Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zahlungserinnerung Miete
Mahnung MieteMietschuldenstreit vermieden - MieterInnenverein Württemberg und Umg. e. V.
In vielen Fällen - aber nicht immer - kann eine solche Beendigung verhindert werden, indem die Miete rasch nachbezahlt oder Teilzahlungen mit dem Eigentümer vereinbart werden. Nicht pünktliche Zahlung kann aber auch zur Auflösung des Vertrages beitragen. Sollten Sie wegen Zahlungsverzuges gekündigt oder bedroht werden, sollten Sie sich auf jeden Fall an die Mietervereinigung wenden!
Welche Mietforderungen bestehen und welche nicht, das ist oft strittig zwischen Mietern und Vermietern. Einige Wohnungsgesellschaften und -verwaltungen mahnen automatisch, auch wenn die Miete zu Recht gekürzt oder zusätzliche Ansprüche aus der Abrechnung der Heizkosten einbehalten wurden. Denn die Wohnungsverwaltung kümmert sich nicht darum, die Briefe der Bewohner oder Mietervereinigungen zu studieren oder Einwände in ihrem Reservierungssystem zu erhebt.
Weil es immer möglich ist, dass Sie bei der Bezahlung einen Fehler gemacht haben. Ein Mietbuch aufbewahren! Es ist daher sehr darauf zu achten, dass Sie alle Einzahlungsbelege (Kontoauszüge) und Briefe an den Hauswirt aufbewahren. Es ist für Sie und die Berater im Mieterbund von Vorteil, wenn Sie die Unterlagen in Ordnung bringen. Außerdem ist es empfehlenswert, alle Mieten - separiert durch Grundmieten und Heizkostenvorauszahlungen - mit Termin und Höhe auf ein Blatt Papier oder in ein Kassabuch zu setzen.
Wenn Sie einen Betrag einbehalten oder die Miete reduzieren, sollten Sie dies in Ihrem "Kassenbuch" vermerken. Wenn Sie eine grundlose "Zahlungserinnerung" bekommen, nehmen Sie Ihr "Mietbuch" mit zur Absprache. Für einige Mieter scheint es naheliegend, die ihnen offenkundig zustehenden Summen, z.B. aus Fehleinschätzungen von Zusatzkosten, ohne weitere Benachrichtigung zurückzuhalten.
Zum einen könnte man sich über die Fehleinschätzung täuschen, zum anderen weiss der Hausherr noch nicht, warum er die Miete reduziert, und zum anderen muss man in vielen FÃ?llen zuerst den Hausherrn juristisch "in Zahlungsverzug bringen", bevor man etwas von der Miete abzieht. Sie sollten daher vorsorglich zunächst eine schriftliche Rückerstattungsfrist für Ihren berechtigten Anspruch einhalten.
Sie sollten den Mieter immer in schriftlicher Form (vorzugsweise per Einschreibebrief oder Fax) über den geplanten Mietzinsabzug informieren. Du solltest den Brief behalten.