Abmahnung Vordruck

Warnformular

Sie finden hier einen kostenlosen Musterbrief des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber über eine ungerechtfertigte Abmahnung, die sogenannte Sie möchten die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen? Sämtliche Informationen zu Bedeutung, Form und möglichen Objekten der Warnung sowie wertvolle Hinweise und Hilfestellungen für die Verwarnten. eine ausreichende Unterlassungserklärung mit Strafklausel. Die Warnung kann verwendet werden, wenn der Auszubildende sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Zu beachten ist, dass die Gründe für die vorangegangene Abmahnung und die Kündigungsgründe inhaltlich identisch sein müssen.

Warnung im Geschmacksmusterrecht / Geschmacksmusterrecht

Eine Abmahnung wegen Geschmacksmusterverletzung ist keine rechtliche Verpflichtung. Der Warnhinweis für Designverletzungen wird in der Regel aus Beweisgründen in schriftlicher Form ausgesprochen, ist aber nicht Gegenstand einer formellen Verpflichtung. Das Mahnschreiben beinhaltet die Forderung an den Rechtsverletzer, innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne eine Abmahnung mit Sanktionsklausel einzureichen, und die Drohung, rechtliche Schritte gegen die Geschmacksmusterverletzung einzuleiten, wenn die erforderliche Abmahnung nicht innerhalb der im Mahnschreiben festgesetzten Fristen eintrifft.

Bevor eine Verwarnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung ausgesprochen wird, ist es unerlässlich, die das Erscheinungsbild des Designobjekts, das den Sinn für Form und Farbe des Zuschauers beeinflusst, durch eine sogenannte Feature-Beschreibung zu bestimmen. Es ist anhand der Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen, ob Merkmalsbezeichnung, Merkmalsauswertung und Merkmalsvergleich bereits im Warnschreiben oder nur in der Reklamation erläutert werden.

Der Warnhinweis muss jedoch bereits darauf hinweisen, welche Eigenschaften den Eindruck des Geschmacksmusters nach Ansicht des Geschmacksmusterinhabers ausmachen. Weil ein Geschmacksmuster ein vom Patent- und Markenamt ohne rechtliche Prüfung angemeldetes gewerbliches Eigentumsrecht ist, ergibt sich bei Geschmacksmusterverletzungen immer wieder die Fragestellung, ob das beanspruchte Geschmacksmuster den rechtlichen Anforderungen an Neuartigkeit und Individualität entspricht.

Jeder, der eine Abmahnung wegen Geschmacksmusterverletzung erhält, sollte daher von einem designrechtlich versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob die in der Abmahnung behauptete Geschmacksmusterverletzung gerechtfertigt ist, ob die beanspruchte Konventionalstrafe und der Streitwert, auf dem die beanspruchten Rechtsanwaltsgebühren beruhen, sachgerecht sind und ob die vorgefertigte Abmahnungserklärung die konkrete Form der angefochtenen Verletzung vor Einreichung einer Abmahnung mit einer Strafe abdeckt.

Bei begründetem Verdacht auf Geschmacksmusterverletzung ist die Abmahnung in jedem Falle fristgerecht einzureichen. Ein Unterlassungsschreiben und eine Verpflichtung, die nach Verstreichen einer vertretbaren Zeit eingegangen sind, führen zu einer Maßnahme, berechtigen aber den Verwalter, die Kosten des Verfahrens zu erstatten. Selbst wenn die vom Geschmacksmusterinhaber beanstandete Geschmacksmusterverletzung zweifellos vorliegt, sollte der Mahner prüfen, ob er sich der in der Abmahnung verlangten Abmahnung unterzieht oder ob er besser gegen eine gerichtliche einstweilige Anordnung in Gestalt einer Unterlassung verstößt.

Das Einreichen der erforderlichen Erklärungen ist zunächst der wirtschaftlichere Weg, führt aber zu einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung, der Schuldner der einstweiligen Verfügung ist für das schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und sonstiger Verrichtungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich. Für große Firmen kann daher die Vorlage einer Abmahnung mit Zwangsgeldern zu einem beträchtlichen Gefährdungspotential werden, so dass ein gerichtliches Verbot trotz der gestiegenen Aufwendungen vorzuziehen ist.

