Abmahnwelle Internet

Welle von Warnungen Internet

Diese sind auf das Online-Recht spezialisiert und werden oft mit Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Scannen konfrontiert. Online-Experte Bahr rät jedem, der an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung zweifelt, diese von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ist zum Beispiel die Warnung. ..

.. auf Basis einer der zahlreichen im Internet verfügbaren Vorlagen. Besonders bei ebay sind Warnungen bekannt und gefürchtet.

Wie man sich gegen Abzocke wehrt

Kanzleien haben einen goldenen Riecher mit Warnungen vor Privatanwendern verdient. Die Rechtsanwälte sollten für die erste Verwarnung höchstens 155,30 EUR verlangen. Konsequenz: Internet-Nutzer müssen vor hoher Warngebühr weiter beben. "Ein Warnhinweis sollte auf keinen Fall ignoriert werden", erläutert Anwalt Tim Hoesmann.

Die meisten Abmahnungen beinhalten bereits eine fertige Abmahnung, einen Nachweis der Tat und einen Überweisungsbeleg mit der verlangten Anzahl. Außerdem: "Es gibt keine generelle Lösung für Warnfälle", erläutert Sarah Rosin. Sollte ich zuerst die Warnung der Anwaltskanzlei selbst beantworten? "Meiner Meinung nach geht das oft schief", sagt Tim Hoesmann.

Diejenigen, die keinen Rat suchen, laufen dagegen Gefahr, von den Fachleuten der anderen Seite vor den Gerichtshof gebracht zu werden. "Der Standard der Unterlassungsverpflichtung sollte niemals unterschrieben werden", sagt Sarah Rosin. Sie sind im Sinn der Warnkanzlei verfasst und können verborgene Schuldanerkenntnisse haben. Sara Rosin empfiehlt, eine bereinigte Stellungnahme zu machen und diese vorab mit einem Fachmann zu besprechen.

Inwiefern weisen mir die Anwälte eine Copyright-Verletzung nach? Der Brief wird von einem Datenprotokoll begleitet, das die IP-Addresse des Abonnenten, das heruntergeladene Dokument sowie das Tag und die Zeit der Copyright-Verletzung enthält. Jedem mit dem Internet verbundenen Rechner wird eine IP-Addresse zugeordnet. Bei Urheberrechtsverletzungen sichert sich ein professionelles Beratungsunternehmen im Namen der Rechtsinhaber diese Anschrift.

Sara Rosin: "Wenn meine IP-Adresse richtig erfasst wurde, muss ich als Inhaber der Verbindung den Verdacht widerlegen, dass ich die Copyright-Verletzung verursacht habe. Sara Rosin: "Wenn Sie überzeugt sind, dass Sie die Copyright-Verletzung nicht begehen, sollten Sie alles rezitieren, was Sie erleichtert und zum Nachdenken anregt: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, die Abschreckungsstelle über diese Umstände zu informieren und eine Kopie der Unterlagen zu versenden - allerdings nur nach Absprache mit einem Rechtsanwalt oder nach einer Absprache.

Zeitgenosse Tim Hoesmann: "Die andere Seite funktioniert mit Massenwarnungen und strebt oft nach schnellem und einfachem Bargeld. "Bei komplizierten Einzelfällen können die Anwaltskanzleien das lnteresse aufgeben. Der WLAN-Router des Netzwerks muss hinreichend abgesichert sein, andernfalls haftet er, wenn über seine Verbindung eine Urheberrechtsverletzung auftritt. Die werkseitige Einstellung des Router-Passworts muss durch ein eigenes Kennwort ausgetauscht werden", erläutert Sarah Rosin.

Soll ich mich bei der Abmahn-Kanzlei nachfragen? In Abmahnungen werden die Empfänger oft gebeten, bei Rückfragen den Namen und die Durchwahlnummer des Anwalts anzugeben, der den Vorgang durchführt. "Alles, was Sie am Handy sagen, kann gegen Sie eingesetzt werden", erläutert Tim Hoesmann. Hösmann empfiehlt, von einem kurzfristigen Telefonkontakt mit der Meldestelle abzusehen.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Verwarnung aus gutem Grund erhalten habe? Sara Rosin: "Wenn Sie einen Urheberrechtsverstoß durch Ihren Rechner begehen, sollten Sie einen Ausgleich mit der Firma suchen. Eine Gerichtsverhandlung wird als ein Problem angesehen, denn mit der erfassten IP-Adresse hat die Gegenpartei zunächst gute Gründe - auch wenn man eigentlich nichts runtergeladen hat.

Es ist sehr schwer zu beweisen, dass Sie schuldig sind. Aber: "Es liegt im Ermessen des Urteils, welche Partei er mehr glaubt", sagt Hoesmann. Auch das Scannen seines Computers ist laut Sarah Rosin möglich: "Er kann herausfinden, ob überhaupt eine Filesharing-Software vorhanden ist.

Wenn der Angeklagte nämlich im Sinn der Warnkanzleien richtet, ergeben sich aus dem Vorgehen noch weitaus größere Aufwendungen als bei der ersten Mahnung. Wie groß das Maß der Massenwarnungen ist, spiegelt sich auch in den Werten einer Anwaltskanzlei in Süddeutschland wider: Im Jahr 2012 wurden mehr als 160.000 Warnungen versandt, wie aus den Aktennummern der Briefe ersichtlich ist.

Auch die Bundesvereinigung der Musikwirtschaft will ihre legitimen urheberrechtlichen Interessen verteidigen: "Zivilrechtliche Warnungen sind derzeit das einzig mögliche Rechtsmittel gegen den illegalen Dateitausch", heisst es in einer Stellungnahme.

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