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Krank Melden per Email Muster
Bericht krank per E-Mail BeispielUnternehmer rechtzeitig über Erwerbsunfähigkeit unterrichten
Wer von der jährlichen Grippeepidemie nicht verschont bleibt, muss sich krank melden, zu Haus wohnen und heilen. Hier können Sie herausfinden, was bei einer korrekten Krankenstandsmeldung noch zu beachten ist und wie das gesamte Fehlzeitenmanagement in Ihrem Betrieb funktioniert. Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht zur Beschäftigung kommen kann, muss er seinen Auftraggeber so schnell wie möglich informieren, idealerweise vor Beginn der regulären Tätigkeit.
Rechtzeitiges Melden von Krankheiten ist nicht nur gute Manieren: Gemäß 5 des § 5 EntgFG sind Mitarbeiter rechtlich dazu angehalten, den Unternehmer "sofort" über eine Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer zu unterrichten. Krankheitsmeldung per E-Mail oder telefonisch? Die Meldepflicht per E-Mail, SMS oder telefonisch ist rechtlich nicht geregelt. Die innerbetriebliche Verständigung ermöglicht in vielen Betrieben eine telefonische, individuelle Krankheitsmeldung.
Die E-Mail-Benachrichtigung hat jedoch den großen Vorzug, dass sie bereits am frühen Morgen verschickt werden kann, auch vor der normalen Zeit. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, Ihre Mitarbeiter sowie Ihren Betreuer oder die Personalleitung im Krankheitsfall zu unterrichten. Wenn der Mitarbeiter auch in der Lage ist, sich um seine eigene Repräsentation zu bemühen, werden auch die Human Resources-Abteilung und seine Mitarbeiter abgelöst.
Nach dem Gesetz muss dem Unternehmer eine Bescheinigung am vierten Tag des darauffolgenden Arbeitstags vorgelegt werden, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Liegt ein Krankheitsfall in der Zeit von Mittwochs bis Freitags vor, so ist die Ausstellung einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) entsprechend längstens am Montagabend erforderlich, sofern es sich nicht um Werktage handelt.
Die AU muss rechtzeitig beim Auftraggeber eintreffen. Es ist daher empfehlenswert, eine zusätzliche Ausfertigung der AU per E-Mail oder im Voraus beizufügen. Die Entscheidung des Arbeitsgebers, ab welchem Tag der Erkrankung er eine ärztliche Bestätigung wünscht, bleibt ihm überlassen. Die Beglaubigungspflicht ab dem ersten Tag der Erkrankung ist ebenfalls erlaubt und kann im Vertrag festgelegt werden.
Neben der Betriebsunfähigkeitsbescheinigung bekommt der Mitarbeiter immer eine zweite Bestätigung zur Vorlegung bei seiner Krankenversicherung. Das ist besonders bei längerer Erwerbsunfähigkeit von Bedeutung, um die Entlohnung zu gewährleisten. Insbesondere bei der Ermittlung des Krankengeldes für den Mitarbeiter durch die Krankenkassen ist eine genaue Erfassung des Krankenstandes unerlässlich.