320 Bgb Schema

32 Bgb-Diagramm

Sie haben hier ein Schema für die Prüfungsstruktur. §§ 631 ff. BGB Schema Werkvertragsrecht Aus dem gegenseitigen Vertrag oder im Rückgabeverhältnis nach §§ 346 ff. stehen beiden Parteien besondere Zurückbehaltungsrechte aus §§ 320, 348 zu. Einwand der Nichterfüllung des Vertrages (§ 320).

§ 320 Abs. 1 S. 1 BGB).

Einwand des § 320 BGB

Eine gegenseitige Vereinbarung besteht, wenn die gegenseitigen Pflichten voneinander abhängig sind und jede Vertragspartei die Erfüllung nur aus Gründen der Rücksichtnahme sicherstellt. Möglicherweise hat der Zahlungsempfänger selbst noch nicht geleistet ("bis die Erfüllung der Forderung erfolgt ist"). Der Zahlungseingang des Zahlungsempfängers darf nicht verunmöglicht sein, andernfalls findet § 326 Anwendung.

Die Forderung des Zahlungsempfängers ist mit der Widerklage des Zahlungspflichtigen zu verrechnen. Diese Beziehung liegt bei den sogenannten Haupterfüllungsverpflichtungen vor, d.h. bei einem Einkaufsvertrag zwischen dem Lieferanspruch des Bestellers und dem Vergütungsanspruch des Lieferers. Ein gegenseitiger Lieferanspruch des Bestellers darf nicht verjährt sein, da er die Klage nach 320 nicht mehr durchsetzen kann.

Die Reziprozität besteht weiter, wenn der Debitor anstelle des ursprünglichen Leistungsanspruches, z.B. aus 285 an den Stellvertreter, eine Nebenforderung als Gegenanspruch erwirkt.

Zurückbehaltungsrechte Definition & Sinn in BGB

Die Zurückbehaltungsrechte (kurz: ZBR) sind ein besonderer Ausdruck des Treu und Glaubenssatzes gemäß § 242 BGB. Dies ist das Recht des Zahlungspflichtigen, die ihm zustehende Erfüllung zu versagen, bis der Zahlungsempfänger eine andere ihm gegenüber dem Zahlungspflichtigen zustehende Gegenleistung erbringt. Die Zurückbehaltung ist ein Widerspruch, der durchzusetzen ist.

Als besonderer Ausdruck des Treu und Glaubenssatzes ist das generelle Retentionsrecht in 273 BGB ausdrücklich festgelegt. Darüber hinaus bestehen aber auch spezielle Eigentumsvorbehaltsrechte, wie z.B. 320 BGB bei wechselseitigen Aufträgen oder 1000 BGB bei einem sogenannten Eigentümer-Eigentümer-Verhältnis (kurz: EBV). Die Zurückbehaltung gibt dem Zahlungspflichtigen das Recht, die ihm zustehende Erfüllung zu versagen, bis der Zahlungsempfänger eine andere ihm gegenüber dem Zahlungspflichtigen zustehende Gegenleistung erbringt.

Dies ist ein Einwand, der das Recht behindert, d.h. ein sogenannter Einwand, den der Debitor erheben muss, damit das Gesetz überhaupt in Kraft treten kann. Die Zurückbehaltungsrechte unterliegen jedoch der vertraglichen Autonomie. Sie steht somit zur Verfügung, d.h. es ist prinzipiell möglich, das Rückbehaltungsrecht vertragsgemäß auszunehmen. Auch der Leistungsschuldner muss der Zahlungsempfänger der Gegenforderung sein - und vice versa.

Ausgenommen hiervon ist z.B. die Abtretung der Forderung durch eine der Vertragsparteien an einen Dritten, da die andere Partei auch gegen den Dritten Einspruch gemäß § 404 BGB erheben kann. Die Forderung des Zahlungspflichtigen muss rechtskräftig im Sinne des § 271 BGB und vollstreckbar sein. Vollstreckbarkeit bedeutet in diesem Sinne, dass der Schuldner keinerlei Einwände erhebt, d.h. es muss eine innere natürliche und wirtschaftliche Verbindung zwischen den beiden Forderungen gegeben sein, so dass es gegen den guten Willen wäre, wenn eine Forderung ohne Rücksichtnahme auf die andere behauptet und vollstreckt werden könnte.

Zurückbehaltungsrechte können nicht ausgeklammert werden (siehe auch oben). 175 BGB - Aufrechnungsverbot führt dagegen prinzipiell nicht zum Ausschluß der ZBR) oder zu einem Bruch des Treuegrundsatzes nach 242 BGB, d.h. der Schuldner hat den Widerspruch durchzusetzen. Der Leistungsaustausch erfolgt zeitgleich gemäß § 274 Abs. 1 BGB.

Zudem wird jeder Zahlungsverzug des Zahlungspflichtigen aufgehoben, der Widerspruch wird jedoch erst ab sofort wirksam. Kontrovers ist die Fragestellung, ob ein Eigentumsvorbehalt nach 273 BGB ein Eigentumsrecht im Sinne des 986 BGB begründet, und zwar vor allem im Hinblick darauf, dass es sich um ein eigenständiges Gegendarstellungsrecht handele, das zunächst durchzusetzen ist.

