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Abmahnung Krankmeldung zu Spät Muster
Kündigungsschreiben für verspätete ProbenSie haben erneut eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zu spät gemeldet.
Was, wenn der Krankenversicherungsnachweis nicht umgehend vorgelegt wird? "Rechtsanwältin für Arbeitsgesetz Berlin Blog
Das BAG: Wann ist die Abgabefrist für den Arbeitsunfähigkeitsnachweis beim BAG? Bei Erwerbsunfähigkeit muss der Mitarbeiter den Unternehmer über seine Erwerbsunfähigkeit unterrichten. Manche Mitarbeiter haben das Gefühl, dass sie die Invaliditätsbescheinigung nur innerhalb von 3 Tagen an den Auftraggeber senden müssen, um ihrer Verantwortung zu nachkommen. Das ist " doppelte Falschheit "; zum einen gibt das Recht nichts über einen Zeitraum von 3 Tagen an (es sagt etwas "spätestens am nächsten Tag") und zum anderen gibt es neben der obligatorischen Zusendung der Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit auch eine unmittelbare Auskunftspflicht.
Ich unterscheide daher zwischen der Meldepflicht (Krankheitsmeldung beim Arbeitgeber) und der Beweispflicht (Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). In diesem Fall ist der Mitarbeiter dazu angehalten, den Unternehmer über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer zu unterrichten. Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage andauert, muss der Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer bis zum nächsten Werktag hervorgeht.
Die Arbeitgeberin ist befugt, die Ausstellung der medizinischen Bestätigung früher zu fordern. Wenn die Erwerbsunfähigkeit älter ist als in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt, ist der Mitarbeiter dazu angehalten, ein neues ärztliches Attest beizubringen. Wenn der Mitarbeiter Angehöriger einer GKV ist, muss das Tauglichkeitszeugnis einen Hinweis des Belegarztes beinhalten, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Angabe des Befundes und der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer umgehend an die GKV geschickt wird.
Der Mitarbeiter muss daher die Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit (Krankenschein) dem Mitarbeiter bis zum nächsten Tag (dem Tag nach der Krankheit) vorweisen. Von der Informationspflicht (d.h. dem Mitarbeiter mitteilen, dass er krankgeschrieben ist) ist zu trennen. Hierbei handelt es sich um den Beweis der Erwerbsunfähigkeit zusammen mit der Zeitdauer.
Inzwischen hat das BAG (Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 13. Oktober 2012 - 5 AZR 886/11 -) beschlossen, dass der Dienstgeber am ersten Tag der Krankheit auch ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis fordern kann, wenn dies im Dienstvertrag geregelt wurde. Nach § 1 S. 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist der Dienstgeber befugt, vom Dienstnehmer eine Bestätigung über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Aufenthaltsdauer ab dem ersten Tag der Krankheit zu fordern.
Der Kläger meldet sich am darauffolgenden Tag krankgeschrieben und kehrt zurueck. Der Angeklagte bat dann den Kläger, am ersten Tag der Krankmeldung einen Hausarzt zu konsultieren und eine entsprechende Bescheinigung vorzuweisen. Der Kläger beantragte in seiner Klageschrift den Entzug dieser Richtlinie und machte deutlich, dass der Antrag des Arbeitsgebers auf eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den ersten Tag der Krankheit sachlich gerechtfertigt sein müsse.
Es steht dem Unternehmer frei, das ihm durch 5 Abs. 1 S. 3 EZG eingeräumte Recht auszuüben. Vor allem ist es nicht notwendig, dass der Mitarbeiter den begründeten Verdacht hat, dass er in der Zukunft nur eine Krankheit vortäuscht. Der Beschluss stützt sich auf den Rechtstext, hat aber zur Folge, dass der bereits erkrankte Mitarbeiter sich nun - statt dessen - um seine Heilung kümmert und dem Auftraggeber das ärztliche Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegt / zusendet.
Auch dies ist nicht immer unmittelbar möglich, z.B. im Falle einer schwerwiegenden Krankheit oder wenn überhaupt keine Übertragungs- bzw. Präsentationsmöglichkeit gegeben ist. Eine verspätete Abgabe kann dem Mitarbeiter jedoch nur dann vorgeworfen werden, wenn er sich schuldig gemacht hat. Das ist nicht der Fall, wenn der Mitarbeiter z.B. krankheitsbedingt nicht in der Lage war, dies zu tun, und keine andere Personen es in Auftrag geben konnten.
Es ist gut vorstellbar, dass viele Unternehmer in neue Verträge die Bestimmung aufgenommen haben, dass der Mitarbeiter dem Unternehmer die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Krankheit vorlegen muss. Prinzipiell kann sich der Mitarbeiter auf seinen (alten) Anstellungsvertrag beziehen und muss keine neue Verordnung mit dem Auftraggeber ausarbeiten.
Häufig reichen Unternehmer neue Arbeitsverhältnisse ein, "um den Vertrag anzupassen" (so dass alle Mitarbeiter im Betrieb die gleichen Arbeitsverhältnisse haben). Dabei sollte man immer aufpassen, denn der neue "angepasste" Dienstvertrag ist für den Mitarbeiter meist schlimmer. Was, wenn der Krankenversicherungsnachweis nicht umgehend vorgelegt wird? Tut er dies jedoch nicht, kann er ohne Vorwarnung entlassen werden - nur in absolut außergewöhnlichen Fällen.
Erst dann ist eine Warnung möglich. Befindet sich der Mitarbeiter beispielsweise zur Therapie im Spital, kann er nicht sofort die Ausstellung des AU-Zertifikats einfordern. In jedem Falle sollte sich der Mitarbeiter dagegen mit einer Kündigungsklage verteidigen. Solange die Bestätigung nicht vorliegt, hat der Unternehmer ein Rückbehaltungsrecht hinsichtlich der Lohnzahlung.
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit kann jedoch nachgereicht werden. Oftmals streiten die Unternehmer den Empfang der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit in Lohnprozessen ab. Das ist kein Hindernis, wenn z.B. die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (zweite Ausgabe) während der Verhandlungen übergeben wird. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das AU-Zertifikat im Orginal dem Auftraggeber vorgelegt werden muss und nicht in Ausfertigung.