Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
In welcher Frist muss eine Abmahnung Erfolgen
Innerhalb welcher Frist muss eine Warnung erfolgreich sein?In welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen? "Rechtsanwältin für Arbeitsgesetz Berlin Blog
In welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen? In welcher Frist muss eine Abmahnung erfolgen? Ein Warnhinweis ist eine Aussage des Arbeitsgebers gegenüber dem Mitarbeiter, dass er das vertraglich verletzte Handeln des Mitarbeiters nicht mehr duldet. Der Warnhinweis kann prinzipiell auch formlos erfolgen. Bei einer formellen Warnung besteht das Hauptproblem jedoch darin, dass es später Probleme mit den Beweisen gibt.
Erlangt der Unternehmer Kenntnis von Fakten, die ihn zu einer Verwarnung berechtigt, ergibt sich für den Unternehmer oft die Fragestellung, innerhalb welcher Frist der Mitarbeiter verwarnt werden muss. Ein Regelausschluss zeitraum, innerhalb dessen der Dienstgeber das vertraglich unzulässige Handeln des Dienstnehmers mahnen muss, besteht nicht. Selbst wenn keine Frist für eine Abmahnung besteht, wird dennoch erkannt, dass die Abmahnung ungültig werden kann.
Beispielsweise hat das LAG Köln die Aufhebung der Abmahnung in dem Falle akzeptiert, in dem der Dienstgeber dem Dienstnehmer erst ein Jahr nach der Pflichtverletzung eine Abmahnung erteilt hatte. Auch in dem Verfahren, in dem das Arbeitsgericht Köln entschied, gab es keinen Anlass für die lange Wartezeit des Arbeitsgebers.
Allerdings sind auch solche Situationen vorstellbar, in denen eine lange Klärung des Sachverhalts notwendig ist. Im Prinzip dürfte es jedoch zu Problemen kommen, die über ein Jahr andauern. Die Arbeitgeberin hat - wenn sie den Tatbestand nicht zeitnah klären kann - immer die Chance, im Falle einer verdächtigen Kündigung vorzugehen. Der Artikel was published in Warning, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Berlin and met with Warning Berlin, Warning Berlin Rechtsanwalt, Removal of the Warning from the Personnel File, Frist für Abmahnung, Rechtanwalt Arbeitrecht Berlin.
Welche Termine sind bei der Abmahnung zu berücksichtigen?
Wenn ein Arbeitnehmer eine ihm auferlegte Verpflichtung verletzte, sollte der Auftraggeber so schnell wie möglich, idealerweise bis zu einem Tag nach dem Ereignis, eine Verwarnung aussprechen. Eine Frist für die Abmahnung hat der Gesetzgeber nicht gesetzt. Nichtsdestotrotz dürfen Vorkommnisse, die sehr lange zurückliegen, nicht gewarnt werden. Bei fehlenden gesetzlichen Anforderungen erarbeitet die Gerichtsbarkeit auf der Grundlage von Entscheidungen Leitlinien, so auch für den Zeitraum mit einer Abmahnung.
Dementsprechend verfallen die vor mehr als sechs Monaten versandten Mahnungen, d.h. der Auftraggeber hat nicht mehr das Recht, den Mitarbeiter zu verwarnen. Der Entscheid obliegt jedoch dem zuständigen Gericht, bei dem die Form und der Schweregrad des Fehlverhaltens und das spätere Benehmen des Mitarbeiters ausschlaggebend sind.
Gleiches trifft auf das Verhalten des Mitarbeiters im Warnfall zu. Hier hat der Gesetzgeber auch keine Frist für die Abmahnung gesetzt, eine Stellungnahme des Mitarbeiters ist nicht unbedingt vonnöten. Gleichwohl ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter unverzüglich tätig wird, besonders im Fall einer ungerechtfertigten Abmahnung, d.h. deren Streichung aus der Belegschaftsakte fordert oder eine Gegenerklärung abgibt oder von seinem Widerspruchsrecht gebrauch macht, zumal die ungerechtfertigte Abmahnung ohne Gegenreaktion in einem nachfolgenden Stellennachweis auftauchen kann.
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung kann für den betroffenen Mitarbeiter manchmal ein großer Schock sein. Natürlich ist eine Warnung keinesfalls angenehm und sichert auch einen Zugang in die Mitarbeiterakte, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, sein eigenes Benehmen zu ändern und damit den Anforderungen des Vorgesetzten in Zukunft besser nachzugehen.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Warnung macht der Bundesgesetzgeber keine präzisen Aussagen. Dementsprechend ist eine Abmahnung durchaus möglich, wodurch die schriftliche Ausgestaltung mit einer detaillierten Darstellung des Missverhaltens bevorzugt wird, da auf diese Weise eindeutige Umstände entstehen. Auch gibt der Bundesgesetzgeber keine Termine vor, die im Falle einer Abmahnung einzuhalten sind, so dass keine rechtlich bindenden Tatsachen vorliegen.
Im Prinzip sollte der Unternehmer schnell handeln und nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor er eine Verwarnung ausspricht.