Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Muss eine Internetseite ein Impressum haben
Muß eine Website ein Impressum haben?Gibt es eine Abdruckpflicht auf Baustellen-Seiten?
Die Frage, ob ein Impressum gelistet oder mit einer "Baustellenseite" verknüpft werden muss, kann nicht generell geklärt werden. Ausschlaggebend ist, welche Informationen auf der Webseite wiedergegeben werden. Die Angeklagte hatte in einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf ihr Unternehmenslogo mit der Aufschrift " Alles für die Sorte " auf der Titelseite gelistet.
Zugleich verwies sie darauf, dass die Website derzeit einer gründlichen Überarbeitung unterzogen wird. In wenigen Tagen wurden die Gäste aufgefordert, die Website erneut zu besichtigen. Während dieser Zeit sind Sie unter der E-Mail-Adresse und Rufnummer, die auch angegeben wurden, erreichbar. In diesem Fall hat das LG Düsseldorf einen Verstoss gegen 5 Abs. 1 Satz 1 - 7 TMG bestritten, weil die Unterhaltsseite keine wirtschaftliche Tätigkeit des Antragsgegners darstellte (LG Düsseldorf, Urteile vom 15.12.2010, Ref. 12 O 312/10).
Aktualisierung: Die Beschwerde wurde nach einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurÃ?ckgenommen. Auf einer Seite der Baustelle sehen die Juroren keine wettbewerbspolitische Bedeutung, eine Abdruckpflicht besteht daher nicht. Das LG Aschaffenburg: "Hier wird bald ein neuer Internetauftritt erstellt" "Hier wird bald unser Internetauftritt erstellt". wird auf der Webseite gelistet und die Gäste werden aufgefordert, zu einem spÃ?teren Termin wieder auf die Webseite zu kommen.
Auch das Landgericht Aschaffenburg verurteilt den Webseitenbetreiber in dieser Situation zu einem Impressum. Maßgebend für die Pflicht zur Abgabe eines Impressums nach 5 Abs. 1 TMG ist nicht, ob ein Internet-Auftritt komplett eingerichtet und fertiggestellt ist. Maßgebend sind allein die Inhalte der Webseite. Handelt es sich bei diesen Informationen um eine Geschäftstätigkeit, d.h. um eine objektive eigene oder fremde verkaufsfördernde Massnahme, muss ein Impressum angegeben werden.
Die Verkaufsförderung sah das Landgericht Aschaffenburg hier nicht nur in der Verknüpfung der Anzeigenblätter, sondern auch im Verweis auf die späteren Abrufe der Webseite.
Benötigt jede Webseite ein Impressum?
Auf vielen (auch größeren) Webseiten gibt es noch kein rechtliches Impressum. Eine deutsche Elektrofachhandelsfirma hat auf ihrer Webseite zwar Angebote gemacht, die Anbieterkennzeichnung ("Impressum") nach dem Teledienstgesetz (TDG) jedoch vergessen. Eine gerichtliche Entscheidung untersagte ihm den weiteren Betrieb der Webseite und berechnete ihm Rechtskosten in der Größenordnung von knapp 7.000 Euro.
Dies alles passierte 2003 und es gibt immer noch unzählige Websites in Österreich und Deutschland ohne korrekten Impressum. Seit Jahren gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Angaben im Impressum einer Webseite veröffentlicht werden müssen, wenn sie überhaupt in den Startlöchern stehen, um "kommerziell" zu sein.
Letztendlich kann in der Realität davon ausgegangen werden, dass JEDE Webseite ein gesetzmäßiges Impressum haben muss. Eine seriöse Internet-Service-Provider sollte den Anbieter einer Webseite darüber informieren. Die im Impressum anzugebenden Angaben unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform im Einzelnen, aber die wenigen, simplen Regelungen sollten professionellen Dienstleistern bekannt sein, um ein mahnsicheres Impressum zu schaffen.
Für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist selbstverständlich der Webseitenbetreiber selbst zuständig. interact!multimedia macht alle seine Nutzer auf diese Pflicht aufmerksam. Im Übrigen gibt es auch eine Impressumpflicht für Webseiten in sozialen Netzwerken (Facebook, Google+, Twitter....)!