Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Urheberrecht Download
Copyright HerunterladenCopyright: Kein Download ist verboten - oder doch?
In der Vergangenheit hat es oft mehrere Wochen gedauert, bis Reihen oder Spielfilme auf dem schweizerischen Markt erstanden sind. Für Film-, Musik- und Serienfans, die nicht abwarten konnten und an den neuesten Releases Interesse hatten, gab es daher keine andere Wahl, als freie und damit "zweifelhafte" Streaming- und Download-Portale zu verwenden.
Mittlerweile hat sich dieses Phänomen jedoch stark entspannt und es gibt eine Vielzahl von benutzerfreundlichen Platformen, die eine große Bandbreite an Spielfilmen, Reihen und Musiktiteln für wenig Geld auftreiben. Das Medium ist auf allen gängigen Endgeräten zu haben. Hier finden Sie eine Reihe von Film- und Serienplattformen: Ausgewählte Musikplattformen:
Seit 15 Jahren läuft der unerlaubte Download.
Copyright: Wir werden beschlagnahmt! Greve: Weil wir Autorinnen und Autoren seit Jahren versuchen, mit jedem zu sprechen, der uns hören wollte, aber nichts war. Vielmehr wird der Gedanke des Immaterialgüterrechts ausgehöhlt und soll nun als Recht des Immaterialgüterrechts bezeichnet werden. Kunstschaffende werden degradiert und durch Umwidmung von Konzepten beschlagnahmt. Sie bedeutet auch Inhalte statt Inhalte.
Wie die Web-Community immer zitiert, ist auch das Urheberrecht ein Dilemma. Die Urheberrechte liegen beim Urheberrecht. Das Urheberrecht ist unser Recht, das Recht des Autors. Diesen Neigungen entsprechend müssen wir uns Gehör verschafft haben, und es klappt - es wird darüber gesprochen.
Copyright: Für illegale Herunterladungen ihrer eigenen Bilder haftet der Elternteil - World
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in der Urheberrechtsfrage zwischen dem Schallplattenverlag Universal Music und einer 5köpfigen Münchener Musikerfamilie kam für Fachleute überraschend. Wenn ein Familienangehöriger als Besitzer eines Internet-Anschlusses den Familiennamen erfährt, der gegen das Urheberrecht verstößt, muss er ihn auch preisgeben, wenn er seine eigene Überzeugung abwehren will, urteilte das Landgericht Karlsruhe am Dienstag.
Das Eigentumsrecht und das Urheberrecht überwogen in solchen Verfahren den Familienschutz, entschied der BGH (Aktenzeichen 1 ZR 19/16) und lehnte die Berufung der Familien ab, die bisher vor dem OLG der bayrischen Landeshauptstadt unterlag. Der Startschuss für das Verfahren war ein rechtswidriger Download im Jahr 2011 Das neue Studioalbum "Loud" der Popsängerin Rihanna wurde über eine Internetbörse von der Verbindung der Familien ausgelesen.
Auch anderen Nutzern wurde das Copyright für das Buch zur Kenntnis gebracht. Die IP-Adresse wurde verwendet, um die Verbindung der Münchener Familienmitglieder mit ihrem Familienvater, ihrer Tochter und drei gerade mündigen Kinder zu ermitteln. Wer das Fotoalbum von der Austauschbörse hochgeladen hatte, wusste die ganze Famile, aber das wollten sie nicht verraten.
So blieb die Schallplattenfirma Universal Music bei ihrem Besitzer und verlangte 2.500 EUR Schadensersatz (200 EUR pro Song mit einer "moderaten Steigerung") plus rund 1.000 EUR Rechtsanwaltskosten. Allerdings weigerte sich der Familienvater, den Schadensersatz unter Hinweis auf den durch das Grundgesetz und ein anderes BGH-Urteil gewährleisteten Familienschutz zu zahlen, das sich nicht mit der Verantwortung für seine eigenen Nachkommen, sondern mit der Frau befasste.
Es sei auch unangemessen, von ihm zu erwarten, dass er die Internet-Nutzung seiner Ehefrau protokolliert oder ihren Computer nach Download-Software durchsucht, um seine Haftung als Täter abzulegen. Damit hatte der BGH dem Schutze von Mann und Maus vor staatlichen Eingriffen den Vorzug vor dem Eigentumsgrundrecht eingeräumt. Die Rechte von Universal Music wurden in diesem Falle jedoch vom Gerichtshof stärker bewertet.
Auch der BGH wies auf die Differenzen zwischen dem Ehepaar und dem Familienfall hin, bei dem eine detaillierte Überprüfung des Rechners überhaupt nicht notwendig war, da der Verursacher durch bloße Ermittlungen innerhalb der Gastfamilie eruierbar war. Die Anwälte der Anwälte von Universal Music hatten während des Prozesses beschuldigt, die Erziehungsberechtigten wegen der Verletzung der Rechte ihrer eigenen Rechte inhaftiert zu haben.
In anderen Fällen kann die Verantwortung innerhalb von Gastfamilien mit Kind begrenzt sein, auch wenn - wie im Falle der Münchener Gastfamilie - bekannt ist, wer das Urheberrecht verletzt hat. Der BGH hat beispielsweise im Jahr 2012 entschieden, dass ein Elternteil nur dann zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er seine jugendlichen Schüler nicht hinreichend über die Illegalität des illegalen Herunterladens aufgeklärt und die Inanspruchnahme solcher File-Sharing-Dienste unterlassen hat.
Doch als Abonnent kann man nicht nur für Urheberrechtsverstöße von Familienmitgliedern oder Besuchern aufkommen.