Abmahnung üble Nachrede Vorlage

Warnung vor Verleumdung Unterwerfung

Warnungen vor Streaming-Filmen im Internet. Eine Abhilfefrist oder Warnung ist erforderlich. Beeinträchtigung des Betriebsfriedens - Wann wird gewarnt? Der Schutz vor Warnung und Verleumdung. Er reichte eine Strafanzeige wegen Verleumdung ein.

Verleumdung begründet 1,8-fache Unternehmensgebühr

Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 unter der Nummer 4 O 193/13 hat das LG Essen über die Zahlung eines Anwaltshonorars an den Rechtsanwalt im Streitfall wegen Diffamierung verfügt. Ein Honorar von 1,8 mal ist bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung wegen Verleumdung angebracht, weil a) die Sache für den Antragsteller von wesentlicher Wichtigkeit war, b) das Verhalten des Antragsgegners große Anstrengungen zur Sicherung der Beweise erforderte und c) die Bezugnahme auf die Grundrechte im konkreten Fall zu einer besonders aufwendigen prozessualen Durchsuchung geführt hat.

Die Klägerin beantragt einen Unterlassungsanspruch für einige der Aussagen, die die Angeklagte im Zusammenhang mit dem Internetzugang gemacht hat. Die Angeklagte hatte im Vorgriff auf den Streit ein Handy auf der eBay-Internetplattform zum Kauf angeboten. 2. Wenige Stunde später hat der Angeklagte die Versteigerung wegen eines Fehlers beendet. Wenige Tage später setzte sich der Antragsteller mit dem Antragsgegner in Verbindung und informierte ihn, dass er zum Zeitpunkt seines frühzeitigen Abschlusses der Versteigerung der Höchstbietende gewesen sei.

Der Angeklagte lehnte ab, selbst nachdem der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers ihn kontaktiert hatte. Die Angeklagte begründet ihren Standpunkt damit, dass er nicht Vertragspartei des Beschwerdeführers sei, weil das Konto einem 4-Jährigen gehörte. Der Angeklagte wurde vom Landgericht aufgefordert, das iPhone für 16 EUR auszuhändigen. Der Angeklagte kann seine Pflicht nicht durch die Nutzung eines externen Kontos umfahren.

Der Angeklagte hätte sich zwar irren können, hatte aber nicht fristgerecht eine Klage (§ 143 BGB) eingereicht. Die Klägerin habe, wie der Angeklagte behauptete, rechtswidrig gehandelt. Auch wenn der Antragsteller ausdrücklich Niedriggebote abgegeben hatte, bei denen er nicht damit rechnen konnte, der Höchstbietende zu sein, konnte er auf einen positiven Ausgang des Verfahrens blicken.

Der Angeklagte hat in seinem Blog Artikel über den Beschwerdeführer und seinen angeblichen Rechtsmissbrauch geschrieben. Zuerst erwähnte er auch den vollständigen Vor- und Nachnamen des Beschwerdeführers und beschuldigte ihn des großangelegten Handelsbetrugs sowie eines Fehlcharakters und anderer Mängel. Die Klägerin hat den Angeklagten von seinem Anwalt erinnern lassen und ihn gebeten, eine Abmahnung zu unterzeichnen.

Der Angeklagte weigerte sich. Die Klägerin wurde im Kreis der Bekannten durch die Spenden anerkannt und mehrmals darauf hingewiesen. Auch das Landgericht Essen entschied zugunsten der Klägerin und ordnete die Einstellung des Verfahrens an.

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