Youtube Videos Runterladen Legal

Videos von Youtube Download Impressum

Auch wenn es viele Programme gibt, die Videos von YouTube herunterladen können, unterstützen sie oft nicht das hochauflösende Bildschirmformat. Ich möchte wissen, ob es legal ist, Videos/Musik von YouTube herunterzuladen (mit dem uTube-Ripper oder anderen). Dies ist legal, solange die Quelle (das Video) legal auf YouTube ist. Ein Blatt Papier zeigt an, ob der Download von YouTube-Videos immer legal ist. Worauf muss ich beim Download von YouTube-Videos achten?

Können Musikvideos legal von YouTube runtergeladen werden?

YouTube! Einer der grössten, wenn nicht sogar der grössten Internetportale für Videos on Demand. Diese Videos werden von den Benutzern auf die genannte Website geladen und damit für jeden (auch für den unregistrierten Benutzer) verfügbar gemacht. Das technische Instrument zum Abrufen von Videodaten ist ein so genannter Strom, eine durchgängige Datenübermittlung zwischen dem Sendeserver und dem Empfangsgerät.

Wichtig ist zu prüfen, ob das Ablegen des Audio-Teils von Videos, die sich auf der YouTube Plattform bewegen, erlaubt ist. Ist die Tonspur der Videos überhaupt kopiergeschützt? Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz sind Musikwerke durch das Urheberrechtsgesetz geschÃ?tzt. Bei YouTube gibt es jetzt sowohl Titel von Künstlern von internationalem Rang als auch Songs, die ein angeblich unbekanntes Mitglied selbst erstellt und aufgeladen hat.

Ist dies eine Einzelkomposition und wird die geringe Schwelle der Belanglosigkeit erreicht (sog. Kleingeldschutz ), ist das Kunstwerk (Urheberrecht) geschÃ?tzt. Es ist daher zu beachten, dass das musikalische Schaffen kein Meisterstück der Klassik sein muss, um (urheberrechtlich) abgesichert zu sein.

Da die Tonspur des Videos, das gesicherte Musikwerk, mit Hilfe von Programmen permanent auf der Harddisk abgespeichert wird, gibt es eine Wiedergabe, die prinzipiell nur dem Autor zur Verfügung steht (§§ 15 und 16 UrhG). Kann ich jetzt YouTube-Videos in MP3 umwandeln und sichern? Entscheidend ist nun, ob diese Aufbewahrung durch das Urheberrecht zu rechtfertigen ist.

Darüber hinaus darf die Reproduktion nur für private Nutzung, d.h. weder direkt noch indirekt gewinnbringend, verwendet werden. Exemplare für Familie, Freunde und Bekannte gelten als private Nutzung. Laut eines Urteils des BGH vom 24. 6. 1993 (Az.: I ZR 148/91) kann jedoch nicht mehr von einer Privatnutzung die Rede sein, wenn die Exemplare - zumindest auch - für gewerbliche Nutzung gemacht werden.

Im Grunde wandelt der User die Musiktitel der YouTube-Videos nur für sich selbst um, ohne jeglichen kommerziellen Verwendungszweck, d. h. um die Musiktitel online wiederzugeben. Kontroverseste Bedingung für die Zulassung einer privaten Kopie ist, dass das Original (das YouTube-Video) nicht in offenkundig rechtswidriger Weise produziert oder der Öffentlichkeit in offenkundig rechtswidriger Weise zur Verfügung gestellt wurde.

Eine nach § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB zulässige Abschrift ist daher prinzipiell immer zu erwarten. YouTube-Videos können jedoch natürlich illegal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Weil die Veröffentlichung aufgrund des grundsätzlichen Genehmigungsbedarfs des Rechteinhabers (vgl. nur 52 Abs. 3 UrhG) nach dem deutschen Recht wahrscheinlich unzulässig ist, wenn der Rechteinhaber das Online-Angebot nicht vertragsgemäß zugelassen hat.

Mit YouTube-Videos kann dies jedoch nicht völlig auszuschließen sein, da viele Musikdolmetscher die Bühne zu ihrem eigenen Vorteil (z.B. für Werbung) benutzen und Musik-Videos einspielen. Ebenso kann nicht erwartet werden, dass der einzelne Benutzer alle aktuellen Lizenzvereinbarungen zwischen YouTube und den jeweiligen Urheberrechtsgesellschaften kennt oder diese gegebenenfalls überprüft.

Das unbefugte Löschen von öffentlichen Videos kann nur von YouTube durchgeführt werden. Es muss aber noch etwas anderes zutreffen, wenn z.B. der auf YouTube veröffentlichte Song bereits vor seiner Freigabe aufgeladen wurde. Einzelne Kopien dürfen für den Privatgebrauch angefertigt werden. Durch die Umwandlung des YouTube-Videotracks in eine MP3-Datei wird das kopiergeschützte Material auf der Harddisk abgelegt.

Die Aufnahme von (Musik-)Videos, die im TV ausgestrahlt werden, oder die Aufnahme der Musiktitel im (Internet-)Radio ist generell für den Privatgebrauch erlaubt. Es gibt keinen praktischen Unterschied zur "YouTube-Version". Juristisch konnte sie sogar nur an der Eigenschaft der Submission versagen, die offenbar unrechtmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings kann die offenkundige Illegalität dieser Videos nicht wirklich überzeugend sein.

Eine Umwandlung und Archivierung der Tonspuren eines YouTube-Videos ist daher - mangels gegenteiliger Entscheidungen oder einer Rechtslage - prinzipiell zulässig.

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