400 Euro Job

Der 400-Euro-Job

Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Minijobs auf 450-Euro-Basis in Deutschland. Für Minijobs oder 450 Euro Jobs zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Sozial- und Krankenversicherung. Einen 400-Euro-Job bezeichnet man auch als Billigjob oder Minijob. 10 Mehr Leistungen durch obligatorische Rentenversicherungsbeiträge. Mini-Jobs - auch im Haushalt.

Krankenkasse für 450 Euro Job oder Minijob

Mini-Jobs sind Aktivitäten mit einem Einkommen von bis zu 450 Euro pro Monat. In Deutschland ist die Versicherung obligatorisch, so dass auch Mitarbeiter in Mini-Jobs krankenversicherungspflichtig sind. Dies kann die GKV über die Hauptbeschäftigung, die Familie, die freiwillige GKV oder eine private Krankenkasse sein. Mini-Jobs sind Aktivitäten, die ein monatliches Einkommen von nicht mehr als 450 Euro einbringen.

Für Arbeitnehmer in Mini-Jobs muss der Dienstgeber einen pauschalen Beitrag zur Sozial- und Gesundheitsversicherung zahlen. Die geringfügige Erwerbstätigkeit ist versicherungsfrei, so dass in dieser Summe keine Versicherungen für den Minijob-Mitarbeiter enthalten sind. Bei der geringfügig Beschäftigtenzahl von 450 Euro erhalten die Arbeitnehmer keine Versicherungsleistung.

Er muss daher seine in Deutschland übliche Versicherungsverpflichtung durch andere Versicherungsverträge mit einer Krankenkasse erfüllen. Hier ist der Mitarbeiter durch seine Vollzeitbeschäftigung sozial- und gesundheitsversichert. Der Versicherungsschutz aus der GKV, auf die er Anspruch hat, ändert sich durch die Teilzeitbeschäftigung in einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nicht. Oftmals sind Teilzeitbeschäftigte auch beitragsunabhängig in der Familie des Ehepartners oder der Familie versichert.

Dieser Grenzwert wurde vom Parlament auf der Ebene der Grenzbeschäftigung von 450 Euro festgesetzt. So können Mini-Jobber mit einem Gehalt von 450 Euro weiterhin frei von Beiträgen in der Familie der Krankenkassen bleiben. Der Familienschutz für Kleinkinder durch die Erziehungsberechtigten in der GKV ist entweder bis zum Alter von achtzehn Jahren oder bis zum Ende der Ausbildungszeit gültig.

Bei der dritten Kategorie von Minijobbern handelt es sich um Teilzeitbeschäftigte, die nur einen kleinen Job haben, aber keine andere Beschäftigungs- oder Familienversicherungen. Nimmt ein ALG II-Empfänger beispielsweise einen Mini-Job an, weil andere Aktivitäten nicht gefunden werden konnten oder aus erzieherischen und anderen Motiven nicht durchgeführt werden können, erhöht die Arbeitsagentur das Gehalt mit einer Zusatzzahlung und übernimmt die Krankheitskosten.

Bei der Ausübung des Minijobs, z.B. wegen anderer Unterhaltsleistungen, muss sich der Mitarbeiter über die freie Krankenkasse oder eine Privatkrankenversicherung absichern. Ruheständler, die einen Mini-Job ausübten, sind über den GKV bzw. bei einer weiterführenden PKV mitversichert. Wenn Sie einen Mini-Job ohne eine andere Form der Familien-, Renten- oder Hauptbeschäftigung haben, sind Sie mit einem Midi-Job oft besser dran, da Sie keine freiwilligen Kranken- oder Privatversicherungen mit einem höheren Beitragssatz abschließen müssen.

Schwangere Personen, die einen Mini-Job haben, haben uneingeschränkten Zugang zu allen Vorsorge-, Geburtsvorbereitungs-, Gesundheits- und Mutterschaftsleistungen der GKV, bekommen aber kein Entbindungsgeld von der GKV. Die Differenz zum Entgelt für vollversicherungspflichtige Aktivitäten beläuft sich auf bis zu rund 1.000 Euro. Das Krankengeld der GKV ist für den Mini-Jobber nicht erforderlich.

Die geringfügige Tätigkeit in einem Mini-Job begründet auch keinen Anspruch auf Pflegegeld.

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