Abmahnungen 2016

Vorsichtsmaßnahmen 2016

Sept. 2016: File-Sharing-Warnungen werden weiterhin täglich ausgegeben. Im Jahr 2016 wurden Warnungen an die teilnehmenden Händler verschickt. 06.09.

zwei exakt identische Pflichtverletzungen begangen hat, aber die Warnung muss "relevant" sein. 16. September 2016 32 Kommentare.

Untersuchung: Warnungen 2016 - mehr Fachhändler haben Schwierigkeiten

In seiner Warnstudie 2016 stellte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels fest, dass Warnschreiben ein zunehmendes Hindernis für den Online-Handel darstellen. Jeder vierte von ihnen ist inzwischen wenigstens einmal im Jahr davon betroffen. 4. Bei den Warnhinweisen sind die Differenzen komplex, doch werden oft Wettbewerbsverstöße anprangert. Die Bewältigung von Warnungen erfordert wenigsten Aufwand, aber oft viel Zeit.

Anlass genug für Online-Händler, sich mit dem Problem zu beschäftigen und ihre eigene Website rechtlich abzusichern. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels hat für die hier zum Download angebotene Untersuchung 534 Online-Händler angefragt. Sie sollen aufzeigen, inwieweit sie im Jahr 2016 mit dem Problem der Warnungen befasst waren und wie sie damit umgingen.

Es wurde gefragt, wie viele Warnungen ein Online-Shop im vergangenen Jahr erhielt, was die Ursachen für die Warnung waren, ob die Warnung vor Gericht oder aussergerichtlich aufgeklärt wurde und welche Gebühren die Warnungen im Detail verursachen. In diesem Fall sollte jedoch keine Schnappschuss erstellt werden, sondern die Entstehung von Warnungen im elektronischen Handel ersichtlich werden.

Online-Händler sollten daher beurteilen, ob sich das Warnungsproblem gebessert oder verschärft hat oder ob es gleich geblieben ist. 24 % aller für die Untersuchung untersuchten Online-Anbieter erhielten im vergangenen Jahr ein Warnschreiben. 84% der Erkrankten erhielten ein Mahnschreiben und 9% zwei. Schließlich hatten 3,3% mit wenigstens vier Warnungen zu tun.

Der Grund für die Warnung betrifft vor allem das Kartellrecht (53%), aber auch das Urheber- (11%) und das Warenzeichenrecht ("10%). Warnhinweise sind für Online-Händler ein ernstes Hindernis. 78 % der Teilnehmer sagten, dass das Phänomen für sie gleich geblieben oder gar schlimmer geworden sei.

Nur für 22% ist die Warnlast zurückgegangen. Außerdem hat sich die Schwere der Warnungen erheblich erhöht. Während im Jahr 2015 21% der Abmahnungen aussergerichtlich entschieden wurden, waren es im Jahr 2016 nur 12%. Die Anzahl der Abmahnungen, die vor den Gerichten endeten, erhöhte sich jedoch innerhalb eines Jahrs von 7% auf 13%. Für Online-Händler bedeutet dies enorme Mehrkosten.

72 % der Warnungen überschritten die 1.000-Euro-Marke und 6 % hatten einen Mindestwert von 3000 EUR. Dies verdeutlicht, dass sich Online-Händler verstärkt mit dem Themenkomplex Rechtliche Sicherheit auseinandersetzen müssen. Dadurch werden die durch Warnungen und Korrekturen an Ihrer eigenen Website entstehenden Folgekosten verhindert. Die Anzahl der Warnungen kann durch eine fachgerechte Revision des eigenen Ladens erheblich reduziert werden.

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