Möchte sich der Mahner nur deshalb dem einstweiligen Rechtsschutz unterziehen, weil er kein Interesse mehr an der Benutzung des vermeintlich unrechtmäßig verwendeten Geschmacksmusters hat und einen Rechtsstreit vermeiden will, ist es ratsam, die einstweilige Verfügung "ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung" zu erlassen und damit klarzustellen, dass der einstweilige Rechtsschutz nicht anerkennt wird.

Hier ist im Rechtsstreit um die Mahnkosten zu klären, ob der mutmaßliche Verstoß wirklich bestand und die Mahnung daher gerechtfertigt war. Die Beurteilung einer geeigneten Konventionalstrafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Beachtung des Zweckes der Konventionalstrafe, um vor allem zukünftige Geschmacksmusterverletzungen zu unterdrücken.

Ein Nachbessern der erforderlichen Konventionalstrafe durch die gemahnte Partei ist möglich, wenn die Konventionalstrafe unverhältnismäßig hoch ist. In jedem Fall sollte jedoch eine Reduzierung der genannten Konventionalstrafe auf einen zu geringen und damit unzumutbaren Wert verhindert werden, da dies die Schwere der Abmahnung in Frage stellen kann und der Unterlassungsersuchende dann trotz der aktuellen Abmahnung Anspruch auf eine Unterlassung hat.

Derjenige, der die gegebene Versäumniserklärung beibehalten will, muss die drohende Konventionalstrafe ohnehin nicht befürchten, und zwar ungeachtet der Größe. Zwar gibt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verpflichtung der gemahnten Partei, auf ungerechtfertigte Abmahnungen zu reagieren, es wird jedoch im Sinne der Klärung empfohlen, diese mit einer kurzen Erläuterung explizit zurückzuweisen, um ein Neben- und Kostenerstattungsverfahren nicht unnötigerweise zu erzwingen.

Die wegen Geschmacksmusterverletzung verwarnte Person ist befugt, gegen denjenigen, der die Verwarnung ausgesprochen hat, mit der entsprechenden Erklärungsklage zu vorgehen. Eine solche besondere Begründung ist von der Rechtssprechung akzeptiert worden, wenn die ungerechtfertigte Abmahnung offensichtlich auf unbegründeten Vermutungen basiert, deren Korrektur die Meinung des Abmahners ändern kann, oder wenn seit der Abmahnung eine größere Frist vergangen ist, ohne dass der Abmahner die drohende Handlung eingereicht hat.

Eine Gegendarstellung ist nur dann zulässig, wenn sie dem vermuteten Willens und Interesses des Verwarners entsprechen und der Verwarnungsempfänger die Rückerstattung der Aufwendungen für die Gegendarstellung nach §§ 683, 670 BGB einfordern kann. Bei Rechtsstreitigkeiten wegen Geschmacksmusterverletzung wird eingeräumt, dass der Abmahnende einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen die gemahnte Partei hat. Bei der Abmahnung in Geschmacksmusterstreitigkeiten gilt eine 1.3 Business Fee nach 13 des RVG in Verbindung mit folgendem

Nr. 2300 Volt je nach Bedarf. Die Höhe der Anwaltsgebühren für das Mahnverfahren richtet sich nach den Umständen des betreffenden Schuldners. Selbst für Firmen mit einer eigenen juristischen Abteilung, die in der Regel ohne Rechtsberatung die typischen und im Durchschnitt schwierig zu verfolgenden Geschmacksmusterverletzungen feststellen kann, halten es die Gerichte für überflüssig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der vor einer solchen Verletzung warnt.

Eine Rückerstattung der für eine Abmahnung anfallenden Anwaltshonorare kann dann nicht gefordert werden. Gleiches trifft für den Falle zu, dass sich ein Anwalt mit der Abmahnung einer leicht erkennbaren Geschmacksmusterverletzung beauftragt. Andererseits kann ein Rechtsanwaltsbüro, dessen juristische Abteilung sich mit anderen Gebieten als dem Geschmacksmusterrecht beschäftigt, in der Regel die Rückerstattung der für die Abmahnung anfallenden Anwaltshonorare einfordern.

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