Trotz Krankmeldung Arbeiten gehen

Ungeachtet der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

Diejenigen, die sich gesund fühlen, können zur Arbeit gehen! wollen vor dem Ende ihres Krankenstandes wieder an die Arbeit gehen. So kann jeder, der sich gesund fühlt, wieder arbeiten gehen, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen. Wenn Versicherte ihre Arbeit verrichten, obwohl sie sich als arbeitsunfähig gemeldet haben, kann dies unangenehme Folgen haben.

Krankenstand: Kann ich trotzdem zur Schule gehen?

Es bleibt abzuwarten, ob es Sinn macht - aber wer sich trotz Krankheit gesund fühlen und freiwillig zur Arbeit gehen will, kann das tun. Weil ein Krankenstand kein Berufsverbot ist, sondern nur eine medizinische Vorhersage darüber, wie lange der Mitarbeiter nicht arbeiten kann. Weil ein Doktor kein hellseherischer Mensch ist, kann es durchaus vorkommen, dass sich der Patient vor dem Ende des Krankenstandes erholt.

Bei vorzeitiger Rückkehr an den Arbeitsort, unabhängig davon, ob die Arbeitsstunden ausgebucht oder reduziert sind, haben Sie auch Anspruch auf Vollkasko. Stellt der Mitarbeiter fest, dass er sich selbst überbewertet hat, kann er auch wieder nach Haus gehen - der Krankenstand ist nach wie vor intakt. Jedoch kann der Unternehmer in Bedrängnis geraten. Wenn er den Anschein hat, dass derjenige, der arbeitsbereit, aber amtlich krank ist, sich oder andere in Gefahr bringt - weil er seine Mitarbeiter infizieren oder Geräte bedienen könnte, ohne sich ganz darauf verlassen zu können -, muss er ihm die Arbeit und die Heimreise explizit untersagen.

Tritt ein Unglück ein, ist auch der Auftraggeber haftbar. Dies und mehr als 60 weitere interessante Fragestellungen sind in P.M. Questions & Answers 1/17 zu lesen.

Keine " gesunden Briefe " notwendig

Ein krankheitsbedingter Ausfall ist kein Berufsverbot. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, als es die Berufsunfähigkeitsbescheinigung zulässt, können Sie auch zur Erwerbstätigkeit gehen. Mit dem ärztlichen Arbeitsunfähigkeitszeugnis soll nachgewiesen werden, dass jemand arbeitsunfähig ist. Sie sind nicht gezwungen, sich für die Zeit Ihres Krankenstandes von der Beschäftigung fernzuhalten - und Sie können frei darüber bestimmen, ob Sie frühzeitig arbeiten können.

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit trotz Krankheit besteht der gewohnte Schutz, z.B. die obligatorische Berufsgenossenschaft auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit. Übrigens auch, wenn Sie während Ihres Krankenstandes für kurze Zeit arbeiten. In Einzelfällen kann aber natürlich eine neue Prüfung vor Arbeitsbeginn hilfreich sein, um den gesundheitlichen Zustand richtig einschätzen zu können.

Bestehen jedoch ernsthafte Bedenken gegen die Erholung, kann der Unternehmer die Mitarbeiter auch wieder nach Haus entsenden. Dazu ist er durch seine Sorgfaltspflicht als Unternehmer gezwungen. Im Übrigen: In der Regel muss der Auftraggeber nicht über die Diagnostik und die Form der Krankheit informiert werden. Das wird nur auf dem Krankenschein angegeben.

Mehr zum Thema