Bedingungen des Zurückbehaltungsrechtes gemäß §§ 320 Abs. 1, 322 Abs. 1 BGB: Eine solche gegenseitige Vereinbarung besteht immer dann, wenn die einbehaltene Dienstleistung die Vergütung für die gewünschte Dienstleistung ist. Er muss sich also zum einen an den Auftrag halten wollen und zum anderen auch bereit sein, die ihm obliegenden Leistungen zu erweisen.

Abgesehen von 320 Abs. 2 BGB kann der Zahlungspflichtige bei Teilleistungen seine ganze Vergütung ablehnen. Im Falle einer fehlerhaften Erfüllung kann er diese ablehnen und den Einwand des 320 BGB durchsetzen. Besteht ein sogenanntes Eigentümer-Eigentümer-Verhältnis zwischen den Schuldnern und Gläubigern gemäß §§ 987 ff.

Der Eigentümer (als Schuldner) kann die Überlassung der Ware gemäß 1000 S. 1 BGB solange ablehnen, bis er wegen der zu erstellenden Verwendung zufrieden ist. 1000 S. 2 BGB beinhaltet eine spezielle Ausschlussbestimmung für den Fall, dass der Eigentümer die Sache durch eine vorsätzliche Straftat erworben hat.

Jedoch kann ein Rückbehaltungsrecht auch aus 242 BGB entstehen, wenn es keine besondere Form der Haftung der ZBR gibt und die Erfüllung des Anspruchs des Schuldners eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellt ohne dass der Gläubiger eine angemessene Vergütung erhält. Darüber hinaus sieht das HGB ein spezielles gewerbliches Selbstbehaltsrecht vor, das in den §§ 369 ff.

Bitte berücksichtigen Sie den etwas unglücklichen Wortlaut des § 369 Abs. 1 HGB, der sich auf den "Gläubiger" und nicht auf den "Schuldner" als § 273 Abs. 1 BGB bezieht. Kreditgeber und Debitoren müssen Händler sein. Die Zurückbehaltungsrechte nach 369 HGB gelten nur für bewegliches Gut und Sicherheiten und sind damit schmaler als § 273 BGB.

Das Eigentumsrecht muss durch den Kunden auf der Grundlage von kommerziellen Transaktionen festgelegt worden sein. In Ausnahmefällen kann nach 369 Abs. 1 S. 2 HGB eine VVG auch für Gegenstände existieren, die im Besitze des Zahlungsempfängers sind, aber auf den Zahlungspflichtigen übergehen und daher ökonomisch als sein Vermögensgegenstand anzusehen sind.

Der Anspruch muss nicht connex sein, sondern aus einem gegenseitigen Handelsgeschäft zwischen Kreditgeber und Debitor entstehen. Zuerst gilt 274 BGB sinngemäß, d.h. schrittweise. Nach § 369 Abs. 2 HGB gilt das Rückbehaltungsrecht gegenüber Dritten jedoch nur in dem Umfang, in dem diesen Einwänden gegen den Abtretungsanspruch des Bestellers widersprochen werden kann.

Darüber hinaus berechtigen das gewerbliche Pfandrecht des Gläubigers der besicherten Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Insolvenzverfahrens des Gläubigers zur getrennten Erfüllung des Vorbehaltsgegenstandes (vgl. § 51 Nr. 3 InsO). Rücktritt, Rückbehaltungsrecht des Unternehmer gemäß 357 BGB Fragesteller 0814 schreibt am 18.10. 2017, 22:09 Uhr: Ich habe folgende Sachverhalte geistig durchgespielt:

Retentionsrecht Mehrkosten fruchtig75 schreibt am 04.09. 2017, 11:40 Uhr: Sehr geehrte Damen und Herren, Zeiten vorausgesetzt, der Hauswirt oder die Verwaltung (V) einer Immobilie vermisst es, innerhalb der 12 Monate nach dem Rechnungszeitraum, die Mehrkostenabrechnung für den Mieter (M) zu erteilen. Retentionsrecht auch für medizinische Dienstleistungen Laylaline hat am 16.07. 2017, 15:44 Uhr geschrieben: Gemäß 273 BGB kann ein Retentionsrecht durchgesetzt werden.

Retentionsrecht, Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wie im Testschema dargestellt? holly82 schreibt am 06.10. 2007, 13:11 Uhr: B hat K ein Kredit platziert um ein Fahrzeug zu erstehen. Ab wann ist das Recht, den Schulabschluss zu verweigern? Andernfalls kann er sein Rückbehaltungsrecht nicht geltend machen. Die Zurückbehaltungsrechte können unter gewissen Voraussetzungen das Recht auf dauerhafte Verweigerung der Leistung stärken.

Gegenüber Forderungen ist ein Rückbehaltungsrecht auszuüben.... Der Antragsgegner kann ein Recht auf Leistungsverweigerung mit der Behauptung einfordern, dass der Antragsteller die ihm zustehende Vergütung zur Rechtfertigung seines Antrags auf Abweisung der Klage nicht leisten kann oder will. Die Zurückbehaltungsrechte sind eine Rechtsinstitution, die ein Instrument zur Geltendmachung der eigenen Rechte ist. Ein gemeinsamer Kontrakt ist der Standardfall einer Vertragsverpflichtung, die beide Vertragspartner zur Erfüllung und Erbringung von Gegenleistungen zwingt.

Ein Klagegrund ist ein Hinderungsgrund, d.h. obwohl ein Klagegrund vorliegt, ist er nicht vollstreckbar......

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