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Recht auf Raucherpause
Pausenrecht für RaucherRaucherpause: Eine rechtmäßige Pause oder Zeitverlust?
Wir reden über das Thema Raucher. Das Hauptaugenmerk liegt heute auf dem Nichtraucherschutz. Immer weniger Plätze dürfen geraucht werden, immer teurere Tabakwaren, Warnungen auf den Verpackungen sollen die Menschen verscheuchen und Fotos auf Zigarettenpackungen werden erörtert. Während Raucher früher mehr Freiheit hatten, geht es heute um den Nichtraucherschutz.
In der Raucherpause. Handelt es sich um eine rechtmäßige Unterbrechung oder sind diejenigen, die nicht geraucht haben, weil sie ihre Zeit vergeuden? Nach Angaben der BZG rauchen 30 Prozent der Menschen, das sind rund 20 Mio. Menschen. Der Raucheranteil liegt bei 33% für Männer und 27% für Männer. Wer täglich 20 oder mehr raucht, gilt nach einem Weltgesundheitsstandard als "starker Raucher".
Laut einer Untersuchung des Robert-Koch-Instituts gehört etwa ein Viertel der Raucher in Deutschland zu dieser Gruppe. Von den Männern sagen 26 pro Tag, sieben weitere mitunter. Der entsprechende Anteil liegt bei den Damen bei 21% und bei 6% der Raucher.
Bei der Arbeit kollidieren in der Regel die Fassaden von Rauchern und Nichtrauchern. Wenn man sie nach den Arbeitszeiten fragt, werden oft lauter, was von Nichtrauchern als nachteilig empfunden wird. Die Pausen für Rauchende summieren sich rasch, was bedeutet, dass einige Zeit vor der Haustür mit der Kippe in der Tasche liegt. Auf einen Blick haben wir die wesentlichen Punkte zum Rauchen am Arbeitsplatz für Sie beantwortet:
Darf man Pausen einlegen? Während der Arbeitszeiten gibt es keinen Anrecht auf eine Zigarre. Die meisten Betriebe erlauben das Rauchverbot - auch während der Arbeitszeiten - aber es gibt keinen gesetzlichen Anreiz. Die Arbeitgeberin muss jedoch einen rauchfreien Arbeitsort garantieren. Nach § 5 der Arbeitsplatzverordnung hat der Unternehmer dafür zu Sorge zu tragen, dass Raucher vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens bewahrt werden.
Die entsprechende Regelung besagt: "Der Unternehmer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Raucher am Arbeitsplatz effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Zigarettenrauch bewahrt werden. Gegebenenfalls muss der Unternehmer ein generelles oder ein auf bestimmte Arbeitsbereiche begrenztes Verbot aussprechen. Um den Nichtraucherschutz zu gewährleisten, kann der Unternehmer ein partielles oder komplettes Raucherverbot auferlegen.
In Großraumbüros, Umkleideräumen oder Fabriken muss sich also kein Mitarbeiter mit Zigaretten beschäftigen. Das generelle Verbot des Rauchens steht jedoch im Widerspruch zur ungehinderten Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters. Sie dürfen vom Auftraggeber nicht verletzt werden. Er darf beispielsweise das Tabakrauchen in der Pausenzeit nicht untersagen und sollte das Tabakrauchen in den Räumlichkeiten dulden.
Welche Regeln gelten für Rauchpausen? Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf eine 30-minütige Arbeitspause nach sechs Wochen. Sämtliche Unterbrechungen, die ein Unternehmer ebenfalls zulässt, sind ehrenamtlich. Deshalb müssen mit dem Auftraggeber Pausenregelungen vereinbart werden. Juristisch betrachtet ist das Thema des Rauchens eine Privatangelegenheit und damit eine Freizeitbeschäftigung. So kann der Unternehmer die Nachholung der fehlenden Arbeitszeiten einfordern.
Es kann auch von seinen Rauchern verlangt werden, eine Aufzeichnung ihrer Rauchpausen zu haben. Der Auftraggeber kann die Bestimmungen zu jeder Zeit verändern. Dabei ist es besonders bedeutsam, dass in den Pausen keine Raucherentwöhnung stattfindet. Nicht als Arbeitsunfall gilt ein Unfall während oder auf dem Weg zu einer Raucherpause. Muß mein Chef mir ein Raucherzimmer zur Verfuegung stellen? Ja.
Nein, der Unternehmer ist nicht dazu gezwungen, besondere Voraussetzungen zu schaffen, in denen das Tabakrauchen erlaubt ist. Sie hat das Recht des Hauses und bestimmt, wo man raucht und welche nicht. Die Arbeitgeberin kann von ihren Mitarbeitern fordern, dass sie bei jedem Witterungseinfluss im Freien qualmen. Und wenn Sie das Raucherverbot nicht einhalten?
Auch wer für ein rauchverbotenes Betrieb tätig ist, muss sich daran orientieren. Jeder, der während der Arbeitszeiten immer wieder eine Raucherpause einlegt, läuft Gefahr, gewarnt und in einem weiteren Arbeitsschritt entlassen zu werden. Rauchende und nichtrauchende Menschen treffen beim Rauchen aufeinander. NichtraucherInnen haben oft kein Gespür für die Bedeutung solcher Unterbrechungen oder empfinden sich als Benachteiligte, wenn sie in den RaucherInnenpausen die Arbeit von KollegInnen aufnehmen müssen, z.B. Telefonate annehmen.
Den Arbeitgebern gefällt es auch nicht, denn in ihren Augen sind Rauchpausen ein Zeitvertreib und Produktivitätsmörder. Eine Raucherpause beträgt im Durchschnitt fünf bis sieben Minuten. Rauchende dagegen betrachten ihre Pause als kreativen Time-out, als einen Weg, ihren Geist zu befreien. Obwohl sich der Blaunebel als gesundheitsschädlich erwiesen hat, machen Rauchende eines richtig: Sie brauchen auch Zeit für kleine Auszeiten.
Nach einer Umfrage von verdi nimmt etwa jeder Fünfte nur wenige und bestenfalls sehr kleine Ruhepausen am Tag ein. Sie haben 38% von ihnen, weil sie es selbst wollen. Aber selbst wenn die Arbeiter es nicht selbst tun wollen, fühlen sich viele dazu verpflichtet, weil sie das nicht wollen.
Wenn Sie Ihre Unterbrechungen absagen und durcharbeiten, tun Sie sich und Ihrem Auftraggeber keinen Dienst. Regelmässige Unterbrechungen sind daher keine Verschwendung von Zeit, sondern stellen sicher, dass die Leistung den ganzen Tag über aufrechterhalten wird. Es stellt sich nur die einzige Fragen, ob die Kippe wirklich nötig ist. Und die Raucherpause?