Gründe für Kündigung

Kündigungsgründe

Es ist nicht jeder Grund geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen. Was sind Kündigungsgründe, wann kann eine fristlose Kündigung erfolgen und welche Regelungen gelten bei befristeten Arbeitsverträgen? Allerdings sind weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer verpflichtet, die Gründe für die Entlassung anzugeben. Eine Begründung im Kündigungsschreiben selbst ist bei ordentlicher Kündigung nicht erforderlich.

Entlassungsgründe

Kaum ein Betrieb wird sich in der Realität bemühen, einen Angestellten gegen seinen eigenen Wunsch im Betrieb zu haben. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich (ordentliche Kündigung). Es ist kein Grund zur Kündigung erforderlich. Dagegen muss der Dienstgeber die Kündigung rechtfertigen, wenn der betreffende Dienstnehmer bereits seit mindestens sechs Monaten beschäftigt ist.

Das Kündigungsschutzrecht findet erst nach Fristablauf Anwendung. Gründe für eine Kündigung durch den Auftraggeber können sein: Außerdem kann der Dienstgeber den Dienstnehmer auch ohne Kündigung abmelden. Allerdings gibt es für eine solche Sonderkündigung rechtlich gesehen große Nachteile. Nur bei schwerwiegendem Missverhalten des Unternehmers und nach angemessener Verwarnung kann der Unternehmer den Mitarbeiter unangekündigt benachrichtigen.

Ein ausreichender Kündigungsgrund ist immer der Raub von Firmeneigentum, z.B. das Eindringen in die Registrierkasse. Eine Sonderkündigung ist eine Kündigung aus betrieblichen Erwägungen, in der je nach Größe des Unternehmens weitere Bestimmungen des Kündigungsschutzes gelten. Während der Bewährungszeit können sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmer das Dienstverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen grundlos auflösen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ende der Zeit. Der Dienstgeber kann den Dienstnehmer vor dem Ende der Laufzeit nur aus wichtigem Grunde abmelden. Während eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist nur der Mitarbeiter zur Kündigung berechtigt.

Gründe für die Kündigung - Wann ist eine Kündigung legal?

Basis für die Anstellung ist ein Anstellungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter. Der Kündigungsgrund muss gesetzlich begründet und begründet sein. Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber fünf oder 500 Mitarbeiter hat. So ist es zum Beispiel nicht möglich, einen Mitarbeiter fest einzustellen. Ein befristeter Vertrag kann in begrenztem Umfang und aus besonderen Gründen verlängert werden.

Ansonsten wird der unbefristete Anstellungsvertrag nach Ablauf des befristeten Vertrages zu einem befristeten Arbeitsverhältnis, es sei denn, es wurde gekündigt. Durch den Abschluss eines Festanstellungsvertrages erhält der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Entlassungsschutz. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch weiterhin möglich. Das Gericht muss über die Rechtfertigung einer Kündigung befinden.

Er selbst kann viel gegen Entlassungen tun. Prinzipiell haben sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer die Option, das Dienstverhältnis zu lösen. Er hat es für die Mitarbeiter einfacher als der Boss. Er kann das Anstellungsverhältnis zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen auflösen. Er ist jedoch zur Einhaltung der Frist angehalten.

Im Anstellungsvertrag werden die Fristen festgelegt. Die Frist kann je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verlängert werden. Für Mitarbeiter, die schon lange in einem Betrieb tätig sind, ist eine dreivierteljährliche Frist nicht ungewöhnlich. Will der Unternehmer eine Kündigung aussprechen, muss er dies begründet angeben. Will der Mitarbeiter die Kündigung und den Grund für die Kündigung nicht annehmen, kann er Einspruch erheben.

Widerspricht der Mitarbeiter, besteht das Anstellungsverhältnis bis zu einer gerichtlichen Feststellung der Rechtmässigkeit der Kündigungsgründe aufrechterhalten. Man unterscheidet zwischen berechtigter und ungerechtfertigter Entlassung. Der Mitarbeiter hat in jedem Falle ein Einspracherecht. Im Falle einer berechtigten Kündigung wird das zuständige Amtsgericht nach eingehender Untersuchung keine andere Wahl fällen und die Kündigung des Arbeitsgebers nachweisen.

Die Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Beschäftigte durch sein Handeln oder seine Art zu arbeiten Anlass zur Kündigung gibt. In vielen Faellen koennen Entlassungen aus betrieblichen Gruenden aufgrund von Arbeitsplatzverlusten oder der Schliessung bestimmter Arbeitsgebiete als berechtigte Gruende fuer eine Entlassung angesehen werden. Bei Großunternehmen muss ein sozialer Plan erstellt werden, um besonders von Entlassungen betroffene Beschäftigte zu schützen.

