Text publiziert wurde. Bei Textwarnungen ist es zwar notwendig, dass der Text, auf dem die Warnung basiert, einen ausreichenden Erstellungsgrad hat, dies ist aber zumindest dann der Fall, wenn der Autor nachweist, dass der Text suchmaschinen-optimiert war.
Urheberrechtshinweise werden auch außerhalb des Netzes ausgegeben. Doch da es viel leichter ist, Rechtsverletzungen im Netz zu erkennen, sind solche ohne Internetbezug sehr selten. Natürlich sind wir auch in solchen Angelegenheiten tätig, die keinen Internetbezug haben.
Warnung für Text
Bei den Sätzen, die Gegenstand des Rechtsstreits sind und die Sie angenommen haben, ist das Urheberrecht geschützt, da es sich um ein sogenanntes sprachliches Werk im Sinne des 2 I Nr. 1 Urheberrechtsgesetzes handelt. Urheber des Texts ist der Urheber des Werks und damit Urheber im Sinne des 7 Urheberrechts. Er verfügt daher über ein umfangreiches Nutzungsrecht, so dass grundsätzlich niemand diesen Text ohne seine Zustimmung annehmen darf.
Die haben sich offenbart. 97 Die Grundlage für Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bildet in diesem Rahmen das Unterlassungsgesetz. 97a I des Gesetzes sieht vor, dass ein Unterlassungsanspruch nur dann vor Gericht durchgesetzt werden kann, wenn der Rechtsverletzer vorher erfolglos gebeten wurde, eine Abmahnung mit ausreichenden Strafen abzugeben. Ein Mahnschreiben ist daher gesetzlich direkt vorgeschrieben.
Der Rechtsverletzer trägt die anfallenden Anwaltshonorare als Entschädigung, wenn er die Schutzrechtsverletzung mindestens schuldhaft verursacht hat und die Bestellung des Rechtsanwalts für eine angemessene Strafverfolgung erforderlich war. Auf der einen Seite geht dies davon aus, dass er selbst die Unterlassungsverpflichtung hätte einfordern können. Bereits bei der Erstellung einer solchen Meldung ist es ratsam, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen, da eine Abmahnung z.B. auch ungültig sein kann, wenn sie nicht ausreichend strafbar ist.
Außerdem ist es viel versprechender, wenn ein Rechtsanwalt den Widersprechenden um eine solche Aussage bittet, als wenn der Geschädigte sie selbst macht. Die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist daher anzunehmen, solange Sie nicht nachweisen können, dass der Geschädigte selbst über das notwendige Fachwissen verfügt, um Sie ebenso wirkungsvoll zu warnen.
Weil die Prozesskosten aufgrund der großen Streitigkeiten in diesen Bereichen rasch schmerzliche Ausmaße annehmen, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr 97 a II UVG eingeführt: "Die Erstattung der notwendigen Kosten für die Nutzung von Rechtsdienstleistungen für die erste Mahnung ist in einfachen Ausnahmefällen bei nur geringfügiger Verletzung außerhalb des Geschäftsverkehrs auf 100 EUR begrenzt.
"Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung, der zufolge höchstens 100 Euro Rechtsanwaltskosten gefordert werden können, wird wahrscheinlich an der letztgenannten Bedingung scheitern, da die Verletzung in einem unternehmerischen Kontext stattfand. Wenn die andere Seite trotzdem versucht, die Anwaltsgebühren einzuziehen, sollte sie auf der Grundlage dieses Rechtskonzepts vorgehen. Ich halte es auch für sinnvoll, dass 97a II UrhG in Kraft treten kann, da die angenommene Textstelle nicht auf der Unternehmenshomepage publiziert, sondern nur auf dem Webserver gespeichert wurde.
Die verkehrsrechtlichen Entscheide sind damit nicht vergleichbar, da die Geltendmachung von Schäden nicht so aufwendig ist wie eine Copyright-Warnung. Es ist vernünftiger zu erwarten, dass ein Geschädigter seinen Kontrahenten zur Bezahlung auffordert, als eine Abmahnung auszusprechen. Lieber Frager, in anderen Rechtsbereichen ist immer der Satz gültig, dass ein Anspruch auf Schadenersatz nur in der Größenordnung besteht, in der der Verletzte einen quantifizierbaren Nachteil nachweist.
Auch hier kann der Verletzte als Alternative zum Schadenersatz eine Lizenzvergleichung einfordern. Damit kann er den von ihm geforderten Lizenzbetrag einfordern, der Ihnen das Recht zur Nutzung des Wortlauts gegeben hätte.