Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Unterschreiben
TerminierungszeichenMuss der Unternehmer einen Rücktritt unterschreiben?
Die Kündigung muss vom Auftraggeber unterzeichnet werden: 623 BGB bedarf der Textform für eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, der das Anstellungsverhältnis auflöst. Eine Kündigung in elektronischem Format ist ebenfalls nicht zulässig. Was sind die Konsequenzen einer fehlenden Unterzeichnung? Bei fehlender Signatur unter der Kündigung ist die Kündigung ungültig und das Anstellungsverhältnis wird nicht gekündigt.
Auch die Kündigung kann von niemandem unterfertigt werden. Diese Unterzeichnung muss vom Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten erfolgen. Vorsichtshalber sollten Unternehmer der Kündigung eine Originalvollmacht beifügen, wenn die Vertretungsberechtigung des Unternehmers unklar ist. Dies kann z.B. Sinn machen, wenn der Eigentümer des Auftraggebers selbst oder der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH unterschreibt.
Andernfalls besteht die Gefahr der Kündigung durch den Mitarbeiter. Kein mündlicher Rücktritt: Eine Kündigung muss in schriftlicher Form und unterschrieben sein; eine Kündigung ist daher stets ungültig. Eine Kündigung per Telefax, E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook ist immer unwirksam: Alle Übertragungsmöglichkeiten, die nicht zur Übertragung des signierten Originales beitragen, sind ungeeignet. Das Schriftformerfordernis wird hier nicht erfüllt, d.h. die Kündigung ist ungültig.
Zusätzlich zur schriftlichen Form müssen Sie nachweisen können, dass die Kündigung beim Mitarbeiter eingegangen ist. Bundesweit sind wir in Entlassungsklagen gegen den jeweiligen Dienstgeber tätig und kämpfen für eine Abfindung. Die Kündigung muss von uns umgehend nach Eingang überprüft werden. Wesentliche Rechte müssen umgehend (3-5 Werktage) wahrgenommen werden (z.B. die Ablehnung einer Kündigung).
Die Klage auf Kündigungsschutz muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung beim zustaendigen Gericht einlangen. Vor der Kündigung sollten sich die Unternehmen rechtlich beraten lassen. Schon viele Entlassungen sind an Formalitäten gescheitert. In einem späteren Entlassungsschutzverfahren bedeutet dies, dass für die Entlassung des Arbeitnehmers unnötigerweise ein hohes Abfindungsentgelt zu zahlen ist.
Der Arbeitsrechtsspezialist Volker Dineiger und Alexander Bredereck, Verfasser dieses Handbuches, haben ihr Praxiswissen aus langjähriger Arbeit in Kündigungsverfahren einbringt. Der Leitfaden ist sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers verfasst. Sonderseite Kündigungsschutz für Arbeitnehmer: Hier können Sie die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzaktion in Ihrem Falle und die Chancen untersuchen, entweder die Existenz des Beschäftigungsverhältnisses zu gewährleisten oder mit einer Kündigungsschutzaktion eine gute Abfindungszahlung zu erwirken.
Antragsformulare für eine Kündigungsklage mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars sind beigefügt. Im Folgenden wird der Ablauf des Entlassungsschutzverfahrens mit praktischen Verhaltenstipps vor dem Arbeitsrichter ausführlich beschrieben. Die Sonderaktion: der Online-Scheck für Ihre Stornierung zum Selbstkostenpreis von 50 ? zzgl. MwSt. Seite Sonderkündigung für Arbeitgeber: Hier erhalten Sie umfangreiche Hinweise zu Ihren Kündigungsmöglichkeiten.
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