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Muss ich Nebenjob dem Arbeitgeber Melden
Muß ich meinem Arbeitgeber einen Teilzeitjob melden?Anmeldepflicht bei Teilzeitbeschäftigung: Was Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung berücksichtigen müssen
Ich möchte einen Arbeitsanwalt anrufen: Ich möchte einen Arbeitsanwalt anrufen: Eine Nebenbeschäftigung neben der Haupttätigkeit ist nicht untersagt - sei es selbständig oder als Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Sie sollten jedoch Ihre vertraglichen Meldepflichten einhalten. Informieren Sie sich über alles, was Sie wissen müssen, damit Ihre Nebenbeschäftigung nicht zu einem Streitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber wird.
Für nebenberufliche Tätigkeiten besteht keine pauschale oder pauschale Mitteilungspflicht, die Mitteilungspflicht resultiert aus Ihrem Arbeitsverhältnis. Die Verletzung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis kann zu arbeitsrechtlichen Folgen führen. Das Arbeitsstundengesetz und das Wettbewerbsverbot sind zwingend zu beachten. Die §§ 97-105 BBG finden auf die Bediensteten Anwendung: Die meisten nebenberuflichen Tätigkeiten sind nicht nur melde-, sondern auch bewilligungspflichtig, was die Objektivität des Bediensteten gewährleisten soll.
Diese Meldeverpflichtung gilt auch fünf Jahre nach Ende des Dienstverhältnisses. Muß ich meine Nebenbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber anmelden? Es gibt keine generellen oder allgemeinen Offenlegungspflichten für nebenberufliche Tätigkeiten. Inwieweit Sie Ihre Nebenbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssen, ist abhängig von Ihrem Arbeitsverhältnis. In den meisten Arbeitsverträgen ist eine Bestimmung zum Begriff "Meldepflicht" vorgesehen, damit sich der Arbeitgeber einen Gesamtüberblick verschaffen und möglicherweise auch sicherstellen kann, dass Sie als Arbeitnehmer nicht für den Wettbewerb mitarbeiten.
Mit der Vertragsunterzeichnung haben Sie sich in diesem Falle dazu entschlossen, Ihre Teilzeitstelle bei Ihrem Arbeitgeber anzumelden. Es ist gleichgültig, ob Sie nebenberuflich selbständig oder bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind. Auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist Ihr Arbeitgeber zur Anmeldung bei Ihnen gezwungen.
Falls Ihr Anstellungsvertrag keine solche Bestimmung beinhaltet, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Nebenbeschäftigung melden. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen müssen Sie als Angestellter vor Beginn einer Nebenbeschäftigung eine Bewilligung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Sie können in diesem Falle eine Bewilligung Ihres Arbeitgebers nicht umgehen.
Dies ist jedoch mehr eine Formalität, da Ihr Arbeitgeber Ihnen die Teilzeitarbeit nicht generell untersagen kann, wenn Sie das Gesetz über die Arbeitszeiten einhalten und nicht mit Ihrem Arbeitgeber in Teilzeitarbeit konkurrieren. Die Erlangung der Zulassung ist daher in erster Linie Auskunftspflicht.
Die generelle, flächendeckende Zulassung von nebenberuflichen Tätigkeiten ist nicht gestattet. Für jede Nebenbeschäftigung muss Ihr Arbeitgeber eine eigene Bewilligung ausstellen. Dies sollte in schriftlicher Form geschehen, sonst können Sie im Falle eines Streits nicht beweisen, dass Sie die Erlaubnis für die Nebenbeschäftigung haben. Kann mir mein Arbeitgeber untersagen, einen Nebenjob zu machen?
Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Regel nicht daran hindern, eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Gleiches trifft zu, wenn Teilzeittätigkeiten im Anstellungsvertrag explizit verboten sind. Diese Untersagung stellt eine unzumutbare Diskriminierung des Mitarbeiters dar und ist daher ineffizient. Daher ist die Zulassung von Nebentätigkeiten eine bloße Formalität. Als Angestellter müssen Sie jedoch einige wesentliche Aspekte berücksichtigen, um mögliche Probleme mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden.
