Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Als Arbeitnehmer Fristlos Kündigen
fristlose Kündigung als AngestellterAbgaben
Bei einer fristlosen Entlassung des Mitarbeiters aus wichtigen Gründen ist in der Regel eine erfolglose Mahnung durch den Arbeitgeber erforderlich. Das hat das Arbeitsgericht Berlin vor kurzem entschieden. Eine Mitarbeiterin hatte wegen einer massiven Überlastung eine ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung beantragt und wollte die vereinbarten Fristen von drei Monate nicht erfüllen.
Allerdings beharrte der Dienstgeber auf der Einhaltung des Arbeitsvertrags bis zum Ende der ordentlichen Frist. Das Gericht entschied, dass die außerordentliche Entlassung des Mitarbeiters das Anstellungsverhältnis nicht mit sofortiger Wirkung auflöste. Der Beklagte wird durch die Beendigung nicht vor Ende der ordentlichen Frist von seinen Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis befreit, da er in diesem Falle nicht zur ausserordentlichen Beendigung berechtigt ist.
Sachverhalte bestehen, aufgrund derer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Zeitraums nicht zumutbar ist. Kündigungen aus wichtigen Gründen sind nur nach fruchtlosem Fristablauf oder nach fruchtloser Verwarnung möglich. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hätte dem Unternehmer die Möglichkeit einräumen müssen, den Missstand wenigstens vor der endgültigen Scheidung zu beheben, auch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeitsschutzverpflichtungen.
Die Mitarbeiterin hatte mehrfach darauf verwiesen, dass die Überlastung für sie nicht akzeptabel sei. Den Richtern zufolge wäre er jedoch dazu angehalten gewesen, genau zu bestimmen, was der Unternehmer bis wann umzustellen hat. Er hätte auch klarstellen müssen, dass er sonst das Unternehmen fristlos scheidet. Schlussfolgerung: Ein interessanter Entscheid, der der gängigen Auffassung widerspricht, dass ein Mitarbeiter nicht gegen seinen eigenen Willen dazu gebracht werden kann, die reguläre Frist einzuhalten.
Unbefristete Kündigungen Mitarbeiter
Sind Sie Angestellter und möchten Ihr Arbeitsverhältnis fristlos kündigen? Bei fristloser Beendigung (auch für Arbeitgeber) gelten strenge Vorschriften. Zur optimalen Vorbereitung auf eine außerordentliche Beendigung ist die Hilfe eines Fachmanns erforderlich. Nutzen Sie das Optimum, wir helfen Ihnen im Interesse einer unangekündigten Entlassung.
Wie kann ich als Angestellter jetzt effektiv und fristlos kündigen? Ein fristloses Kündigen durch den Mitarbeiter ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Dazu gehören z.B. Lohnausfall, vorsätzliches oder fahrlässiges Gefährden des Mitarbeiters durch den Auftraggeber, die Forderung des Auftraggebers nach ständiger und erheblicher Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder Verbrechen des Auftraggebers gegen den Arbeitnehmer.
Es ist hier von Bedeutung, es muss eine Warnung gewesen sein. Ist die Verwarnung nicht erfolgt, gilt auch die außerordentliche Aufhebung nicht. Sprechen Sie uns an, wir besprechen mit Ihnen die für Sie optimale Variante. In Ermangelung solcher Ereignisse kann eine Aufhebungsvereinbarung eine befristete Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vorsehen.
Lassen Sie nichts dem Zufall überlassen und sind Sie Ihrem Auftraggeber immer einen entscheidenden Vorteil vor.