Gerichtsvollzieher Frankfurt

Vogt Frankfurt

Jeder Gerichtsvollzieher ist in der Regel für mehrere Gemeinden zuständig. Bezirksgericht Frankfurt (Oder). Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und FAQ zu Gerichtsvollziehern in Frankfurt am Main (Hessen). Er ist in Frankfurt. Die Reform der Sachverhaltsaufklärung durch den Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Aufgaben von Gerichtsvollziehern

Jeder Gerichtsvollzieher ist in der Regel für mehrere Gemeinden verantwortlich. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz des Schuldners. Zur Bestimmung des Gerichtsvollziehers gehen Sie wie nachstehend beschrieben vor: Sie müssen zunächst den Ortsteil über das Strassenverzeichnis Frankfurt am Main ausmachen. Die Aufgabenverteilung der Gerichtsvollzieher zeigt den für den Bezirk verantwortlichen Gerichtsvollzieher (grüne Spalte).

Detaillierte Kontaktdaten zu Ihrem verantwortlichen Gerichtsvollzieher entnehmen Sie bitte der Liste der Adressen und Telefonnummern der Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Anmerkung: Die Verantwortung kann sich jederzeit verändern. Bei Bedarf kann die derzeitige Rechtsprechung auch beim örtlichen Gericht beantragt werden.

Gerichtsvollzieherinnen

Anmerkung: Die Verantwortung kann sich jederzeit verändern. Bei Bedarf kann die derzeitige Rechtsprechung auch beim zuständigen Gericht beantragt werden. Bestellungen, Rückfragen und Anzeigen sind an die Dienststelle des Amtsgerichtes zu senden, wo auch die Geschäftszeiten stattfinden: 61188 Roßbach v. d. H. der Gemeinde Bad Soden i. Ts. Die 61188 Roßbach v. d. H. und das Gebiet "Hubertushöhe".

Gerichtsvollzieherinnen

Der Gerichtsvollzieher ist nach 154 des Gesetzes ein mit der Zustellung, Vorladung und Vollstreckung betrauter Beamter. Der Gerichtsvollzieher ist das örtliche Gericht, bei dem er angestellt ist. Der unmittelbare Vorgesetzte des Gerichtsvollziehers ist der überwachende Richter des Bezirksgerichts. Der Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist in der Regel sein Dienstsitz.

Der Amtsbezirk des Gerichtsvollziehers ist der Amtsbezirk des Amtsgerichts. Wenn mehrere Gerichtsvollzieher bei einem Bezirksgericht angestellt sind, ordnet der überwachende Richter jedem von ihnen einen Ortsteil (Gerichtsvollzieherbezirk) zu. Der Gerichtsvollzieher reguliert seinen Betrieb nach freiem Gutdünken, es sei denn, es gibt besondere Vorkehrungen. Der Gerichtsvollzieher hat seinen Sitz an seinem Geschäftssitz. Der Gerichtsvollzieher kann unter gewissen Bedingungen ein zweites Amt außerhalb des Geschäftssitzes innehaben.

Der Gerichtsvollzieher hat wöchentlich wenigstens zwei Konsultationen. Der Gerichtsvollzieher nimmt seine Aufgaben selbst wahr. In der ihm übertragenen Hinrichtung agiert der Gerichtsvollzieher selbständig. Er untersteht der Kontrolle, nicht aber der direkten Kontrolle durch das Gericht. Das Vertriebsbüro ist zuständig für die Annahme von Bestellungen und sonstigen Eingängen für Gerichtsvollzieher und deren Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Die Befugnis, Anordnungen direkt an den Gerichtsvollzieher zu richten, wird nicht berührt. Bundes- und Landesgesetz bestimmen die Pflichten des Gerichtsvollziehers und das zu befolgende Vorgehen. Dem Gerichtsvollzieher zur Geltendmachung von Forderungen ist der Gerichtsvollzieher (GVFV) mit dem nach 5 der Vollstreckungsanordnung verbindlichen Formblatt vorzulegen.

Der Vordruck " Vollstreckungstitel an den Gerichtsvollzieher (PDF) " ist auf der Website des Bundesministeriums für Justiz zu sehen. Der Gerichtsvollzieher ist unter anderem für die Durchführung der Dienstleistung in Zivilstreitigkeiten, Strafverfahren und außergerichtlichen Verfahren im Namen einer Partei verantwortlich, soweit die Dienstleistung auf Veranlassung der Partei zulässig oder angeordnet ist. Der Gerichtsvollzieher ist für Mitteilungen von Amtes wegen verantwortlich, z.B. soweit diese ihm durch Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen zugewiesen sind.

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt die Vollstreckung, soweit sie nicht den Gerichtshöfen übertragen ist. Der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers umfasst insbesondere: Abschottung von Geldansprüchen an beweglichem Vermögen durch Beschlagnahme und Veräußerung von Objekten; Abschottung zur Erlangung der Abtretung von beweglichem Vermögen und zur Erlangung der Abtretung, Abtretung und Zwangsräumung von unbeweglichem Vermögen (z.B.

Abschottung von Forderungen durch Auskunftserteilung über das Schuldnervermögen; Versuch der gütlichen Einigung durch Zahlungsvereinbarungen bei der Abschottung von Forderungen; Beschaffung von Informationen von Dritten über das Schuldnervermögen; Anweisung an den Schuldner, in das Schuldnerregister eingetragen zu werden. Der Gerichtsvollzieher, für dessen Tätigkeiten er nach Bundes- oder Landesgesetz verantwortlich ist, wird nur nach dem Gesetzes über die Gerichtsvollzieherkosten - Rechtsvollzieherkostengesetz berechnet.

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