Was sind die Folgen einer unzulässigen Nebenbeschäftigung? Ist in Ihrem Arbeitsverhältnis eine Bewilligung für eine Nebenbeschäftigung vorgesehen und haben Sie diese nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, droht Ihnen ein arbeitsrechtlicher Schaden. Wenn Sie insgeheim einen Nebenjob annehmen, gehen Sie eine Verwarnung ein, weil Sie Ihren Anstellungsvertrag verletzt haben. Letztendlich hängt es aber immer vom jeweiligen Fall und der Natur Ihrer Nebenbeschäftigung ab.
Im Falle einer erlaubten Nebenbeschäftigung müssen Sie sich unbedingt dafür verbürgen, dass Sie Ihre Informationspflichten nicht vertragsgemäß erfüllt haben. Im Falle einer unerlaubten Nebenbeschäftigung, d.h. wenn sie mit Ihrer Haupttätigkeit konkurriert, kann Ihr Arbeitgeber Sie auch ohne Vorankündigung entlassen. Wettbewerbsschutz - Kann ich einen Teilzeitjob annehmen? Sie dürfen als Angestellter nicht während der ganzen Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses mit Ihrem Arbeitgeber in Wettbewerb treten, auch wenn Sie bereits gekündigt haben.
Dies ist das Ergebnis eines allgemeinen Wettbewerbsverbots, auch wenn es in Ihrem Anstellungsvertrag nicht explizit erwähnt ist. Dazu gehört auch, dass Sie nicht mit der Branche Ihres Unternehmens konkurrieren und niemals die Kundschaft davon abbringen dürfen. Diese Wettbewerbsverbote ergeben sich aus den Nebenverpflichtungen des Arbeitsvertrages.
Dazu gehört auch die in 242 BGB ("Der Zahlungspflichtige ist nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Marktgepflogenheiten verpflichtet") in Zusammenhang mit 60 HGB ("Ohne Zustimmung des Auftraggebers darf der gesetzliche Vertreter weder [....] noch in den Geschäftsstellen des Auftraggebers für eigene oder fremder Rechnung aufkommen.
Was ist der Höchstbetrag, den ich in meinem Teilzeitjob einnehmen kann? Der Arbeitgeber hat während der Arbeitszeiten ein Anrecht auf Ihre vollen Arbeitskräfte, weshalb Sie darauf achten müssen, dass Ihre Nebenbeschäftigung Ihre Leistung in Ihrer Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Zur Sicherstellung dieser Effizienz müssen Sie die in 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) festgelegte Höchstarbeitszeit einhalten.
Danach darf nur an acht Wochentagen und sechs Tagen pro Tag arbeiten. Daraus ergeben sich max. 48 Wochenstunden. Es handelt sich dabei um pure Arbeitszeiten. Unterbrechungen oder der Weg zur Arbeitsstätte sind nicht enthalten. Dieser Grenzwert kann unter gewissen Bedingungen und mit angemessenem Freizeitausgleich vorübergehend auf 60 Wochenstunden erhöht werden (maximal 10 Wochenstunden pro Tag an max. 6 Wochentagen).
Wer also mehr als 48 Wochenstunden lang regelmässig und permanent arbeitet, läuft das Risiko, gegen das Arbeitsstundengesetz zu verstossen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz, das er in seinem Unternehmen zu befolgen hat, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, sicherzustellen, dass die Zeit, die seine Arbeitnehmer durch eine Nebenbeschäftigung in Anspruch nehmen, auch mit diesen Begrenzungen in Einklang gebracht werden kann.
Können Sie nachweisen, dass Sie mehr als die im Arbeitsstundengesetz festgelegte Höchstarbeitszeit pro Tag leisten, verletzen Sie das Arbeitszeit-Schutzgesetz und damit Ihre Vertragspflichten. Wenn Ihre Leistung in Ihrer Hauptbeschäftigung durch Teilzeitarbeit beeinträchtigt wird, kann Ihr Arbeitgeber darauf bestehen, dass Sie die Teilzeitarbeit beenden. Wann sind 60 Std. pro Tag erwünscht?
Gemäß 3 S. 2 ARZG ist eine befristete Ausweitung der Tagesarbeitszeit auf höchstens 10 Std: möglich: Dieses Gesetz betrifft nicht nur wenige Arbeitsgruppen wie Chefarzt, Führungskräfte des Öffentlichen Dienstes oder Bäckereien. Ist es mir erlaubt, in den Ferien einen Nebenjob zu machen? Im Prinzip kann Ihnen niemand, nicht einmal Ihr Arbeitgeber, sagen, wie und wo Sie Ihren Aufenthalt haben.
