Abmahnung wegen Zahlungsverzug

Kaution bei Zahlungsverzug

der Gläubiger kann Schadensersatz wegen Zahlungsverzuges verlangen. Der Vermieter muss Sie nur dann nicht daran erinnern, wenn er Sie wegen Mietschulden kündigt. Eine fristlose Kündigung mit Zahlungsverzug ist eine Sonderregelung erforderlich.

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Wie verhalte ich mich, wenn mein Auftraggeber mein Gehalt nicht ausbezahlt?

Wie verhalte ich mich, wenn mein Auftraggeber mein Gehalt nicht zahlt? Die Hauptverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis hat der Unternehmer nicht erfüllt, wenn er das Gehalt nicht fristgerecht zahlt. Er kommt dann gemäß 614 BGB sofort mit der Auszahlung des Lohnes in Rückstand, weil die Lohnfortzahlung ausbezahlt wurde.

Das ist auch ohne Abmahnung des Mitarbeiters der Fall, denn es ist bekannt, dass eine Kalenderzeit für die Lohnauszahlung vorgesehen ist, die eine vorhergehende Abmahnung überflüssig macht. Wenn Sie als Angestellter die Gelegenheit haben: Wenn der Unternehmer keine Zeichen macht, dass Sie als Angestellter Ihr Einkommen bezahlen und Sie den Eindruck haben, dass er nicht solvent ist, sollten Sie Folgendes tun: Erläuterung der Einzelpunkte: Erstens: Wie bittet der Angestellte den Unternehmer, das Einkommen zu erstatten?

Erstens sollte der Mitarbeiter nicht sofort das Schlimmste erwarten. Deshalb sollte der Mitarbeiter zuerst den Auftraggeber in einem Interview fragen und ihn zur Zahlung des Gehalts einladen. Andernfalls sollte der Mitarbeiter nach drei bis vier Tagen (Zeitraum, in dem die Versetzung erfolgen kann) dem Auftraggeber eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist übermitteln.

Eine Mahnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann ein Zahlungsverzug des Arbeitgebers nachträglich zu einer Lohnbeschwerde des Mitarbeiters oder zu einer ausserordentlichen Abmahnung aus wichtigen Gründen gemäss 626 Abs. 1 BGB geführt haben. Hierauf kann sich der Mitarbeiter jedoch nur beziehen, wenn er seinen Auftraggeber vorab über die Konsequenzen seines Zahlungsverzugs unterrichtet hat, wie es die Rechtssprechung vorgibt.

Der" wichtiger Grund" gemäß 626 Abs. 1 BGB entfällt daher (und gleichzeitig auch das Recht auf außerordentliche Kündigung mit Zahlungsverzug), wenn der Mitarbeiter den wesentlichen Grunde nicht zuvor durch Abmahnung an seinen Auftraggeber übermittelt und ihn über die Auswirkungen des Zahlungsverzugs informiert hat (z.B. Arbeitsunfähigkeit und Schadensersatz).

Ansonsten ist es daher ratsam, in der Verwarnung des Arbeitnehmers eine Drohung zu nennen, das Gehalt mit Ablehnung der Arbeit nach erfolglosem Ablauf der Frist zu zahlen. Es sollte auch im Vorfeld darauf hingewiesen werden, dass der Mitarbeiter im Falle einer unveränderten Situation in nächster Zeit durch einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsforderungen sowie von Schadensersatzansprüchen auf dem Rechtsweg erzwungen wird.

Die Arbeitgeberin wird den Mitarbeiter sicherlich um Verständigung und Ausdauer bei der Lohnauszahlung ersuchen. In einer solchen Lage ist es ratsam, sich nicht zu beeilen, dem Auftraggeber eine Lösung zu liefern und sich viel Zeit für diese Lösung zu lassen. Meistens wird der Auftraggeber den Mitarbeiter auffordern, die Rückstände ganz oder zum Teil aufzuschieben.

Auf keinen Fall sollten Sie auf einen dieser Aspekte in mündlicher oder schriftlicher Form näher eingegangen sein und den Auftraggeber nach seiner wirtschaftlichen Lage befragen und ihn daran erinnern, wenn Sie dies noch nicht geschehen sind. Wenn Sie sich jedoch entschlossen haben, dem Antrag Ihres Arbeitsgebers nachzukommen und die Zahlung Ihres Gehalts aufzuschieben, empfiehlt es sich, dies mittels einer Aufschubvereinbarung zu tun und einen Zeitraum zu bestimmen, bis wann die Aufschiebung rückgängig gemacht werden soll und wann die gesamte Zahlung vom Arbeitsgeber zu leisten ist.

In einer solchen Lage sollte der Mitarbeiter jedoch wissen, dass, wenn er einmal einer Verschiebung zustimmt und die Frist versäumt hat, der Auftraggeber später vor dem Gericht nicht in Zahlungsverzug gerät, weil der Arbeitslohn "aufgeschoben" wird. Von einer Lohnkürzung oder gar einem Lohnverzicht wird dringend abgeraten, da in diesem Fall jegliche Forderungen des Mitarbeiters gegen seinen Auftraggeber verloren gehen, weil der Mitarbeiter dem ausdrücklich zustimmt.

Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kann der Mitarbeiter zusätzlich zu seinem Lohnforderung auch einen Sozialversicherungsanspruch auf Konkursgeld haben. In diesem Fall kann nach 183 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ein Insolvenzantrag des Mitarbeiters auf der Grundlage des Gehalts der vergangenen drei Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers gestellt werden Dieser muss vom Mitarbeiter selbst bei der Arbeitsagentur auf Gesuch hin durchgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass der Mitarbeiter die Termine für seinen Gesuch gemäß 324 Abs. 3 SGB III einhält, so dass der Gesuch innerhalb einer Nachfrist von zwei Monate nach dem Insolvenzfall eingereicht werden muss. Werden Ansprüche auf die Löhne der vergangenen drei Monate vor der Insolvenz erhoben, können diese als reine Insolvenzansprüche gegen den Konkursverwalter in der Tabelle eingetragen werden.

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