Hilfsweise Ordentliche Kündigung

Alternativ: ordentliche Kündigung

Unter einer solchen rechtlichen Voraussetzung wird die im Arbeitsrecht übliche "außerordentliche und alternativ ordentliche Kündigung" ausgesprochen. Wenn die fristlose Kündigung entfällt, werden wir Sie alternativ innerhalb der im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Über die Gültigkeit einer außerordentlichen, alternativ ordentlichen Kündigung musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden. LG Berlin Zahlungsverzug: Alternativ ist die ordentliche Kündigung unwirksam.

Der alternativ deklarierte ordentliche Austritt - und seine Sicherheit

Der alternativ ausgesprochene ordentliche Austritt ist auch dann gültig, wenn im Austrittsschreiben nicht der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben ist. Das vom Arbeitgeber gewünschte Kündigungsdatum resultiert aus der überwiegend ausgesprochenen Sonderstellung. Die Kündigung ist nicht Gegenstand der Transparenzprüfung gemäß 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

305 Abs. 1 S. 1 BGB 1 Eine Kündigung ist jedoch als quittierungsbedürftige Absichtserklärung zu bestimmen, damit sich der Adressat über die Intentionen der Kündigungspartei im Klaren ist. Die Kündigungsempfänger müssen in der Lage sein zu wissen, wann das Beschäftigungsverhältnis aus der Perspektive des Kündigers aufzulösen ist. In der Kündigung oder den Verhältnissen muss daher angegeben werden, ob eine fristgerechte oder unangekündigte Kündigung erwünscht ist2. Bei einer regulären Kündigung reicht es in der Regel aus, das Datum der Kündigung oder die Frist anzugeben.

Die Kündigung kann jedoch nicht ausgelegt werden und ist daher nicht ausreichend determiniert, wenn in der Deklaration mehrere Kündigungstermine angegeben sind und dem Empfänger der Deklaration nicht klar ist, welches Datum zur Anwendung kommen soll3 Eine Kündigung "zum nächsten zulässigen Termin" ist möglich, wenn der Empfänger der Deklaration die Kündigungsdauer kennt oder bestimmen kann4.

Unter einer solchen Kündigung wird in der Regel verstanden, dass die beendende Partei beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis zum frühestmöglichen rechtlichen Kündigungstermin zu beenden, wenn die entsprechenden rechtlichen, kollektivvertraglichen und/oder vertragsrechtlichen Bestimmungen angewendet werden. In jedem Falle ist dies hinreichend, wenn die gesetzlich geltende Dauer für den Adressaten der Kündigung leicht ermittelbar ist und keine umfassenden tatsächlichen Untersuchungen oder Antworten auf schwierige rechtliche Fragen voraussetzt5. 5 Die Bestimmung der jeweiligen Dauer kann sich aus den Informationen im Entlassungsschreiben6 oder aus einem im Vertrag genannten Tarifvertrag7 ergeben.

Wenn eine ordentliche Kündigung nicht allein, sondern nur alternativ im Falle der Nichtigkeit einer ausserordentlichen Kündigung ohne Kündigung ausgesprochen wird, ist der Empfänger der Kündigung nicht unklar, wann das Anstellungsverhältnis nach Ansicht der Kündigungspartei ausläuft. Eine Kündigung erfolgt selbstverständlich bereits bei Erhalt der Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. An diese Kündigungsfrist muss und kann der Empfänger seine konkreten Maßnahmen anpassen.

Dabei ist es unerheblich, ob die Frist der alternativ ausgesprochenen ordentliche Kündigung problemlos bestimmt werden kann8 Darüber hinaus verhindert der Hinweis auf die fristlose Kündigung einen Einwand gegen die Neuinterpretation einer außerplanmäßigen Kündigung in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt9.

Im Falle einer Neuinterpretation wäre die ordentliche Kündigung ohne die Einhaltung der Frist oder des Kündigungsdatums nicht wirkungslos. Daher war der Mitarbeiter als Empfänger der Kündigung nicht unsicher, wann das Beschäftigungsverhältnis nach den Vorstellungen des Arbeitgebers aufzulösen ist. Aufgrund der Kündigungserklärung ohne Einhaltung einer Frist sollte die Kündigung selbstverständlich nach Erhalt des Briefes erfolgen.

Auch die ordentliche Kündigung beinhaltet keine Bedingungen, die ihrer Wirkung entgegenstehen. Eine " alternative " oder " vorsorgliche " Kündigung bringt auch die Bereitschaft des Arbeitsgebers zum Ausdruck, das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Die Ergänzung "alternativ" oder "vorsorglich" macht nur klar, dass der Auftraggeber in erster Linie auf ein anderes Kündigungsereignis verweist, auf dessen Rechtswirkung er nicht verzichtet.

Die" alternativ" oder "vorsorglich" deklarierte Kündigung unterliegt einer erlaubten Auflösungsbedingung nach IFRS. Durch die mit Brief vom 1. Februar 2013 als einziges mögliches anderes Kündigungsereignis wurde das Anstellungsverhältnis der Vertragsparteien nicht bereits beendet.

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