Kündigung an den Vermieter

Beendigung an den Vermieter

Sonderkündigungen immer mit ordentlichen Kündigungen kombinieren Bezahlt ein Vermieter die vereinbarten Mieten nicht oder nicht fristgerecht, fragt er sich regelmässig, ob und wie er den Vertrag auflösen kann, um zuverlässigere Mietinteressenten zu gewinnen. Deutsches Wohnungseigentumsrecht sichert den Mietinteressenten sehr gut ab, so dass eine Kündigung nur unter besonders strikten Bedingungen möglich ist. Hier sollten Mietern und Vermietern eine bedeutende gerichtliche Entscheidung bekannt sein:

Auch wenn die Rückstände innerhalb der so genannten Nachfrist bezahlt werden, kann der Vermieter dennoch auflösen. Das Ausbleiben der Mietzahlung ist ein rechtlicher Anlass für eine "außerordentliche Kündigung": Sobald der Vermieter mit zwei Vollmieten in Verzug ist, ist er zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist verpflichtet. Jedoch hat der Pächter die Option, diese Kündigung fristlos zu stornieren, indem er die Rückstände innerhalb von zwei Monate nach Erlöschen der Klage auf Räumung auflöst.

Das kann für den Vermieter unerfreulich sein: Dann muss der Vermieter den Räumungsvorgang abbrechen ("für beendet erklären"), da er den Räumungsantrag in dieser besonderen Konstellation nicht mehr erzwingen kann. Er kann zwar noch rechtzeitig Kündigungen einreichen, muss aber in diesem Falle eine weitere lästige Frist von drei Monaten warten und gegebenenfalls eine weitere Ausweisung einleiten.

Dieses Ärgernis kann jedoch umgangen werden. Es wird dringend empfohlen, die Sonderkündigung mit der regulären Kündigung zu kombinieren. Nur dann sind die Vermieter auf der sicheren Seite. Ja. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist von drei Monaten während des Gerichtsverfahrens bereits abgelaufen, so dass eine Zwangsräumung der Immobilie unmittelbar bevorsteht.

Dies liegt daran, dass mindestens zwei Nichtzahlungen der Mieten für eine ordnungsgemäße Kündigung bereits ausreichen. Außerdem - und das ist für Vermieter besonders wichtig - entfällt die Nachfristregelung bei ordentlicher Kündigung. Die Vermieter sollten sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten. Vor allem Sonderkündigungen erfordern einen lückenlosen Kündigungsgrund, da sie oft vom Pächter vor Gericht angefochten werden.

Erst mit einer rechtssicheren Kündigung können die Interessen des Eigentümers ohne unnötige Schwierigkeiten erzwungen werden.

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