Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Hans Hauser Abmahnung
Warnung von Hans HauserWarnung vor Maklern durch Hans Hauser Immobilie
Wir haben eine Warnung von Hans Hauser, Hans Hauser Immobilie, München erhalten. Diese Abmahnung betrifft einen wettbewerbswidrigen Verstoß eines Maklers, der in seinem Erscheinen auf einem Online-Immobilienportal nicht die verantwortliche Fachaufsichtsbehörde nannte. Dem Warnhinweis ist keine vorgefertigte Deklaration beigelegt. Ist auch Sie eine solche Warnung in Mitleidenschaft gezogen oder wird Sie Hauser vor Gericht bringen?
Das Einsichtnehmen Ihrer Dokumente und unsere Erstbeurteilung sind kostenfrei. Auch wenn die Ansprüche im Verhältnis zu anderen Warnungen mäßig erscheinen, sollten Sie sich nicht vorzeitig anstrengen. Bezahlen Sie Ihrem Gegenüber noch keine Kosten oder Schäden. d. Ruf uns umgehend an und lass dich von einem Fachmann informieren.
Kartellrecht fällt in den Anwendungsbereich des "Immaterialgüterrechts". Die Anwälte unserer Sozietät Dr. Ole Damms & Partners sind Spezialisten auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, Dr. Ole Damms Promotion auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts. Im Immaterialgüterrecht verfügen wir über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit Abmahnverfahren und haben in mehreren Prozessen bis zum BGH mitgewirkt.
Auch bei der Abmahnung, der Überprüfung Ihrer Online-Präsenz oder der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren Laden sind wir Ihnen behilflich. Mehr als 7.000 Gerichtsurteile und Artikel zum Geistigen Eigentum/IT-Recht stehen Ihnen auf der Website unserer Kanzlei zur Verfügung, die jeden Werktag mit neuen Einträgen aktualisiert werden.
Warnung Hans Hauser: Fehlendes Aufsichtsorgan in der Immobilienwerbung
Aktuelles Wettbewerbsrecht Warnung vor Immobilienmaklern: Hier eine neue Warnung von Hans Hauser Bauträger & Immobilienvertrieb aus München. Der ermahnte Makler ist verpflichtet, eine Abmahnung mit einer Vertragsstrafe von 500 ? und einer Pauschale von 150 ? abzugeben. Bereits im IVD-Blog wurde Hans Hauser und seine Warntätigkeit als "biblische Pest" beschrieben.
Unter anderem hat das OLG München mit Urteil vom 10.08.2009, Ref. 29 U 3739/09, entschieden, dass die Verwarnungen von Hans Hauser rechtswidrig sind. Eine Abmahnung ist nach 8 Abs. 4 Satz 1 UWG nicht zulässig, wenn sie unter Beachtung aller Sachverhalte beleidigend ist, vor allem wenn sie in erster Linie dazu dienen soll, einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer zu begründen.
Gemäß 8 Abs. 4 Satz 2 UWG kann der Adressat einer Abmahnung, der auf diese Art und Weise fälschlicherweise zur Einreichung einer Abmahnung aufgerufen wurde, den Erstattungsbetrag für die für seine Verteidigung notwendigen Aufwendungen einfordern. Auch wenn die Warnung in der Sache begründet sein sollte, wird eine antwortliche Prüfung empfohlen. Jeder, der von Hans Hauser Bauträger & Immobilenvertrieb eine kartellrechtliche Abmahnung erhält, sollte nicht vorzeitig und ohne Prüfung unterzeichnen und bezahlen.