Zeiterfassung Raucherpausen

Zeitnahme Rauchpausen

Mit der Zeiterfassung zeigen wir Ihnen, wie Sie die Raucherpausen Ihrer Mitarbeiter dokumentieren können, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung einzuhalten. Die Übung wird nicht effektiv verändert, sondern nur die Zeiterfassung gesteuert. Berechtigte Kündigung im Falle einer Raucherpause ohne Stempelung. Die Zeiterfassung bietet alle Möglichkeiten, Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) nachzuweisen.

Boss besteht auf Zeiterfassung: Rauchpause ist keine Betriebsübung

Wenn während der Raucherpausen, für die die Beschäftigten die Arbeit aufgeben durften, der Dienstgeber ihren Lohn weiterzahlte, ohne die exakte Frequenz und Länge der Unterbrechungen zu wissen, können sich die Dienstnehmer nicht darauf berufen, dass der Dienstgeber diese Praktiken fortsetzt. Eine Inanspruchnahme aus der betrieblichen Tätigkeit ergibt sich nicht. Im Unternehmen der Klägerin war es seit Jahren üblich, dass Angestellte ihren Arbeitsort zum Zwecke des Rauchens ohne Ein- und Ausstempeln am Zeiterfassungs- gerät verließen.

2012 hat der Unternehmer mit dem Konzernbetriebsrat eine Vereinbarung über das Thema Zigaretten im Betrieb abgeschlossen. In der Folge war das Rauchverbot ab dem Jahr 2013 nur noch in einigen Gebieten gültig. Außerdem wurde festgeschrieben, dass Rauchende für die Rauchpause aus- und wieder einsteigen müssen. Es wurden keine Löhne für die aufgezeichneten Raucherzeiten ausbezahlt.

Der Klaeger konnte nach Ansicht der Nuernberger Justiz nicht darauf hoffen, dass nach in Kraft treten des Betriebsvertrages kein Entgelt fuer Raucherpausen einbehalten wird. Allein wegen des Ausmaßes der Raucherpausen konnte er sich nicht auf eine Betriebsübung beziehen. Wie die Klägerin in dem Prozess mitteilte, wurde die Arbeitszeiten der Raucher um etwa 60 bis 80 min pro Tag reduziert.

Die Tatsache, dass das Unternehmen dies tolerierte, änderte nichts daran, dass die Beschäftigten die Raucherpausen eigenverantwortlich genutzt hatten. Ein weiteres Argument gegen die Entstehung einer Unternehmensübung ist, dass die Zahlung von Raucherpausen kein materieller Nutzen ist, der die ökonomische Situation der Beschäftigten verbessert. Den Rauchern wurde nur mehr Freizeit eingeräumt.

Nach Auffassung der LAG Nürnberg ist jedoch bei der Vergabe von zusätzlichen freien Tagen oder Arbeitsstunden aus besonderen Gründen für die Aufnahme eines Einsatzes Vorsicht angebracht. Außerdem konnten die Nichtraucher nicht sicher sein, dass die Zahlung für Raucherpausen beibehalten wird, da dies offenbar zu einer ungleichen Behandlung mit dem Nichtraucher geführt hat.

Im Durchschnitt müßten sie mehr als 10 % mehr arbeiten als Rauchende für den gleichen Betrag. Es hätte kein "schutzwürdiges Vertrauen" geschaffen werden können, dass dieser der Gleichheit zuwiderlaufende Sachverhalt aufrechterhalten würde.

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