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Nebenjob Ausüben
TeilzeitbeschäftigungLeserfrage: Wann kann ich einen Teilzeitjob machen?
Leserfrage Wann kann ich einen Teilzeitjob machen? Ein Arbeitnehmer ist in der Regel gegenüber seinem Auftraggeber gebunden. Es gibt jedoch die Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Ich habe ein lohnendes Teilzeitangebot bekommen. Aber in meinem Anstellungsvertrag steht, dass ich nicht nebenberuflich tätig sein darf. Zuerst einmal erhebt sich die Frage, ob das in Ihrem Anstellungsvertrag enthaltene allgemeine Verbot der Teilzeitarbeit wirklich greift.
Wenn es sich um einen vorgefertigten Arbeitsvertrag handelt, den Ihr Auftraggeber nicht nur für Sie nutzt, ist das Nebenerwerbsverbot ineffizient. Das wäre bei einem allgemeinen und unbeschränkten Verbot der Nebenbeschäftigung der Fall. 2. Die bezahlte Teilzeitarbeit darf der Unternehmer nur dann untersagen, wenn sie das Hauptbeschäftigungsverhältnis belasten. Es ist grundsätzlich untersagt, für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers zu arbeiten.
Darüber hinaus werden auch andere Beeinträchtigungen des Hauptarbeitsverhältnisses durch Teilzeitarbeit berücksichtigt. Infolgedessen muss der Auftraggeber Ihre Nebenbeschäftigung tolerieren, wenn sie keinen nachteiligen Einfluß auf das Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, und er kann sie untersagen, wenn es einen nachteiligen Einfluß gibt. Das gilt auch für die Zeitdauer, die Zeitsituation und andere Gesichtspunkte sowie Ihre Aktivität im Hauptbeschäftigungsverhältnis.
Die entscheidende Fragestellung wird sein, ob sich die Teilzeitbeschäftigung negativ auf das Hauptbeschäftigungsverhältnis auswirkt.
Immer mehr Menschen haben einen Nebenjob
Gegenüber 2003 hat sich die Mitarbeiterzahl in mehr als einem Beruf nahezu verdoppelt. 2. Rund drei Mio. Menschen in Deutschland haben neben ihrer Hauptbeschäftigung eine Teilzeitbeschäftigung. Das bedeutet, dass sich die Mitarbeiterzahl und ihr Mitarbeiteranteil seit 2003 mehr als verdoppelt hat. Zu diesem Thema hat die Forschungsinstitution der Agentur für Arbeit eine Untersuchung vorgelegt.
Weiteres Ergebnis: Unter den Nebenjobs sind sowohl weibliche als auch männliche und weibliche Arbeitskräfte "überdurchschnittlich stark vertreten". Sie werden weniger entlohnt als Mitarbeiter, die keine Teilzeitbeschäftigung haben. In den meisten Fällen verbinden Mehrfachbeschäftigte einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz mit einem Mini-Job. Die Teilzeitarbeitnehmer arbeiten zu einem Drittel in Vollzeit und Teilzeit im gleichen Fach. Aber die Mitarbeiter würden auch einen zweiten Job übernehmen, weil sie Ansehen und neue aufregende Ideen wollen.
Für den kräftigen Zuwachs bei der Zahl der Mehrfachbeschäftigten sprechen die Verfasser der Untersuchung mehrere Gründe: Schließlich müßten gerade Niedrigverdiener, die überdurchschnittliche Teilzeitarbeitsplätze haben, in Deutschland im Ausland höhere Steuern aufbringen. "Allerdings ist die Bevorzugung einer Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen nicht das geeignete Gegenmittel.
Kleinere Nebenbeschäftigungen trugen "kaum zur nachhaltigen beruflichen Weiterentwicklung und Altersvorsorge bei". Es wäre sinnvoller, die Beschäftigung im hauptberuflichen Bereich zu verstärken, beispielsweise durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigeinkommen.