Kaltakquise Verboten

Kaltkontaktquote verboten

Hier haben wir versucht, einen kleinen Leitfaden für die Kaltakquise zu erstellen. Glücklicherweise ist es jetzt verboten. Von privaten Neukunden per Telefon, Fax oder E-Mail ist es verboten. Durch das Verbot unangemessener Werbung gibt es jedoch einige Stolpersteine. Möglicherweise fragen Sie sich zuerst, was eigentlich erlaubt ist und ob der Telefonerwerb nicht verboten war.

Spanne>vermutete Einwilligung

Gegen unbefugte telefonische Werbung geht die BA vor. "Auf der Internetseite des Konzerns (www.bundesnetzagentur.de) heißt es: "Die Behörden können Geldbußen von bis zu 300.000 EUR wegen Verstoßes gegen das Telefonwerbeverbot auferlegen. Die Telefon-Werbung ist wirklich unerfreulich. Glücklicherweise ist es jetzt verboten. "Ist Telefon-Werbung im B2B (Business to Business) nicht mehr zulässig?

Sie ist für viele Firmen nach wie vor ein wichtiger Baustein bei der Neukundengewinnung. Zudem erhebt sich die Fragestellung, ob ein erster Kontakt per Telephon sinnvoll ist. Der Grund, warum das Handy nicht für einen ersten Kontakt geeignet ist, ist vielfältig. Ich habe in den vergangenen Jahren eine zunehmende ablehnende Haltung gegenüber der telefonischen Kälteakquisition festgestellt.

Andererseits ist es für die meisten Gesprächspartner genauso abstoßend. In Seminaren, beim Buchlesen oder im Coaching überwindet man die Furcht vor dem Telephon. Zahlreiche Firmen sind bereits auf telefonische Werbung eingestellt und werden von Anrufern befreit. Was sind die Möglichkeiten zum ersten Kontakt per E-Mail?

Neukundengewinnung "oldschool" 2008 hat mich ein befreundeter Unternehmer an Siegfried Vögele, den Verfasser des Buchs "Dialogmethode. Für weitere Möglichkeiten, siehe meinen Blog-Artikel 10 wirksame Möglichkeiten, um neue Käufer zu werben. Sind wir ehrlich, ist es für alle Beteiligten am schönsten, wenn unsere potenziellen Käufer uns wiederfinden. Es läutet und unser Kontaktmann sagt, dass er uns zum Beispiel im Netz vorfand.

Nun geht es in die systematische Verkaufsarbeit, die den meisten Vertriebsmitarbeitern Spass macht. Der gute Trotz für alle, die den ersten Telefonkontakt scheuen: Die Kälteakquisition kann man auswechseln.

Telefonerwerb: Was ist verboten - was funktioniert?

Telefonakquisition ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kundenbeziehungen wiederzubeleben. Wer hier Erfolg haben will, muss mutig, schnell und vor allem motiviert sein. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Details zu berücksichtigen, bevor Sie sich entscheiden, Ihr Gerät oder Ihre Leistung über das Internet zu verkaufen.

Deshalb erläutern wir im Nachfolgenden, welche Chancen die Telefonakquisition eröffnet und ab wann man sich zu weit über das Reling beugt. Der Handlungsspielraum im B2C-Bereich ist aufgrund der großen Bedeutung des Verbraucherschutzes in Deutschland sehr begrenzt, während im B2B-Bereich wesentlich mehr Tore geöffnet sind. Prinzipiell sind alle unerbetenen Werbegespräche, so genannte Cold Calls, bei der Akquisition von Privatkunden verboten.

Auch Werbe-E-Mails oder Faxe sind ohne vorherige Einwilligung des Empfängers gesetzlich nicht zulässig. Besonders vorsichtig ist hier zu sein, da Wettbewerber, die die Genehmigung des Empfängers z.B. durch eine Diskussion auf einer Straße oder einem Stand erhalten haben, gern über Verstösse gegen das einschlägige "Gesetz gegen den freien Warenverkehr" (UWG) berichten.

