Untervermietung der Gesamten Wohnung

Weitervermietung der gesamten Wohnung

Eine Untervermietung der gesamten Wohnung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Ausstattung: Untervermietung der gesamten Wohnung. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter der Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte zustimmt. Ein Rechtsanspruch auf Untervermietung der gesamten Wohnung besteht grundsätzlich nicht.

Untermiete der gesamten Wohnung erlaubt?

Die Untervermietung der gesamten Wohnung bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Ihre Vermieterin kann Ihnen die erforderliche Genehmigung ohne Angaben von GrÃ?nden erteilen. Der Mieter hat keinen Anrecht auf die komplette Untervermietung der gesamten Wohnung. Sollten Sie Ihre Wohnung ohne die erforderliche Genehmigung des Eigentümers weitervermieten, ist dies nicht gestattet - dann laufen Sie das Risiko der Beendigung des Mietverhältnisses durch Ihren Eigentümern.

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Untermiete der gesamten Wohnung

Seit 10 Jahren lebe ich in einer Wohnung, in der der Generalmieter vor acht Jahren auszieht. Seitdem habe ich auch die Mieten für die Wohnung bezahlt und die Hausverwaltung weiss, dass nur ich hier lebe. Nun hat ein Rechtsanwalt diese Untervermietung verboten und die Rückgabe des richtigen Verwandtschaftsverhältnisses verlangt. Lieber Frager, es wäre am besten, wenn Sie den Generalmieter kontaktieren und beide mit dem Eigentümer vereinbart hätten, dass der vorherige Generalmieter aus dem Mietvertrag freigestellt wurde und Sie der neue Mietgeber sind.

Mit wem der Eigentümer einen Vertrag schließt, kann er selbst entscheiden (Vertragsfreiheit). Daher sollten Sie dem Eigentümer beweisen, dass Sie ein ebenso guter und zahlungsfähiger Nachmieter sind. Die Hauptmieterin hat die ganze Wohnung, nicht nur einen Teil davon, an Sie weitervermietet. Hierzu bedarf er der Zustimmung des Eigentümers (§ 540 BGB).

Ist die gesamte Wohnung untervermietet, ist der Mieter nicht berechtigt, eine Untervermietung zu erteilen. Die Untervermietung der gesamten Wohnung ohne Zustimmung des Eigentümers verstößt gegen die vertragliche Verpflichtung des Mieters. Die Vermieterin kann den Generalmieter auf einstweilige Verfügung verklagen. Bei Kündigung des Hauptmietvertrages kann der Mieter die Wohnung von Ihnen zurückverlangen und gegebenenfalls auch einen Räumungsbefehl gegen Sie einholen.

Sie haben dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Erstmieter. Eine Untervermietung bedarf jedoch nicht der schriftlichen Zustimmung des Mieters, es sei denn, sie wurde im Einzelfall zwischen Mieter und Mieter ausdrücklich und in schriftlicher Form getroffen. Laut der Rechtssprechung kann eine verlängerte Tolerierung auch als Genehmigung zur Untervermietung interpretiert werden. Die Frage, ob das Vermieterverhalten wirklich als Bewilligung interpretiert werden kann, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

Im Falle einer Auseinandersetzung müssen Sie oder der Generalmieter beweisen können, dass der Mieter wirklich gewusst hat, dass der Generalmieter vor Jahren aus dem Haus gezogen ist und dass die Wohnung seitdem vollständig an Sie weitervermietet wurde.

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