Azubi Abmahnung

Praktikantenwarnung

Es gibt keine nennenswerten Schwierigkeiten mit anderen Auszubildenden. Der nächste Auszubildende wird gewarnt und fliegt. Wenn ein Auszubildender Mist macht und der Chef ihn deshalb außerordentlich entlassen will, muss er zuerst eine entsprechende Warnung aussprechen. Die Auszubildenden sollten eine Verwarnung nicht einfach ablehnen, wenn dies nicht hilfreich ist, können Sie auf die Verwarnung zurückgreifen.

Warnung| Schiedsgerichtsbarkeiten | Terminierung

Beide Vertragspartner können den Vertrag vor Ausbildungsbeginn kündigen, wenn sich die Vertragspartner nicht auf eine andere Vereinbarung geeinigt haben. a) aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist (dies betrifft sowohl den Unternehmen als auch den Auszubildenden), jedoch ist in diesem Fall in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, "siehe "Abmahnung"! b) durch den Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen, wenn er die Schulung abbrechen oder sich für eine andere berufliche Tätigkeit qualifizieren möchte.

Der Rücktritt und die Auflösung bedürfen stets der Schriftform. Im Falle einer außerordentlichen Beendigung ist nicht nur der auf die berufliche Qualifikation abzielende Ausbildungszweck, sondern auch die zum Kündigungszeitpunkt bereits absolvierte Ausbildungsdauer zu berücksicht. Im Falle eines vertragswidrigen Handelns (sog. verhaltensbedingter Kündigung) - z.B. wegen ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsfachschule oder fehlender Integrationsbereitschaft in die Betriebsordnung - muss der Praktikant zunächst gewarnt werden.

In solchen Situationen muss der ausbildende Betrieb dem Praktikanten zunächst die "Gelbe Karte" vorlegen und ihm damit die Möglichkeit zur Verhaltensänderung einräumen. Erst bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen kann die Beendigung ohne Vorwarnung unmittelbar erfolgen. Bevor der Praktikant wegen vertragswidriger Verhaltensweisen gekündigt wird, sollte er zwei schriftliche Verwarnungen bekommen haben, und sowohl Verwarnungen als auch Kündigungen müssen sich auf dasselbe vertragswidrige Verhaltensweisen bezogen haben.

Andernfalls kann die Beendigung ungültig sein. Was muss eine Warnung beinhalten? a) Eine präzise Darstellung des zu warnenden Vertragsverletzungsverhaltens. b) die Forderung an den Praktikanten, den Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag in Zukunft nachzugehen.

Die Abmahnung ist nur gültig, wenn die Abmahnung darin explizit bedroht ist. Wenn einer der drei Punkte ausbleibt, ist die Warnung wirkungslos, so dass auch eine Kündigungserklärung daraus nicht abgeleitet werden kann! Ab wann ist die Warnung gültig? Der Warnhinweis wird erst nach der Aufnahme des Praktikanten (bzw. bei jugendlichen Praktikanten nach Eintritt der Eltern) gültig.

Im Gegensatz zur Beendigung gibt es keine Mahnfrist. Aufgrund der didaktischen Wirksamkeit und aus Gründen der Beweisführung sollte die Warnung jedoch in einem so engen Bezug wie möglich zu dem Ereignis stehen, das der Grund für die Warnung ist. Wenn der Praktikant seine Aufgaben über einen längeren Zeitraum hinweg wahrgenommen hat, kann die Abmahnung somit ungültig werden.

Jedoch gibt es keine feste Deadline, nach der die Warnung ihre Gültigkeit verlieren würde. Im Regelfall sind jedoch Unterlassungserklärungen, die mehr als ein Jahr zurückreichen, nicht relevant. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Teilnehmer im Falle einer unberechtigten Abmahnung einen Widerrufs- oder Entziehungsanspruch einfordern kann.

Unsere Schulungsberater stehen Ihnen bei allen weiteren Informationen zum Themenbereich Warnungen zur Verfügung. Er ist jedoch weiterhin verantwortlich, wenn es einen Rechtsstreit darüber gibt, ob das Ausbildungsverhältnis noch existiert, z.B. wenn eine Entlassung durch den Praktikanten oder den Praktikanten vorliegt, und wenn der Entlassene diese Entlassung nicht gegen sich selbst akzeptieren will.

Das Komitee besteht aus je einem Repräsentanten der beiden Unternehmen und der Mitarbeiter, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Das Komitee wird von dem Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildungen der IHK geführt, bei dem sich der Auszubildende oder Praktikant in schriftlicher Form oder zur Aufnahme in die Kanzlei bewerben kann. Im Falle von Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterqualifizierung ist bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen unmittelbar das arbeitsgerichtliche Gericht aufzusuchen.

Wenn der Auszubildende in der beruflichen Bildung schlecht abschneidet, darf der Unternehmer dies nur dann als Grund für eine Beendigung außerhalb der Bewährungszeit nutzen, wenn die Weiterführung des Lehrverhältnisses nicht mehr sinnvoll ist. Dies erfordert in jedem Falle eine effektive Warnung. Dies entschied das Essener Amtsgericht im Falle eines Maurerlehrlings, der vom Auftraggeber ein Jahr vor Ende seiner Ausbildung wegen schlechter Leistung in der Vorprüfung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen worden war.

Der Gerichtshof weist in seiner Rechtfertigung darauf hin, dass eine Entlassung keinen sanktionierenden Charakter hat, sondern vorausschauend ist. Ein wesentlicher Kündigungsgrund könnte sein, dass die in der Vorprüfung festgestellten Lücken das Ablegen der anschließenden Schlussprüfung ausblenden. Hinsichtlich der mangelnden Leistung des Praktikanten hatte der Auftraggeber eine Verwarnung erteilt, die jedoch nicht den Vorgaben der Rechtssprechung entsprach.

Weil für den erneuten Fall keine strengere strafrechtliche Ahndung versprochen worden war. Darüber hinaus wurde eine weitere Beschwerde erst nach der vom Praktikanten zu liefernden Zwischenprüfung erhoben, so dass es für den Praktikanten keine Möglichkeiten gab, das Leistungsverhalten in dieser Hinsicht zu verbessern. Harte Parolen unter den Praktikanten können als sprachliche Belästigung angesehen werden, in die Trainer eingreifen müssen.

Diese können prinzipiell eine außerordentliche Beendigung begründen. Die Antwort der Unternehmer muss jedoch immer angemessen sein. Stattdessen ist immer der individuelle Fall zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob z. B. eine Abmahnung im Arbeitsrecht angemessener ist als eine außerordentliche Aufhebung. Übrigens: Bei Ausbildungsverträgen sind die Kündigungshürden für unbefristete Entlassungen größer als bei "normalen" Arbeitsverträgen.

Die wettbewerbsrechtlichen Warnungen werden in der Regel per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung an das Dokument gesendet, wenn die Warnung ergangen ist. Im zugrundeliegenden Falle war die verwarnte Geschäftsfrau nicht zugegen, als die Abmahnung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung erfolgte, so dass der Brief bei der zuständigen Poststelle abholbereit war.

Zwar bestätigte die gemahnte Partei im nachfolgenden Verfahren anstelle eines Eides, dass sie weder eine Verwarnung noch einen Bescheid des Postboten bekommen hatte, doch ging das Schiedsgericht davon aus, dass die gemahnte Partei das Verlustrisiko trug und damit die Verfahrenskosten tragen würde. Damit ist das Landgericht Berlin dem BGH gefolgt, der bereits 2006 über die Verteilung der Beweislast im Rahmen des Eingangs von Verwarnungen entschied (BGH, Urteile vom 21. 06. 2006, Az.: I BZ 17/06).

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