Die Konsumentenschutzverbände handeln auch sehr engagiert, um die Ausbreitung von Methoden der Kältegewinnung so weit wie möglich zu bremsen. In der Formulierung des 7 UWG bedeutet dies: "Unangemessene Belästigungen sind bei Anzeigen mit einem Telefonat an einen Konsumenten immer ohne dessen vorheriges ausdrückliches Einverständnis vorzusehen. "Der Rechtsbegriff "ausdrückliche Einwilligung" bezieht sich hier auf eine Einwilligungserklärung, in der sich der Empfänger mit seiner Unterzeichnung mit künftigen Telefonaten des Anbieters zu einem Produkt oder einer Dienstleistung auseinandersetzt.

Jeder, der nicht über eine solche Zustimmung verfügt, kann von einem Richter durch eine Abmahnung dazu veranlasst werden, solche Aufforderungen künftig zu verweigern. Deshalb muss beim Kauf von Anschriften aus fremden Adressbeständen immer darauf geachtet werden, dass die Empfänger den Gesprächen zustimmen. Viele fragwürdige Provider in diesem Gebiet können im Anschluss kaum in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden.

Zusätzlich zum Unterlassungsanspruch haben die zuständigen Stellen die Option, bei nachgewiesener Kaltakquise eine Geldbuße zu verhängen. Die telefonische Akquise im B2C-Bereich ist, wie Sie erkennen können, knifflig und sollte nur nach eingehender Überprüfung der Empfänger und deren Einwilligung erfolgen. Selbstverständlich kann ein Geschäft modell mit kalter Akquisition auch für eine Weile gut funktionieren, aber das Gefahr einer größeren finanziellen Last durch eine Abmahnung oder eine Geldstrafe ist immer vorhanden.

Glücklicherweise sehen die Dinge im B2B-Bereich viel ruhiger aus und der gesetzgebende Organisator ist vorsichtiger. Anders als im B2C-Bereich ist im B2B-Bereich keine explizite Einwilligung der Empfänger erforderlich; das "mutmaßliche Interesse" der angesprochenen Person an dem Angebot ist ausreichend. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind Rufe präziser zulässig, wenn "aufgrund von konkreten Umständen" ein Zins angenommen werden kann.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Betrieb, der z.B. Werkzeuge für die Fahrzeugreparatur verkauft, wahrscheinlich Telefonakquisitionen in den jeweiligen Werkshallen vornehmen kann. Auch Aufrufe, die sich auf vorhandene oder initiierte Geschäftsbeziehungen berufen, sind zulässig. Jeder, der bereits einmal bei Ihnen war oder nachweislich an Ihrem Angebot interessiert war, ist daher für die telefonische Akquise gut geeignet.

Derartige " Aufwärmrufe " sind daher weitläufig und werden von den Empfängern oft mit großem Engagement und Höflichkeit entgegengenommen. Böswillige Zustimmung im B2B-Bereich liegt auch dann vor, wenn der potenzielle Käufer gegenüber dem Vertriebspartner oder sonstigen Dritten an Ihrer Produktekategorie teilgenommen hat. So kann ein Netz, das auf solche Aussagen aufmerksam macht, nicht nur auf potenzielle neue Kunden bei der Telefonakquisition aufmerksam machen, sondern auch Rechtssicherheit schaffen.

Es gibt natürlich auch Dinge in der B2B-Telefonakquisition, die verboten sind oder besser als semi-legal zu bezeichnen sind. 7 Das UWG stellt hier klar, dass unangemessene Belästigung auch bei geschäftlichen Kontakten verboten ist. Der BGH hat darauf verwiesen, dass Telefonakquisition im B2B-Bereich nicht zulässig sein kann, wenn dies zu Belästigung oder ungewollten Beeinträchtigungen der Berufstätigkeit führt.

Die telefonische Akquisition ist und bleibt ein sehr effektives Vetriebsinstrument. Diejenigen, die die hier geschilderten Regelungen befolgen und die Weisungen der Justiz ernst nehmen, haben eine etwas höhere Arbeitsbelastung und müssen ein Verfahren einrichten, das ihre Empfänger nicht nur per Telefon, sondern auch "legal" bereitstellt.

Denn die telefonische Akquisition soll Umsätze generieren und nicht zum finanzwirtschaftlichen Risikopotenzial werden.

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