Ruhestörung in Mietwohnung

Störung der Ruhe in der Mietwohnung

Sie können gegen Ordnungswidrigkeiten in gemieteten Wohnungen vorgegehen. Sie liegen locker auf der Liege und wie jeden Tag beginnt die Melodie in der Wohnung nebenan. Wie steht es um die Störung des Friedens? Gibt es spezielle Bestimmungen für eine Mietwohnung? Zelebrieren, Schlafen, Raumvolumen, Streitereien in der benachbarten Wohnung - viele Fragestellungen stellen sich, wenn Sie sich in Ihrer Ruhezeit stark beunruhigt fühlen.

Doch nicht jeder Krach führt zwangsläufig zu einer Ruhestörung. Laute Stöhnen beim Sex gelten jedoch als unangemessene Belästigungen und sollten daher vermieden werden (AG Warendorf; 5 C 414/97). Streitigkeiten, die mehr als eine halbstündige Dauer haben, gelten jedoch als Beeinträchtigung der Ruhe. "Das heißt: Wenn der Krach tatsächlich vermieden werden könnte, gäbe es eine Ruhestörung nach OWiG.

Lärmbelästigungen durch Sportstadien, Flugbahnen, belebte Strassen, professionelle Musiker in der Umgebung oder Restaurants sind nicht immer zu vermeiden und gelten daher nicht als typische Störung der Ruhe. Störungen können jedoch durch Maschinengeräusche, laute Geräusche und Schreie sowie Geräusche von Kraftfahrzeugen und Haustieren verursacht werden. In ländlichen Gebieten dagegen ist es üblich, einen Hahn um 3:30 Uhr zu jubeln und wird daher nicht als Ruhestörung betrachtet (AG aus dem Jahr 23.08.2011 - 1 C 80/11).

Ordnungswidriges Benehmen in der Mietwohnung - was soll ich tun? In der Regel wird von 22.00 bis 6.00 Uhr eine Übernachtung angeboten. Darüber hinaus können in einem Mietvertrag oder der Wohnungsordnung weitere Ruhepausen zur Lärmvermeidung festgelegt werden. Zudem müssen sich die Bewohner in der Regel so benehmen, dass niemand durch die von ihnen hervorgerufenen Laute gestört wird - zum Beispiel durch Feste, Auseinandersetzungen und musikalische Unterhaltung.

Lässt der Hausherr die Störung dann nicht aus, sollte der Hausherr darüber in schriftlicher Form unterrichten. Bleibt die Nichteinhaltung der Ruhepausen oder die Grundlärmbelästigung trotzdem erhalten, hat ein von der Störung betroffenen Mitbewohner Anspruch auf Mietreduktion. Eine Vermieterin kann ihren Pächter entlassen, der die anderen Pächter durch leichtsinniges Handeln und Vernachlässigung der Ruhepausen nervt.

Die Mieterin muss gebeten werden, die Ruhe in Zukunft nicht zu stören. Erfolgt keine Verbesserung, kann der Pächter eine schriftliche Mahnung an den Pächter richten. Sollte auch dieser Vorgang nicht die gewünschte Auswirkung haben, kann der Hauswirt eine einstweilige Verfügung anordnen. Als nächstes besteht die Option, den Pächter rechtzeitig zu benachrichtigen. Endgültig hat der Eigentümer das Recht zur fristlosen Kündigung.

Darüber hinaus hat der Eigentümer das Recht, etwaige Mietnachlässe bei den anderen Mietern geltend zu machen.

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