Das Bundesferiengesetz (BUrlG) legt jedoch explizit fest, wofür Ihr Urlaub verwendet werden soll: zur Wiederherstellung Ihrer vollen Arbeitsfähigkeit. Im § 8 BUrlG steht: "Während des Urlaubes darf der Mitarbeiter keine dem Zweck des Urlaubes zuwiderlaufende Erwerbsarbeit verrichten. "Wenn Sie während Ihres Urlaubes eine Aktivität ausführen, die der Erholung nicht förderlich ist, kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsministerium im Falle eines Streits davon überzeugt werden, dass der angestrebte Freizeitzweck nicht erreicht wird und ein entsprechendes Fahrverbot verhängt werden kann.
Dies gilt vor allem dann, wenn Ihre Nebenbeschäftigung sehr ähnelt oder gar mit der in Ihrer Haupttätigkeit übereinstimmt. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Hr. Schröder ist hauptamtlich als Kontrolleur tätig und gibt während seines Urlaubes Schwimmunterricht an der Seite. Die physische Tätigkeit im Büro kann für einen Mitarbeiter eine entspannende Kompensation sein, weshalb diese Nebenbeschäftigung dem Urlaubszweck nicht im Weg steht und somit keine Vertragsverletzung in der Hauptbeschäftigung ist.
Sollte er statt dessen eine andere Bürotätigkeit nebenberuflich ausüben, z.B. als Buchhaltungsassistent, würde diese Aktivität in Wettbewerb mit dem Zweck der Erholung stehen und sollte nicht während des Urlaubs in der Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. Kann ich nebenberuflich arbeiten, wenn ich in meinem Hauptberuf krank bin? Sind Sie krankheitsbedingt für Ihre Hauptbeschäftigung erwerbsunfähig, haben Sie die Verpflichtung, die "Genesung" für die Zeit Ihrer Erwerbsunfähigkeit zu fördern.
In den meisten FÃ?llen ist diese Verpflichtung mit einer NebenbeschÃ?ftigung wÃ?hrend einer ArbeitsunfÃ?higkeit wegen Krankheit nicht vereinbar, besonders wenn der behandelnde Arzt Sie in der Schlafliege Ã?berlassen hat. Um es klarzustellen: Müller ist hauptamtlich als Handelsvertreter im Handel tätig und wegen Influenza erkrankt. Darüber hinaus ist sie als Vollzeitverkäuferin im Handel tätig und entwickelt Websites selbst.
Durch ein gebrochenes Bein kann sie nicht arbeiten, aber sie kann weiterhin Websites zu Haus einrichten, weil ihr nicht explizit eine Bettenruhe verschrieben wurde und diese Nebenaktivität ihre Heilung nicht behindert. Sie unterliegen als Beamte nicht dem normalen Dienstrecht, sondern den besonderen Beamtengesetzen des Staates oder der Bundesländer.
In den §§ 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind die sekundären Tätigkeiten der Bundesbediensteten geregelt. Im Sekundärarbeitsrecht wird zwischen bewilligungspflichtiger und nicht bewilligungspflichtiger Nebenbeschäftigung unterschieden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Nebenbeschäftigung mit einem Ertrag einhergeht. Allerdings müssen einige der nicht genehmigungspflichtigen Nebenaktivitäten noch gemeldet werden. a (!) starker Gebrauch des Arbeitnehmers, der die "ordnungsgemäße Ausübung der Dienstpflichten" erschwert, der mögliche "Konflikt mit Dienstpflichten", das Risiko der Einflussnahme auf die "Unparteilichkeit oder Neutralität des Beamten", die "Einschränkung der zukünftigen Beschäftigungsfähigkeit des Beamten", der Schaden für das "Ansehen der Öffentlichen Verwaltung" auch nach Ende des Dienstverhältnisses oder Pensionierung, eine Offenlegungspflicht für Beschäftigung und Erwerbstätigkeit, falls:
Eine Meldepflicht für nebenberufliche Tätigkeiten entfällt nach fünf Jahren nach dem Ende des Dienstverhältnisses. Juristische Beiträge zum Arbeitsrecht: