Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rücksendekosten Widerruf 2015
Retourenkosten Widerruf 2015Rechtsanwalts-Flatrate Online-Shops
Sehr geehrte Forum-Community, der folgende hypothetische Fall: Ein Interessent ordert vier Räder im Netz und macht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Die Widerrufserklärung lautet: "Sie übernehmen die Rücksendekosten. "Jetzt können sie nicht mehr so einfach als Paket verschickt werden, aber Logistiker berechnen sperrige Warenzuschläge oder haben spezielle Tarife. Die billigste Variante wäre z.B. DPD mit ca. 40? Versandkosten.
Seit dem neuen Rücktrittsrecht in Art. 246a 1 Abs. 2 S: 1 Nr. 2 EGBGB: "Hat der Kunde ein Rücktrittsrecht gemäß 312g Abs. 1 BGB, ist der Kunde dazu angehalten, den Kunden zu benachrichtigen (.... falls zutreffend, dass der Kunde die Rücksendekosten der Ware zu übernehmen hat, und bei einem Fernabsatzvertrag die Rücksendekosten der Ware zuzüglich, wenn die Ware aufgrund ihrer Art nicht mit der gewöhnlichen Post zurückgegeben werden kann, (.... " Frage: Vorabfrage ist, ob Autoreifen "zum Paketversand geeignet"?
Damit ist die zentrale Frage geklärt, ob der Auftraggeber, der nicht über die Höhe der Rücksendekosten unterrichtet wurde, die Rücksendekosten zu übernehmen hat? In diesem Fall würde ich ableiten, dass der Verkäufer nicht richtig informierte und die Rücksendekosten entsprechend zu erstatten hat. Und wie wurden die Räder zu Ihnen geschickt?
Von wem wurden die Räder, der Paketservice oder die Reederei angeliefert? Je zwei Luftreifen waren mit Folien miteinander verknüpft. Bei 4 Bereifungen also zwei " Packungen ". Lediglich für den Konsumenten sind die Rücksendekosten (überraschend) hoch. Danach geben Sie sie bei DHL ab, wo ich bereits Bereifung verschickt habe. Ohne Sperrgutaufschlag gehen zwei Räder dorthin.
Der Versand der Waren kann jedoch in der Regel per Paketpost erfolgen. Die Kosten für den Rücktransport betragen 28 für die 2 Sendungen bei DHL. Zur Vermeidung der Abrundung legen Sie einen quadratischen Kasten auf die Ober- und Unterseite der Bereifung.
Neue Verbraucherschutzgesetze erschweren Widerruf und Rückgabe | Recht
In der EU wird ab dem 13.06.2014 ein vereinheitlichtes Verbraucherschutzgesetz gelten. In Deutschland nicht so: Hier können sich die Gewerbetreibenden auf etwas freiere Regelungen einstellen und werden von den Retourenkosten entlastet. In der EU wird ab dem 13.06.2014 ein vereinheitlichtes Verbraucherschutzgesetz gelten. In Deutschland nicht so: Hier können sich die Gewerbetreibenden auf etwas freiere Regelungen einstellen und werden von den Retourenkosten entlastet.
Längst sind die Konsumenten in Deutschland vor den Auswirkungen überstürzter Anschaffungen durch Gesetze und Vorschriften gut abgesichert. Beispielsweise gibt es umfassende Auskunftspflichten, die insbesondere bei Fernabsatztransaktionen, z.B. E-Commerce, zu beachten sind, sowie ein umfangreiches Widerrufs- und Rücksendungsrecht. Neue Verbraucherschutzgesetzgebung: (Kein) Anlass zum Jubeln?
Mit dem 13.06.2014 tritt in ganz Europa eine neue Verbraucherschutzverordnung in Kraft. 2. Es zielt darauf ab, den europäischen Warenverkehr weiter zu erleichtern und ein gleichmäßiges Niveau des Konsumentenschutzes in den EU-Staaten durchzusetzen. In manchen EU-Ländern wird die Angleichung zu einem wesentlich besseren Konsumentenschutz führen, in Deutschland wird der Konsumentenschutz dagegen leicht zurückgehen.
Vor allem im Rücktrittsrecht für Geschäfte außerhalb des Stationärhandels, d.h. Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge. Auch wenn das Recht auf Widerruf gegenwärtig nicht verfällt, wenn der Gewerbetreibende keine oder falsche Angaben macht, d.h. ohne Fristen ausgeübt werden kann, ist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur eine Zeitspanne von 12 Monate und 14 Tagen ab Vertragsabschluss, innerhalb derer das Recht auf Widerruf ausgeübt werden muss, anwendbar.
Gegenwärtig genügt die Geltendmachung des Widerrufsrechtes, wenn der Konsument die Waren ohne Angabe von Gründen an den Einzelhändler zurückgibt. In Zukunft wird er erklären müssen, warum er die Waren zurückgibt. Die Rücksendekosten übernimmt die Firma zurzeit in der Regel, sofern der Besteller von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht; nur in Ausnahmefällen können diese dem Besteller durchgesetzt werden.
In der Regel ist ab dem Jahr 2014 der Konsument derjenige, der den Hin- und Rücktransport zahlt. Das neue Gesetz wird nicht nur das Rücktrittsrecht erleichtern, sondern auch die Anforderungen an den Geschäftsverkehr, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflicht, verschärfen. Ab dem kommenden Jahr sollen die Konsumenten unter anderem staerker vor verdeckten Mehrkosten geschuetzt werden.
Beispielsweise muss der Konsument in Zukunft explizit eine Bezahlung bestätigen, die er neben der Hauptdienstleistung zu tragen hat, z.B. eine Warenversicherung. Firmen dürfen die mit der Nutzung eines gewissen Bezahlmittels verbundenen Gebühren nur in begrenztem Umfang an die Konsumenten weitergeben. Durch die lange Vorlaufzeit von knapp einem Jahr und einheitliche EU-weit gültige Formulare zum Widerruf und zur Widerrufsbelehrung erleichtert der Gesetzgeber die Anpassung an die Abänderungen.