E Mail Marketing Rechtliche Grundlagen

E-Mail-Marketing Rechtliche Grundlagen

Email-Marketing: Neue Wege zum Kunden. Ist auch das kleinere Newsletter-Tool legal sauber? Ausbildung und Training im Online-Marketing auf höchstem Niveau. Bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Sie können einen Werbeschreiben an eine beliebige Anschrift senden, aber es ist nicht erlaubt, ohne vorherige Zustimmung eine Werbe-E-Mail zu verschicken. Es dürfen weder Privatleute noch kommerzielle Adressaten "belästigt" werden. Zur Erzielung dieser Einigung werden in der Regel zwei Vorgehensweisen empfohlen: Bestätigtes Opt-In: Wenn ein Opt-In bestätigt wird, wird unmittelbar nach der Anmeldung, z.B. auf einer Webseite, eine Bestätigungs-E-Mail verschickt.

Bei Double Opt-In loggt sich der EmpfÃ?nger ein und erhÃ?lt dann wie beim bestÃ?tigten Opt-In eine Willkommensnachricht. Die Anmeldung wird jedoch erst gültig, wenn er auf die Willkommensnachricht reagiert oder auf einen Bestätigungs-Link in dieser Willkommens-E-Mail klickt. Auf der Anmeldeseite sollte jedoch bereits darauf verwiesen werden, dass eine weitere Anmeldung erforderlich ist.

Nicht jeder Empfaenger begreift, dass die Anmeldung erst dann wirksam wird, wenn ein zweites, das sogenannte Double Opt-In, stattfindet. Zur Aktivierung Ihres Abonnements brauchen wir Ihre Einverständniserklärung. Ganz einfach: Auf " Antworten " drücken und diese E-Mail kommentarlos versenden. Haben Sie den Rundbrief nicht abonniert?

Sie haben noch weitere Frage, warum Sie diese E-Mail erhalten haben? Wollen Sie unseren Rundbrief erhalten? Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass der Adressat seine Einwilligung zu jeder Zeit wiederrufen kann. Achtung: Die Kündigung sollte sofort gültig sein, vorzugsweise automatisiert und in dem gleichen Datenträger, in dem die Anmeldung vorlag.

Die Verwendung personenbezogener Informationen für Werbezwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen. Ihre E-Mail-Systeme müssen dafür sorgen, dass diese Angaben nicht mit den Angaben über den Inhaber des Pseudonyms in Verbindung gebracht werden können. Entsprechend der gesetzlichen Situation ist der Benutzer zu Beginn des Nutzungsverfahrens über den Typ, das Ausmaß und den Verwendungszweck der erhobenen personenbezogenen Informationen zu informieren.

Eine Verknüpfung mit zusätzlichen Angaben wie z. B. Namen und Anschrift ist nicht zulässig (sog. "Verlinkungsverbot"). Der Interessent muss also immer die Möglichkeit haben, seine personenbezogenen Angaben in ein Anmeldeformular einzutragen oder nicht. Das ist auch im BDSG gefordert, das den datensparsamen Umgang mit diesen Ressourcen sicherstellt.

Erheben Sie nur die wirklich benötigten Angaben. Abgesehen vom Eingabefeld für die E-Mail-Adresse darf es daher keine weiteren obligatorischen Felder für die anonymisierte Verwendung (z.B. für die Anmeldung zum Newsletter) gibt. Egal ob Werbe-E-Mail oder Rundbrief - der Adressat muss zu jedem Zeitpunkt sehen können, von welchem Provider er die Information hat.

Die komplette Postanschrift ist in jeder E-Mail anzugeben. Der E-Mail-Newsletter beinhaltet ein Aufdruck mit den kompletten Postdaten (inkl. Handelsregister und Steuernummer). Allerdings: Eine Werbe-E-Mail - weder in der Betreff-Zeile noch im Text - darf unter keinen Umständen den Anschein einer Privat-E-Mail erwecken.

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