Abmahnung Per Email

Vorsicht per E-Mail

Wirkliche Warnungen werden per Post verschickt. Die Betrüger versenden gefälschte Warnungen per E-Mail. Der Zentrale Anlaufpunkt Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburg warnt vor gefälschten Abmahnungen per E-Mail im Auftrag der Kanzlei SKW Schwarz. Überall lauern Warnfallen für Unternehmer. Nun kommt eine weitere hinzu: Die Teilnehmer können nun auch Warnungen per E-Mail versenden.

Vorsicht per E-Mail - kurz und bündig

Aber ist es auch erlaubt, rechtliche Mitteilungen wie z.B. Abmahnungen per E-Mail zu versenden? Sie sollten eine Warnung per E-Mail nicht ohne weiteres auslassen. Ein Mahnschreiben per E-Mail kann grundsätzlich erlaubt sein, da dies nach Ansicht des Gesetzgebers informell sein kann. Warnschreiben werden jedoch in der Regel per Post verschickt.

Möglicherweise ist eine E-Mail auch ein Versuch, zu betrügen, und der Adressat sollte sie daher sorgfältig durchsehen. Wozu eine Warnung? Eine Warnung per E-Mail kann prinzipiell gelten, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllte. Die Abmahnung ist im Prinzip eine privatrechtliche Massnahme, deren Zweck eine aussergerichtliche Beilegung ist.

Für die Ausgestaltung der Abmahnung sieht der Gesetzgeber keine speziellen formellen Vorgaben vor; sie ist daher im Wesentlichen informell. Deshalb kann ein Warnschreiben auch per E-Mail, Telefax, SMS oder gar verbal verschickt werden. Die meisten Vorsichtspersonen wählen jedoch eine geschriebene Version. Ein Warnhinweis per E-Mail - der keine Fälschung oder Spam ist - ist sicher auch heute noch eine Ausnahmen.

Sie sollten solche Meldungen jedoch nicht als Betrugsversuche kennzeichnen, sondern sie im Detail untersuchen. Eine Verwarnung per E-Mail ist legal? Eine Verletzung der formalen Vorgaben kann nicht zwangsläufig dazu führen, dass eine Abmahnung per E-Mail nicht rechtsverbindlich ist. Damit ist nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) eine Abmahnung per E-Mail erlaubt und verbindlich.

Eine Verwarnung ist jedoch immer abhängig von der Zugangsvoraussetzung. Im Falle einer E-Mail wird dies durch die Lieferung in den Eingang realisiert. Gleiches trifft zu, wenn die E-Mail mit einer Warnung von der Brandmauer oder einem Spamfilter aufgefangen wurde. Diese resultiert aus den Vorgaben, die das Landgericht Hamburg für eine erlaubte Abmahnung per E-Mail festlegt:

Auf Grund dieser Anforderungen kann jedoch nicht jeder einfach per E-Mail erinnert werden. Kann die E-Mail-Warnung eine Fälschung sein? Inwieweit Sie eine gefälschte Warnung per E-Mail bekommen haben, kann in der Regel erst nach einer eingehenden Überprüfung festgestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Warnwellen der letzten Jahre ist die Furcht vor Warnschreiben in der Bevoelkerung nicht gerade gering.

Sogar stürmische Händler und Schwindler wollen von dieser Angst oder Ungewissheit mit falschen Warnschreiben nützen. Es ist relativ leicht und preiswert, eine Falschmeldung per E-Mail zu erteilen. Wenn Sie eine gefälschte Warnung per E-Mail bekommen haben, sollten Sie den darin enthaltenen Verknüpfungen nicht Folge leisten oder eventuelle Anlagen aufklappen.

Wie erkennt man eine falsche Warnung? Hinweise suchen: Unterschiedliche Hinweise können für eine falsche Warnung per Email sprechen. 2. In der Regel ist es schwierig festzustellen, ob Sie wirklich eine falsche Warnung per Email bekommen haben. Weil sich die Botschaften in Design und Inhalt nur wenig von realen Warnschreiben abheben. Ausserdem sollen die Briefe von namhaften Warnfirmen sein.

Manchmal werden in den gefälschten Warnungen auch echte Office-Logos und Rezepturen aus Original-Warnschreiben eingesetzt. Dies macht es für die Konsumenten schwierig zu beurteilen, ob eine E-Mail-Warnung gefälscht ist oder nicht. Kennzeichnend für eine Fälschung können z. B. abweichende Bankverbindungen sein. DarÃ?ber hinaus drohen dem Mahner in einer Fake-Warnung, die per Mail verschickt wird, hÃ?ufig hohe SchadensersatzansprÃ?che.

Letztendlich kann aber oft nur durch einen Aufruf des angeblichen Warnbüros Sicherheit gegeben werden. Haben Sie eine falsche Warnung im Auftrag einer echten Anwaltskanzlei bekommen, dann sollten Sie genau diese unterrichten. 2. Frage: Ich wußte nicht, daß die Warnung eine Fälschung war und habe bereits bezahlt.

Anfrage 3: Im Netz wird oft gelesen, dass Unterlassungsschreiben per E-Mail im Grunde Fälschungen sind. Solche pauschalen Äußerungen sind in der Regel zu kritisieren, da eine Abmahnung per E-Mail prinzipiell möglich und zulässig ist.

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