Abmahnung Mieter wegen Schimmel

Warnung des Mieters vor Schimmelpilzbefall

Möchten Sie Ihr Mietverhältnis fristlos kündigen, weil Schimmel Ihre Wohnung befallen hat? Der Warnhinweis muss eine Aufforderung zur Beseitigung der Gefahrenquelle enthalten. In einer Wohnung gibt es zwei Ursachen für Schimmelpilze. Der Mietvertrag wird im schlimmsten Fall wegen falschem Wohnverhalten gekündigt. So müssen Sie nicht vor Gericht über Schimmelpilze streiten, die durch das Gebäude verursacht werden.

Die Schimmelpilze in der Behausung - nur mahnen - Anwaltskanzlei Hennings

In der " Trefferliste " der Mietmangel dürften nun auch Feuchte und Schimmelpilz sowie Lärmbelästigungen genannt werden. Schimmelpilzwachstum hat vielfältige Gründe und findet sich oft sowohl in strukturellen Defekten als auch im Lebensverhalten des Bewohners oder in beiden. Abhängig von Schimmelpilzart und -ausmaß stellt sie eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. 569 BGB kann der Mieter den Vertrag bei schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken fristlos kündigen, auch wenn der betreffende Mieter diesen Fehler bei Vertragsabschluss gekannt hat oder auf seine Rechte in dieser Hinsicht verzichten musste.

Kann der Mieter nur unangekündigt austreten, wenn eine dem Verpächter gestellte Nachfrist für die Entfernung der Schimmelpilze abläuft? Im vom BGH nun mit Beschluss vom 18.04.2007, Az.: VIII ZR 182/06, bearbeiteten Verfahren hatte ein Mieter eine nur 30 Quadratmeter kleine Wohneinheit gemietet, die sich in der Erweiterung des Wohnhauses seines Eigentümers befindet.

Das Mietverhältnis wurde im Jänner 2002 geschlossen und lief Ende 2003 aus. Schon nach neunmonatiger Arbeit entdeckte sie, dass sich hinter dem Kleiderschrank und dem Beet eine beträchtliche Menge Schimmel gebildet hatte. Der Mieter hatte eine Neurodermitis und häufige Asthmaanfälle. Die Vermieterin forderte die Zahlung der Miete vor Ort bis zum ordentlichen Ende des Vertrages, d.h. bis Ende 2003 Ein vom Landgericht in Auftrag gegebener Sachverständiger fand keine Mängel.

Die geringen Raumvolumina der Wohnungen sowie das Belüftungsverhalten des Pächters waren nach Ansicht des Experten die Ursache für den Pilz. Um Schimmel zu vermeiden, ist es notwendig, viermal am Tag in Ermangelung eines Pächters und sechsmal am Tag in Gegenwart eines Pächters zu blasen. Dabei entschied das Landesgericht Düsseldorf zugunsten des Vermieters, das Landesgericht Düsseldorf zugunsten des Pächter.

Wenn zwei Mieter anwesend wären, muessten sie 12 mal am Tag lueften, um den Schimmel zu verhindern, was unvernuenftig sei, sagte das Landesgericht. Ebenso hätte dem Hauswirt keine Zeit für die Schimmelpilzentfernung eingeräumt werden müssen, da das Problem in der Behausung nicht schnell gelöst werden konnte. Ein Rücktritt wegen Pflichtverletzungen des Leasinggebers ist nur nach vorheriger Abmahnung oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist zulässig.

Gleiches trifft auch für den Fall eines signifikanten Gesundheitsrisikos zu. Der Mieter hatte den Mietvertrag beendet, ohne dem Eigentümer die Möglichkeit zu bieten, die Gründe für die Schimmelpilzbildung zu beheben, so dass das zuständige Gericht gegenwärtig davon ausgeht, dass die Beendigung unwirksam war. Für den Mieter war der Prozess jedoch noch nicht zu Ende. Das Bundesgerichtshof hat den Fall zur Beurteilung an das Landesgericht zurückverwiesen.

In seiner Entscheidung erklärte das Bundesgericht, dass die Beendigung in außergewöhnlichen Fällen auch ohne Setzung einer Frist oder Abmahnung erfolgen kann. Derartige Ausnahmeregelungen bestehen, wenn eine Frist gegenüber dem Mieter keinen erfolgversprechenden oder für den Mieter unzumutbaren Charakter hat. Daher hat der BGH es dem LG überlassen, durch eine weitere Begutachtung zu prüfen, ob der bestehende Pilz überhaupt gesundheitsschädlich war und ob die Bildung des Champignons durch häufige Belüftung hätte verhindert werden können.

Wenn eine wiederholte Lüftung durch Kippen des Fensterflügels ausreichend war, war dies für den Mieter sinnvoll.

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