Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit
Arbeitsausfall ohne EntschuldigungKonventionalstrafe - die meisten von ihnen sind wirkungslos.
Ich habe eine sehr "große" Bestimmung in 12 meines Arbeitsvertrags. Wenn ich ohne Entschuldigung von der Arbeit wegbleibe, muss ich 50 EUR pro Arbeitsschicht an den Auftraggeber abführen. Ungeachtet dessen kann mir mein Auftraggeber einen höheren Verlust beweisen, für den ich dann auch haftbar sein sollte. Im Falle einer leichten Verzögerung muss ich 3 EUR pro angefangene 10 min. bezahlen.
Darüber hinaus hat mein Auftraggeber das Recht, bei einer Verzögerung von mehr als 30 min den ganzen Tag als unentschuldigtes Fernbleiben zu betrachten. Natürlich müssen Sie keine Pauschalentschädigung zahlen, wenn Sie sich ohne Entschuldigung von der Arbeit fernhalten. Seien Sie aber vorsichtig: Wenn Ihr Auftraggeber dadurch geschädigt wird, kann er Sie sogar verklagen.
Der Anspruch auf Zahlung im Falle eines leichten Verzuges ist ebenfalls nicht zulässig. Selbstverständlich muss Ihr Auftraggeber Sie nicht für die Zeit Ihrer Abwesenheit auszahlen. Eine weitere Konventionalstrafe kann jedoch nicht mehr auf diese Art und Weise festgelegt werden. Schließlich möchte ich Sie auf eine gesetzlich mögliche Konventionalstrafe hinweisen: "Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis nicht aufnimmt, seine vertragswidrige Beschäftigung einstellt, das Beschäftigungsverhältnis ohne Beachtung der Kündigungsfrist kündigt oder wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis durch den Mitarbeiter in schuldhafter Verletzung des Vertrages fristlos kündigt, muss er eine Konventionalstrafe an den Dienstgeber abführen.
Der Betrag richtet sich danach, was der Dienstgeber während der vom Dienstnehmer zu beachtenden Frist an Bruttovergütung zu entrichten hätte".
Arbeitsunfähigkeit und unentschuldigtes Fernbleiben - Urteil im Internet gratis nachlesen
Entscheide und Urteile der Gerichtshöfe zum Stichwort "Arbeitsverweigerung und unentschuldigte Abwesenheit". Verweigert ein Mitarbeiter aus religösen Erwägungen die Ausübung einer Tätigkeit, zu der er sich vertragsgemäß bekannt hat, so kann dies eine Entlassung durch den Dienstgeber begründen. Hartz-IV Empfänger müssen auch nicht zu einem Dumping-Lohn rechnen. Die Jobbörse verkürzte die Zeit für einen einzelnen Hartz-IV-Empfänger aus Berlin auf....
Selbst bei mehrwöchiger unentschuldigter Abwesenheit kann ein Mitarbeiter nicht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen werden. Dies verweist die Bundesanwaltschaft auf ein Gutachten des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main.... Wird eine Streitpartei vom Richter vorgeladen, kann die Streitpartei nicht ohne weiteres von der Verhandlung absehen. Andernfalls kann das Landgericht eine Geldstrafe anordnen.