Ausbildung Kündigung wegen Krankheit

Bildung Kündigung wegen Krankheit

Es fehlt und somit keine Unterstützung im Unternehmen und die Ausbildung leidet. Allgemeine Informationen und Kündigung wegen verspäteter Krankheitsmeldung werden wahrscheinlich nicht durchsetzbar sein. Das Wichtigste zum Thema Fehlzeiten während der Ausbildung - und es darf nicht wegen längerer Krankheit abgebrochen werden.

Behindertenausweis

Die Auszubildenden müssen das Unternehmen sofort informieren, wenn sie nicht arbeiten können. In der Regel ist dazu eine Telefonnachricht zu Arbeitsbeginn am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit erforderlich. Der/die PraktikantIn muss angeben, dass und wie lange er/sie erwerbsunfähig sein soll (§ 5 Abs. 1 EFZG). Über den Typ oder die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit muss er keine Auskünfte erteilen.

Nur bei Infektionskrankheiten, vor denen der Unternehmer Arbeitnehmer und Verbraucher beschützen muss, gibt es noch etwas anderes. Der Praktikant übernimmt hier jedoch die Haftung, wenn die Meldung nicht, zu spät oder fehlerhaft eintrifft. Deshalb sollte der Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber bezeichneter Arbeitnehmer immer benachrichtigt werden. Bei verspäteter Mitteilung besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung (BAG DB 1971, 2265), kann aber bei wiederholter Verwarnung zur Kündigung des Vertrages kommen.

Ab wann benötigt der Unternehmer eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit? Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage (keine Arbeitstage) beträgt, muss dem Unternehmer ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis (gelbe Karte) bis zum nächsten Werktag vorgelegt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Das Unternehmen kann aber auch eine frühere Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit des Praktikanten fordern, zum Beispiel am ersten Tag der Erkrankung (§ 5 Abs. 1 S. 3 EFZG).

Dies kann der Unternehmer zu jeder Zeit einfordern - ohne Beteiligung des Betriebsrats. Sofern der Unternehmer allgemeine Vorschriften macht, unterliegen diese - sofern ein Konzernbetriebsrat existiert - der Mitbestimmung. Wenn die Erwerbsunfähigkeit älter ist als im ersten Arztzeugnis vermerkt, muss ein neues ärztliches Attest beigelegt werden. Ab wann gibt es einen Anspruch auf Weiterzahlung gegen den Auftraggeber?

Bei Erwerbsunfähigkeit hat der Praktikant bis zu einer Frist von sechs Monaten das Recht auf volle Lohnfortzahlung ( 19 Abs. 1 Nr. 2bBiG, § 5 EFZG). Was hat der Auftraggeber für Sanktionen? Die Weiterzahlung der Ausbildungsbeihilfe kann vom Unternehmer verweigert werden, bis der Praktikant seine Erwerbsunfähigkeit nachweist - entweder durch das ärztliche Zeugnis der Erwerbsunfähigkeit oder durch einen anderen zulässigen Nachweis (BAG 01.10.1997 - 5 AZR 726/96).

Ein abschließendes Leistungshindernis steht dem Auftraggeber daher nicht zu, sondern nur ein Rückbehaltungsrecht (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG). Bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit muss das Unternehmen nachträglich ab dem ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit bezahlen. Im Falle einer wiederholten Nichtanzeige oder verspäteten Abgabe kann der Auftraggeber nach vorhergehender Ankündigung des Lehrverhältnisses - je nach Sachlage - die Kündigung aussprechen.

Am Ende der Lohnfortzahlung bekommt der Praktikant für höchstens 78 Schwangerschaftswochen in 3 Jahren eine Krankenversicherung in Form von 70% des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90% des Nettoentgelts (§ 44 SGB V). Müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eingereicht werden? Auch nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung ist jeder Praktikant dazu angehalten, seinem Dienstgeber eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit vorzuweisen ( "LAG Köln", 2.11. 1988, 2 Sa 850/88, DB 1989, 1294).

Die Auszubildenden können dann auch den Nachweis erbringen, dass sie mit dem Einzahlungsschein der Krankenversicherung noch krank sind. Unterlässt er dies, kann der Auftraggeber eine Verwarnung erteilen und - je nach Situation - den Auszubildenden im Falle einer Wiederholung entlassen. Wird bei wiederholten Erkrankungen weitergezahlt? Mit jeder neuen Krankheit entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber für einen Zeitraum von höchstens sechs Kalenderwochen.

Es sind 12 Monaten seit Ausbruch der ersten Erwerbsunfähigkeit vergangen. Steht dem Praktikanten eine Weitervergütung zu, wenn er für seine Berufsunfähigkeit verantwortlich ist? Im Falle einer schuldhaften Erwerbsunfähigkeit bestehen keine Ansprüche gegen den Dienstgeber auf Lohnfortzahlung ( 19 Abs. 1 Nr. 2b BVG, 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Das Unternehmen ist verpflichtet, das Fehlverhalten des Praktikanten nachzuweisen und nachzuweisen.

Müssen die Auszubildenden zu Haus bleiben, wenn sie nicht arbeiten können? Berufsunfähigkeit heißt nicht unbedingt, dass der Praktikant zu Haus sein muss. Ist es möglich, eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit anzufechten? Ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis weist prinzipiell nach, dass der Praktikant wirklich erwerbsunfähig ist. Möchte der Unternehmer die Bescheinigung nicht anerkennt, muss er begründete Bedenken gegen die Erklärung der Erwerbsunfähigkeit äußern.

Die folgenden Hinweise können den Nachweiswert der Arbeitsunfähigkeitsnachweise erschüttern: Anzeige der Erwerbsunfähigkeit durch den Praktikanten, Drohung der Erwerbsunfähigkeit bei Abwesenheit vom Ferienaufenthalt, die Bescheinigung basiert nicht auf einer medizinischen Prüfung, der Praktikant leistet illegale Arbeit oder ist den ganzen Tag im Hausbau tätig, häufige ärztliche Tätigkeit, Rückmeldung der Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung um mehr als 2 Tage, keine Übungsstempel oder Signatur des behandelnden Ärztes, Praktikanten merklich oft oder nur für einen kurzen Zeitraum erwerbsunfähig, Arbeitsunfähigkeitsbeginn oft auf einen Werktag zu Wochenbeginn oder -ende, die Erwerbsunfähigkeit wurde von einem behandelnden Arzt ermittelt, der durch die Frequenz der von ihm erstellten Arbeitsunfähigkeitszeugnisse auffällt.

Im Zweifelsfall kann der Dienstherr die Krankenversicherung des Praktikanten mit einer Prüfung durch den ärztlichen Dienst der Krankenversicherung betrauen (§ 275 Abs. 1 Nr. b SGB V). Ein Praktikant kann während einer Krankheit entlassen werden. Dies bedeutet, dass die Krankheit des Praktikanten die Kündigung aus anderen Gründen (z.B. Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsschule) nicht vereitelt.

Das Unternehmen kann den Praktikanten jedoch nicht wegen Krankheit entlassen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch in zwei Ausnahmefällen, abhängig von den Umständen des Einzelfalles, möglich. Eine Vorwarnung ist nicht notwendig, da es sich um eine Kündigung aus persönlichen Gründen handelt: Pro Jahr treten etwa 45 bis 60 so kurze Krankheitstage auf oder es ist nicht mit einer Besserung innerhalb der Ausbildungsdauer zu rechnen mit 18 Monaten Erkrankung des Praktikanten und einer völligen Verunsicherung (BAG 21.05. 1992; DB 1993, 1292).

Sind Krankentage in den Ferien berücksichtigt? Erkrankt der Praktikant während des Urlaubes und kann diese Krankheit durch ein Tauglichkeitszeugnis belegen, wird diese Zeit nicht auf den Urlaubsjahresurlaub angerechnet ( 8, 7 Abs. 4 BUrlG), d.h. die Krankentage werden nicht als Ferientage betrachtet. Kann ein erkrankter Praktikant die Untersuchung trotz Erwerbsunfähigkeit ablegen?

Trotz Erwerbsunfähigkeit kann der Kandidat jederzeit an der Untersuchung teilgenommen werden. Die Prüfungskommission ist nicht an der Aufnahme verhindert, ein ärztliches Attest ist in der Regel nicht notwendig. Im Falle von Praxisprüfungen ist der Prüfungskommission jedoch durch seine Sorgfaltspflicht dazu angehalten, den Praktikanten daran zu hindern, die Untersuchung abzulegen und ihn nachhause zu schicken, wenn der Praktikant die Untersuchung offensichtlich nicht ablegen kann und das Ablegen der Untersuchung ein wahrnehmbares sicherheitstechnisches Risiko ist.

Wenn der Kandidat in Wissen um seine Krankheit in die Untersuchung eintritt, kann er sich nicht mehr auf seine Krankheit beziehen und kann nach Beendigung der Untersuchung nicht mehr von der Untersuchung abspringen, sondern muss das Prüfungsresultat akzeptieren (OVG Schl-H, 23.09.1994, SPE-Prüfunfähigkeit 596 No 49).

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