Eine neue Gesellschaft wird in direkter Nachbarschaft des Standorts gegründet, die durch günstige Bedingungen viele Interessenten anlockt. Für das bereits angeschlagene Untenehmen ist dies ein weiterer Umsatzrückgang. Infolgedessen ist es für das Untenehmen schwierig, die Gehälter fristgerecht zu bezahlen. Weil das Unternehemen mehr als 200 Personen beschaeftigt, wird ein sozialer Plan aufgesetzt.

Im Rahmen dieses Plans werden für jedes Alter Punktzahlen gutgeschrieben. Sie erhalten für pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Verwandte einen Punkt. Die Kündigung betrifft Mitarbeiter, die nur wenige Stellen auf ihrem Account haben. Wählt das Unternehemen Entlassungen nach dem Gesellschaftsplan und kann die schwache Auftragssituation nachgewiesen werden, bestätigt das Arbeitsamt die Entlassungen.

Die Kündigung im Rahmen eines Sozialplans ist oft mit einer Abgangsentschädigung verknüpft. Die Unbegründetheit einer Kündigung wird oft erst durch eine Gerichtsentscheidung deutlich. Unberechtigte Beendigungen sind arbeitsrechtlich ineffizient. Das heißt für den Beschäftigten, dass er in seinem Beschäftigungsverhältnis mitarbeiten kann. Immer wieder kritisiert ein Angestellter die Reinheit in einem Lebensmittelunternehmen.

Während des Prozesses ergreift der Arbeitnehmer Maßnahmen und unterrichtet die verantwortliche Stelle. Anschließend wird eine Inspektion durchgeführt, die dem Arbeitnehmer Recht gibt. Die Kündigung erfolgt dann fristlos. Auch wenn in einem solchen Falle die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht möglich ist, ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ungerechtfertigt.

Eine solche Kündigung würde vor dem Gerichtshof nicht standhalten, weil die Sorgen des Arbeitnehmers berechtigt waren. Wenn sich der Arbeitnehmer für eine Kündigungsklage entschließt, ist er berechtigt und erhält in der Regel eine Kündigungsvereinbarung einschließlich einer Aufhebungszahlung. Ein besonderes Merkmal sind die verhaltensbedingten und persönlichen Entlassungsgründe. Die Kündigung erfolgt durch den Dienstgeber, weil der Arbeitnehmer nicht in das Betrieb paßt oder weil er die Voraussetzungen nicht erfüllen kann.

Damit eine solche Kündigung von vorneherein ausgeschlossen ist, ist es Usus, Probezeiträume zu arrangieren. Die Kündigung kann während der Bewährungszeit innerhalb eines Arbeitstages ohne Begründung erfolgen. Nicht immer sind Verhaltens- und persönliche Entlassungen erfolgreich. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen muss der Dienstgeber gute Gründe für die Kündigung angeben.

Im Falle einer solchen Kündigung sind die Fristen zu beachten. Bei Nichtzustimmung sollte der Angestellte von seinem Recht Gebrauch machen, die Kündigung durch ein Arbeitsamt prüfen zu lassen. Eine Kündigung wird vom Dienstgeber erteilt, wenn der Dienstnehmer seine Pflicht zur Arbeit nicht einhält. Im Falle einer außerordentlichen Pflichtverletzung ist die Kündigung nicht zulässig, wenn es sich nicht um eine schwere Pflichtverletzung handelt.

Im Einzelfall ist der Dienstgeber nicht zur Kündigung des Vertrages befugt, sondern muss zunächst eine Mahnung aussprechen. Je nach Vereinbarung im Anstellungsvertrag ist eine Kündigung erst nach zwei oder drei Mahnungen möglich. Die Frist für eine Verwarnung liegt in der Regel bei zwei Jahren. Je nach Schweregrad der Verletzung der Arbeitspflicht kann ein verhaltensbedingter Grund zur fristlosen Kündigung führen.

Die Kündigung erfolgt durch den Dienstgeber persönlich unter Wahrung der Frist, wenn der Dienstnehmer nicht in der Lage ist, seinen Berufspflichten nachzukommen. Die Erkrankung allein hat keinen Anspruch auf Kündigung. Im umgekehrten Falle, denn der Mitarbeiter hat einen speziellen Entlassungsschutz. Nur bei Langzeitkrankheiten, die mehr als zwei Jahre dauern, kann eine Person unter gewissen Bedingungen entlassen werden.

Wenn der Angestellte nach einem Arbeitsunfall oder einer schwerwiegenden Krankheit eine Behinderung beibehalten hat, kann eine Kündigung aus persönlichen Gründen begründet sein. Zuvor muss geprüft werden, ob der Beschäftigte nicht an einer anderen Stelle eingesetzt werden kann und ob die krankheitsbedingten Einschränkungen vernachlässigt werden können. Betriebliche Entlassungen und Entlassungen während der Bewährungszeit sind weitere Gelegenheiten für den Unternehmer, die Zahl der Beschäftigten zu verringern oder unangemessene Beschäftigte zu kündigen.

