Mehrere Minijobs über 450

Mehrfache Minijobs über 450

Hat ein Mitarbeiter mehrere Minijobs, darf sein Gesamteinkommen die Grenze von 450 Euro nicht überschreiten. Die Minijobs werden in zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung unterteilt. Mini-Job und ein Hauptberuf (für das Treffen mehrerer. Ab dem 1. April gelten die Regeln für die neuen Minijobs.

Viele Frauen, die nur einen oder mehrere Minijobs haben, kommen aus dieser Form der Beschäftigung nicht heraus.

Rechtsanwältin Klose, Regensburg: Minijobs - Minijobs (§ 8 SGB IV)

Weil der Arbeitnehmer keine oder - im Gegensatz zu einem konventionellen Beschäftigungsverhältnis - niedrigere, pauschalierte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muss. Man unterscheidet zwei Typen von Minijobs: niedrig bezahlte Arbeit und Zeitarbeit. Der Ausweis ergibt sich aus 8 SGB IV: Die Vergütung aus dieser Tätigkeit beträgt in der Regel nicht mehr als 450,00 EUR pro Kalenderjahr, wobei in der Regel die Dauer der Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahrs auf maximal zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen je nach Art der Tätigkeit beschränkt oder vorher vertragsgemäß befristet ist, sofern die Tätigkeit nicht beruflich erfolgt und ihre Vergütung 450,00 EUR pro Kalendermonat überschreitet.

und Kleinarbeitsplätze gemäß Ziffer 1, mit der Ausnahme von Kleinarbeitsplätzen gemäß Ziffer 1 und nicht von Kleinarbeitsplätzen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erlischt, sobald die in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht mehr gelten.

Stellt sich bei der Addition nach dem ersten Satz heraus, dass die Anforderungen an eine geringfügige Beschäftigung nicht mehr erfüllt sind, wird die Versicherungsverpflichtung erst an dem Tag wirksam, an dem die Feststellung der Versicherungsverpflichtung nach 37 Zehnten Buch von der Inkassostelle nach 28i S. 5 oder einem anderen Rentenversicherungsträger bekannt wird.

Das trifft nicht zu, wenn der Auftraggeber es schuldhaft oder in grober Fahrlässigkeit unterlassen hat, den Tatbestand für die Versicherungsbewertung des Arbeitsverhältnisses zu klären. Im Falle eines Minijobs in Höhe von 450 (geringfügig entlohnter Beschäftigung) darf die reguläre Monatsvergütung, die als Jahresmittelwert in Abhängigkeit von der Zahl der bezahlten Arbeitsmonate festgelegt wird, 450,00 ? nicht überschreiten.

Bei Überschreitung der 450-Euro-Grenze ist die Sozialversicherung ab dem Tag der Überschreitung der Unwesentlichkeitsgrenze automatisch obligatorisch. Einmalerträge, kurzfristige Zuwendungen, Ergänzungen, Zuschüsse und Ähnliches, die neben der Vergütung ausgezahlt werden, wenn sie steuerbefreit sind, sind jedoch nicht Bestandteil der laufenden Vergütung. Andererseits führen gelegentliche und unvorhergesehene Überschreitungen der De-minimis-Grenze nicht zu einer obligatorischen Sozialversicherung.

Für die Pensionsversicherung entrichten die Unternehmen einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent und für einkommensschwache Beschäftigte 13 Prozent an die Krankenkasse. Darüber hinaus entrichten die Unternehmer die Pauschalsteuer von 2 Prozent, wenn keine Einkommenssteuerkarte verwendet wird, sowie 0,67 Prozent Abgaben zum Ersatz der Arbeitgeberausgaben bei Krankheiten und Schwangerschaft und ggf. 0,41 Prozent auf die Insolvenzabgabe.

