Arbeitszeitgesetz Sonntagsarbeit

Gesetz über Arbeitszeiten Sonntagsarbeit

Zu Ihrem Antrag auf Einstellung von Arbeitnehmern. Der Antrag auf Sondergenehmigung für die Sonntagsarbeit obliegt grundsätzlich den Vermietern. Wichtigste Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Auch Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind hier festgelegt. Die Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Tarifvertrag über die Sonntagsarbeit.

Arbeiten außerhalb der Arbeitstage: Arbeitgebern wird gestattet

Im Arbeitszeitgesetz wird der Sonnabend wie ein gewöhnlicher Arbeitstag betrachtet. Völlig anders ist der Tag - hier herrscht die Grundregel: Mitarbeiter dürfen sonntags von 0 bis 24 Uhr nicht mitarbeiten. Firmen, die während der Tag- und Nachtarbeit Schichten haben, können den Start und das Ende der 24-Stunden-Sonntagsruhe um bis zu 6 Std. verschieben, für Autofahrer sind es höchstens zwei Std. (§9 (1) ArbZG).

Bei Wochenendarbeiten kann der Gesamtbetriebsrat im Wege einer Vereinbarung mitreden ((§87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Nur bestimmte Gebiete dürfen am Sonntag bearbeitet werden. Es dürfen nur solche Arbeitstage ausgeführt werden, die nicht an Arbeitstagen durchgeführt werden können. Die folgenden Gebiete werden genannt (§10 ArbZG): Nicht-kommerzielle Ereignisse von Gemeinden, Vereinigungen, Vereinen und dergleichen.

Folgende Punkte können in einem Kollektivvertrag oder in einem auf einem Kollektivvertrag basierenden Betriebsvertrag festgelegt werden: Das Aufsichtsamt (in Hessen das Regierungspräsidium) kann die Sonntagsarbeit genehmigen ( 13 Abs. 3 ArbZG): an bis zu fünf Sonn- und gesetzlichen Tagen im Jahr, wenn es die besonderen Umstände zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden erforderlich machen. an einem Sonn- und Feiertag im Jahr zur Erstellung der gesetzlichen Auflistung.

Auch die Regionalräte sollten Sonn- und Feiertagsarbeiten genehmigen, wenn die chemischen, biologischen oder technischen Verfahren ohne Unterbrechung fortgesetzt werden müssen. Auch an Sonn- und Feiertagen muss die Aufsicht die Beschäftigung von Mitarbeitern genehmigen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei weitgehender Nutzung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit und bei längerer Betriebszeit im Inland unangemessen eingeschränkt ist und die Anstellung durch die Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeiten sichergestellt werden kann (§ 13 Abs. 5 ArbZG).

Das heißt ganz klar, dass das Betrieb zunächst - wenn möglich - die Wochenarbeitszeit so weit wie möglich verlängern muss, bevor die Sonntagsarbeit bewilligt werden kann. Wir haben die hier präsentierten Angaben zur Rechtslage mit größtmöglicher Vorsicht zusammengestellt. Trotz der Bemühungen, genaue und aktuelle Angaben zu machen, kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Angaben stets auf dem neuesten Stand sind und sind.

Diese Angaben sind keine verbindlichen Rechtsauskünfte.

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