Eine Kündigung während der Bewährungszeit ist in vielen FÃ?llen möglich. Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen bedarf jedoch der Rechtfertigung und des Nachweises, dass der Arbeitnehmer nicht mehr angestellt werden kann. Entlassungen aus betrieblichen Gründen werden vorgenommen, wenn aufgrund von Standortwechseln, Umsatzverlusten oder Werksschließungen der Personalbestand reduziert werden muss. Bei kleinen Betrieben genügt manchmal ein gekündigter Grossauftrag als Auflösungsgrund.

Es ist für grössere Firmen viel schwieriger, Entlassungen aus betrieblichen Gründen zu erzwingen. Darüber hinaus kann ein Sozialkonzept zur Entlassung von jungen und motivierten Mitarbeitern führen, während ein Älterer mit einer Behinderung nicht entlassen werden darf. Entlassungen sind unvermeidlich, wenn ein Betrieb geschlossen wird. Bei mehreren Standorten ist es jedoch möglich, Arbeitnehmer an andere Orte zu verlegen.

Es ist nicht möglich, einen Angestellten zu zwingen, in einen anderen Teil Deutschlands zu ziehen, wenn er nicht will. Der Entlassungsschutz entfällt während der Testphase. Sie tritt nur in Kraft, wenn ein unbefristeter Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Das Anstellungsverhältnis kann während der Bewährungszeit von beiden Parteien ohne Vorankündigung oder mit kurzer Frist aufkündigt werden.

Dabei ist es von Bedeutung, dass der Angestellte in das jeweilige Betrieb hineinpasst und in der Lage ist, die Aufgaben zu erfullen. Manche Beschäftigte profitieren davon, dass sie einen Angestellten rasch und bürokratisch entlassen können. Nach einer Kündigung verlängert man die Bewährungszeit mehrfach oder schließt neue Arbeitsverhältnisse ab. Das ist arbeitsrechtlich verboten und der Angestellte kann sich dagegen abwehren.

Ein Verlaengerung der Bewaehrungsfrist ueber einen Sechsmonatszeitraum hinaus ist rechtswidrig, da der Kuendigungsschutz nach diesem Zeitpunkt vollstaendig in Kraft tritt. Eine Kündigung während der Bewährungszeit erfordert keinen Grund zur Kündigung. Eine mündliche oder fernschriftliche Kündigung genügt, wofür die Schriftform vorzuziehen ist. Im Kündigungsfall sind nach Ablauf der Bewährungsfrist die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einhalten.

Ausgenommen sind Kündigungen ohne Einhaltung einer Frist, die nur bei schwerwiegenden Verletzungen erfolgen dürfen. Verjährungsfrist ist 28 Tage. Der Arbeitsvertrag läuft 28 Tage nach dem Tag der Kündigung aus. Arbeitnehmer, die schon lange im Betrieb sind, haben Anspruch auf eine längere Vorlaufzeit. Für langjährige Arbeitnehmer darf die Frist drei Vierteljahre nicht überschreiten.

Die Kündigung erfolgt mit unverzüglicher Frist. In schwerwiegenden Ausnahmefällen muss der Arbeitnehmer den Betrieb unverzüglich beenden, auch wenn die Arbeitszeiten noch nicht abgelaufen sind. Die Lohnfortzahlung erfolgt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zum Tag der Beendigung. Für eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gibt es mehrere Gründe:

Weitere Einzelgründe begründen eine Kündigung auch bei einem unbeschränkten Arbeitsverhältnis. Auch bei fristloser Kündigung hat der Mitarbeiter ein Widerspruchsrecht. Beanstandungen sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 3 wöchigen Kündigungsfrist in schriftlicher Form an den Auftraggeber zu richten. Bei Nichteinhaltung der Fristen ist der Einspruch somit ergebnislos.

Wenn die Einspruchsfrist nicht eingehalten wird, kann weder ein Rechtsanwalt noch ein Richter aushelfen. Nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist dies auch dann der Fall, wenn die Kündigung wirklich ungültig war. Die Berufung hat einen aufschiebenden Effekt. Das heißt, der Mitarbeiter verbleibt bis zur endgültigen Berufungsentscheidung im Betrieb. Die Frage, ob er wirklich seine Tätigkeit beginnt oder ob er Urlaub macht, ist eine Frage der Abstimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ungeachtet dessen, ob der Mitarbeiter beabsichtigt, gegen die Kündigung Klage zu erheben, muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung bei der für ihn verantwortlichen Arbeitsagentur abmelden. Das ist für den Leistungsanspruch bei tatsächlicher Bestätigung der Kündigung von Bedeutung. Im Falle einer gerichtlichen Verfügung einigen sich Mitarbeiter und Unternehmer häufig auf eine Aufhebungsvereinbarung mit einer Abfindungszahlung.

Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann gebräuchlich, wenn die Kündigung vom Richter abgelehnt wird. Es ist ratsam, diesen Ausgleich zu akzeptieren, da es oft nicht mehr sinnvoll ist, nach einer misslungenen Kündigung durch den Unternehmer wieder in das Arbeitsverhältnis einzutreten.

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