Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wenn die Miete nicht Pünktlich Gezahlt wird
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der MieteWird die Miete zum Hindernis, bedroht die Beendigung des Mietverhältnisses
Wenn der Mietzins nicht bezahlt wird oder unregelmäßige Zahlungen geleistet werden, muss mit einem Ausschluss gerechnet werden. Eine der wesentlichen Verpflichtungen der Mieter ist es, die Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen. Sie beinhaltet die Netto-Kaltmiete, die Anzahlungen für Kaltbetriebskosten wie z. B. für Wasserversorgung und Abfallentsorgung sowie die dafür vereinbarten Heizungskosten oder Pauschalbeträge.
Eine Erhöhung der Miete oder ein Verlust des Arbeitsplatzes kann rasch zu Zahlungsrückständen führen. In Zweifelsfällen kann der Hausherr dann säumige Bewohner auflösen. Ab wann kann der Hausherr absagen? "Auch wenn der Mietvertrag um mehr als einen Monatsrückstand vorliegt, kann der Mietvertrag vom Eigentümer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden", so Beate Heilmann vom DAV.
Bei unpünktlicher Übergabe kann der Pächter auch ohne Vorankündigung abmelden. Dazu muss der Hausherr jedoch zunächst eine schriftliche Mahnung aussprechen und vom Bewohner eine pünktliche Bezahlung verlangen. Die Kündigung des Vermieters ist auch dann möglich, wenn die unvollständige Mietzahlung an zwei aufeinander folgenden Tagen, z.B. im Monatsseptember und -monat, ausbleibt.
Gleiches gelte, wenn der Verzug zwei Monate betragen sollte, so Heilmann. Können Mieter bei Mietminderung ausfallen? Wenn Sie Ihre Miete aufgrund von Wohnungsmangel zu hoch reduzieren, gefährden Sie Ihren Mietkaufvertrag. Maßstab für den Kündigungsrückstand ist die Höhe der vereinbarten Miete, nicht die reduzierte Miete.
Hier hatte der Pächter seine Miete aufgrund des Zustandes des Teppichs ermäßigt. Anstelle des verabredeten Preises von rund 480 EUR bezahlte er einmalig nur rund 408 EUR. In den Folgemonaten übertrug der Pächter die Miete erst zur Monatsmitte und bezahlte nur rund 403 EUR. Die Vermieterin hat den Pächter gekündigt.
Allerdings hätte der Pächter rund 456 EUR bezahlen müssen. Durch die späte Übertragung und die übermäßige Kürzung wäre ein Gesamtrückstand von rund 500 EUR eingetreten. Damit war die Beendigung legal. Kann man eine Entlassung vermeiden? "Ist der Rückstand eingetreten, muss der Hausherr kontaktiert werden", so Ulrich Ropertz, Hauptgeschäftsführer des Mieterbunds.
Er kann sich bereit erklären, das rückständige Entgelt zu zahlen und ggf. eine Verschiebung oder Teilzahlung zu veranlassen. "Im Falle einer unangekündigten Beendigung kann der Pächter seine Forderungen auch bis zu zwei Monaten nach Ablieferung der Räumungsaktion begleichen", so Ropertz. Folgen Sie nicht meinem Rücktritt. Dies ist jedoch nicht mehr möglich, wenn in den vergangenen zwei Jahren bereits Mieterrückstände entstanden sind.
"Der persönliche Grund für den Verzug ist für die Anzeige unerheblich, erläutert Heilmann. Auch wenn ein Dritter, wie z.B. das Arbeitsamt, für die Übertragung der Miete zuständig ist und die Miete mehrfach unangekündigt übertragen hat, kann der Mietvertrag vom Eigentümer gekündigt werden. Erst in ganz besonderen Ausnahmefällen hätten die Gerichtshöfe die Pächter für schuldig befunden: "Zum Beispiel, wenn der Pächter nach einem Unglück ins Koma fiel oder sonst krank geworden wäre, so dass er die Miete nicht mehr übertragen konnte", sagt Heilmann.
Wann sollten Pächter einen Schuldenberater um Rat fragen? "Schuldnerberatung ist immer dann Sinn, wenn abzusehen ist, dass die eigenen Zahlungsprobleme nicht nur temporär sind", sagt Gerold Happ, Geschäftsführender Gesellschafter der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund. 2.