Mahnung Schreiben Privatperson

Erinnerungsschreiben von Privatperson

Kann ich als Privatperson ein Inkassounternehmen beauftragen? Diese Regelung gilt für Unternehmen und Privatpersonen. Der Brief muss nicht ausdrücklich als "Erinnerung" überschrieben werden. Schreiben Sie eine zweite Mahnung und senden Sie diese per Einschreiben. Worauf Sie beim Schreiben von Mahnungen achten sollten.

Kann ich als Privatperson Erinnerungen schreiben? Rechtsanwältin, Rechtsanwältin, Inkasso

Hallo, eine kleine Anfrage, ich habe vor exakt einem Monat einen Webspace bei einem Anbieter erworben (20.07), aber ich habe diese Order noch am selben Tag storniert und die Meldung erhalten, dass das Guthaben innerhalb von 14 Tagen wieder auf mein Bankkonto überwiesen wird. Für die Rücküberweisung habe ich mir eine 7-tägige Zahlungsfrist gesetzt.

Aber ich habe weder eine Botschaft noch das nötige Bargeld. Kann ich als Privatperson eine Mahnung an ein Unternehmen senden? Wie lange kann ich eine neue Abgabefrist einrichten? Alles andere, falls sie wirklich fortfahren würden, die Monatskosten zu berechnen, könnte ich gerade zur Datenbank gehen und eine Chargeback bilden, oder muss ich das Unternehmen wieder aufsuchen?

Alles andere, falls sie wirklich fortfahren würden, die Monatskosten zu berechnen, könnte ich gerade zur Datenbank gehen und eine Chargeback bilden, oder muss ich das Unternehmen wieder aufsuchen? Sie können das auf jeden Falle tun und wenn sie bereits das erste Konto belastet haben, eilen Sie zur Hausbank und lassen Sie es zurückbelasten.

Sie können eine Mahnung schreiben, Erinnerungskosten in gleicher Höhe einfordern: in Form der Ihnen entstehenden Kosten: Sie sollten eine 14-tägige Zahlungsfrist festlegen und "ohne weitere Ankündigung mitteilen, dass Sie einen Zahlungsbefehl erhalten werden". Vergessen Sie nicht, die unberechtigten Abhebungen von Ihrer Hausbank zu annullieren, dafür haben Sie 6 Vorgaben.

Falls das Unternehmen weiterhin belastet (und der Auftrag wirklich rechtsgültig gekündigt wird): Rücklastschrift einrichten. Natürlich können Sie daran erinnern - setzen Sie eine entsprechende erste (vielleicht schon zweiwöchige - sie haben dort auch etwas zu tun) und Erinnerungskosten können Sie in der Summe behaupten, wie sie Ihnen entstanden sind (sie müssen passend sein - mit 5 EUR oder so liegen Sie mit einer persönlichen Mahnung nicht falsch).

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