Bei Privatversicherten gibt es keine Krankenkassenbeiträge. Mini-Jobs in privaten Haushalten sind eine besondere Art der Grenzbeschäftigung und werden vom Staat besonders stark gefordert. Nur 14,27% des Einkommens werden von den Arbeitgebern an die Minijob-Zentrale gezahlt. Bei Auszubildenden zahlt der Dienstgeber allein den gesamten Sozialversicherungsbeitrag, wenn der Lohn der Arbeitnehmer für ihre Ausbildung 325,00 EUR pro Kalendermonat nicht überschreitet (§ 20 Abs. 3 SGB IV).

Im Falle einer befristeten Anstellung innerhalb eines Kalenderjahrs ist die maximale Dauer der Anstellung je nach Art der Anstellung auf zwei oder 50 Werktage beschränkt. Grundvoraussetzung ist, dass der Einsatz nicht professionell durchgeführt wird. Das Niveau der kurzzeitigen Minijob-Löhne ist unbedeutend. Die 2-Monatsfrist ist anzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis an wenigstens fünf Tagen pro Kalenderwoche ausübbar ist.

Ein Nachtauftrag von zwei Kalendertagen wird als ein Werktag betrachtet. Beruflich ist eine Aktivität, wenn sie nicht nur von geringer ökonomischer Relevanz für die ausführende Partei ist. Wenn dies der Fall ist und die Vergütung 450,00 Euro überschreitet, gibt es keine nicht versicherbare Nebenbeschäftigung mehr, sondern eine Sozialversicherungspflicht.

Bei Kurzzeitbeschäftigung während des Elternurlaubs, während des nicht bezahlten Aufenthalts oder bei Arbeitslosigkeit im Falle einer arbeitssuchenden Anmeldung ist die Situation anders. Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 50 Tage oder zwei Monate dauert, wird die Versicherung automatisch ab dem Tag der Überschreitung abgeschlossen. Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zahlen die Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Die Mitarbeiter können auch mehrere Minijobs erledigen. Wenn ein Mitarbeiter, der keine versicherungspflichtige Haupttätigkeit hat, mehrere ?450 Minijobs hat, muss das Entgelt aus diesen Jobs addiert werden. Werden bei kurzzeitigen Minijobs die Fristen von zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs übertroffen, so werden die Fristen mehrerer aufeinanderfolgender kurzzeitiger Minijobs unabhängig von der Verdiensthöhe addiert.

Allerdings ist die Einstellung von Minijobbern für die Unternehmer bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht ganz risikofrei. Dabei ist es notwendig, dass der Dienstgeber jedes Arbeitsverhältnis einzeln bewertet, berechnet und ggf. mitbeiträgt. Nach § 28o SGB IV hat der Arbeitnehmer dem Unternehmer die für das Anmeldeverfahren und die Zahlung der Beitragszahlungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. Dokumente beizubringen.

Das bedeutet, dass er dem Auftraggeber mitzuteilen hat, ob und welche anderen Tätigkeiten er ausübt. Versäumt der Arbeitnehmer dies jedoch oder macht er Falschaussagen, besteht die größte Gefahr für den Unternehmer. Wenn eine Sozialversicherungsanstalt später feststellt, dass es mehrere Kurzzeitarbeitsplätze oder mehrere Niedriglohnarbeitsplätze oder mehrere Niedriglohnarbeitsplätze mit einem beitragspflichtigen Arbeitsplatz gibt, ist der Dienstgeber zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet und muss - entgegen seinem tatsächlichen Wunsch - die entsprechende Sozialversicherungsabgabe leisten.

Gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Dienstgeber Anrecht auf den vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Teil des gesamten Sozialversicherungsbeitrags. Diese Forderung kann jedoch nur durch Lohnabzug durchgesetzt werden. Daher wird den Arbeitgebern ein vorsichtiges Herangehen empfohlen, um spätere finanzielle Nachteile zu minimieren - auch wenn es sich "nur" um einen 450-Euro-Job oder einen befristeten Mini-Job handele.

Zusätzlich zum Sozialversicherungsrecht ist der Unternehmer dem strafrechtlichen Ermittlungsrisiko des Einbehalts- und Veruntreuungsverfahrens ( 266a StGB) ausgesetzt, wenn sich das kleine oder befristete Beschäftigungsverhältnis als " konventionell " und sozialversicherungspflichtig erweist.

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