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Datenschutz Gewinnspiel Einwilligung
Zustimmung zum Datenschutz-WettbewerbWettbewerb (mit Werbeabsichten)| Datenschutz 2018
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen in einem Wettbewerb nur die zu seiner Umsetzung notwendigen Unterlagen gesammelt werden. Darüber hinaus dürfen die gesammelten Information nur für die genannten Wettbewerbszwecke genutzt werden. Möchte der Organisator des Wettbewerbs die gesammelten Unterlagen auch für werbliche Zwecken nutzen, ist eine separate Einwilligung des Betreffenden einzuholen.
Datensicherung für Gewinnspiele: Die Teilnehmer eines Gewinnspiels müssen dazu unbedingt Angaben machen, da sonst ein eventueller Preis nicht vergeben werden kann. Auf der anderen Seite organisieren Firmen aber gerade deshalb gern Wettbewerbe. So haben sie die Möglichkeit, Anschriften und Ähnliches zu erfassen und entweder selbst für Werbemaßnahmen zu nutzen oder zu günstigen Konditionen zu vertreiben.
Aber da es sich bei diesen Inhalten um persönliche Informationen wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse handele, gelte der Datenschutz im Falle eines Gewinnspiels. Das bedeutet, dass die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Inhalte vom Betrieb in keiner Weise genutzt werden können. Stattdessen unterliegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen personenbezogenen Daten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daß Wettbewerbe Informationsbedarf haben, ist an sich kein Selbstzweck.
In einem ersten Arbeitsschritt sollte der Organisator jedoch berücksichtigen, dass nur die für die Umsetzung erforderlichen Angaben gesammelt werden. Der Grundsatz der Datenökonomie ist daher zu beachten. Darüber hinaus dürfen die für die Spielteilnahme erhobenen personenbezogenen Nutzungsdaten nur zu diesem Zweck genutzt werden, damit der Datenschutz im Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
Dies ist der Grundsatz der Zweckbindung, der die Verwendung von Daten für andere als die genannten Verwendungszwecke verbietet. Im Falle eines Gewinnspiels sollte eine Datenschutzerklärung transparente Auskunft darüber geben, welche Daten zu welchem Zweck und wie sie behandelt werden. Häufig werden solche Wettbewerbe und Tombolas jedoch nicht durchgeführt, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vergnügen zu machen.
Hinweis: Da der Datenschutz generell zustimmungspflichtig ist, dürfen persönliche Informationen nur genutzt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich gestattet ist oder der Betreffende eingewilligt hat. Zu einem geordneten Datenschutz muss eine gesonderte Einwilligung des TN mit dem Gewinnspiel stattfinden, dass seine persönlichen Informationen für werbliche Zwecke genutzt werden dürfen.
Nochmals klar formuliert: Während Informationen über die Benutzung der gesammelten Informationen für eine reine Beteiligung ausreichen, muss in jedem Falle eine willentliche Zustimmung des Nutzers zu dieser Datenverwendung für Werbezwecke vorgewiesen werden. transparente und klare Informationen. Die folgenden Informationen zum Datenschutz in einem Wettbewerb: Welche Informationen werden gesammelt und aufbewahrt?
Wozu werden sie eingesetzt? Vor allem, wenn die Information auch zu Werbungszwecken oder zur Weitergabe an Dritte genutzt werden soll, muss dies klar angegeben werden, damit die Wettbewerbsteilnehmer wissen, womit sie einverstanden sind und was mit ihren persönlichen Angaben passiert.