Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Ausbildung Probezeit Muster Arbeitnehmer
Beendigung der Ausbildung Probezeit ProbeangestellteEntlassung eines kleinen Praktikanten
Grund für das Urteil war die Entlassung eines kleinen Praktikanten während der Probezeit durch den Unternehmer. Für Lehrstellen kann eine Probezeit von bis zu 4 Monate festgelegt werden. Die Kündigung kann innerhalb der Probezeit erfolgen. Eine Kündigung ist nach Ende der Probezeit nur noch ohne Einhaltung einer Frist möglich, d.h. es muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegeben sein.
Die Auszubildenden haben somit einen sehr guten Entlassungsschutz während ihrer Ausbildung. Deshalb sollten Sie die Probezeit gut dazu verwenden, um zu überprüfen, ob Sie 3 Jahre zusammen sind. Die Auszubildenden sollten während der Probezeit ihre besten Leistungen erbringen, um diese Gefahrenphase zu durchstehen.
ZurÃ??ck zum Fall: Die Entlassung erfolgte an den Azubi selbst, d.h. an den Ehemaligen und dann "gesetzlich vertreter der Ehegatten F. und Ka. Die Entlassung wurde am 31. Oktober 2008, am Ende der Probezeit, um 8:30 Uhr, nachweisbar in den Postkasten der K. family gelegt. Die Klägerin/der Auszubildende selbst war arbeitsuntauglich, die Vormünder waren im Ferien.
Die Klägerin/der Auszubildende nahm die Kündigung am 2. November 2008 und seine Frau erst am 3. November 2008 zur Kenntnis. 2. Die Kündigung wäre natürlich nur dann zu spät eingegangen, wenn diese Termine für die Entscheidung relevant gewesen wären. Eine nachträgliche Kündigung wäre nur bei schwerwiegenden Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Wie das BAG erklärte, hängt die Effektivität der Kündigung nicht davon ab, wann der Jugendliche die Kündigung anerkennt, sondern nur davon, wann die rechtlichen Vertretungen, d.h. die Erziehungsberechtigten, die Kündigung erlangt haben!
Daher wird, wie im aktuellen Verfahren, den Arbeitgebern eindringlich davon abgeraten, Minderjährige selbst zu entlassen. Richtig ist es eher, die Kündigung unmittelbar an die Erziehungsberechtigten, und zwar als Rechtsvertreter des Praktikanten XY, zu richten: In diesem Falle war dies jedoch nicht wichtig, da der Postkasten ein Familienpostfach war, und zwar für den Praktikanten und den Rechtsvertreter.
Die Auszubildenden sollten bei Bedarf einen eigenen Postfach erhalten. Zum Thema Kündigungsrecht: Wäre es ausreichend gewesen, die Mitteilung am Schluss der Deadline erst um 17:30 Uhr einzureichen? Die Kündigung wurde hier am 31. Oktober 2008 frühmorgens, also um 8:30 Uhr, in den Postkasten gelegt, so dass die Mütter noch an diesem Tag damit rechnen konnten, sie zu erhalten, da die hausinterne Post in der Regel nicht vor diesem Zeitpunkt aus dem Postkasten entfernt wird.
Wenn die Kündigung erst um 17:30 Uhr eintrifft, kann der Absender nicht erwarten, dass die Mail an diesem Tag wieder aus der Mailbox entfernt wird, so dass der Zugriff an diesem Tag nicht mehr stattfindet. Der Brief muss als Absender/Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich in den Posteingang des Empfängers/Azubis oder Mitarbeiters eingelegt werden, so dass mit einer Entleerung zu rechnen ist.
So wurden die Erziehungsberechtigten frühzeitig über die Kündigung informiert, auch wenn sie erst am 3. November 2008 davon erfuhren. Das Fernbleiben vom Urlaub steht daher dem Erhalt der Kündigung nicht entgegen. Auch wenn die Erziehungsberechtigten nicht einmal da waren, konnten sie nicht einmal den Postkasten entleeren und nachlesen, was sie empfangen hatten, wird die Kündigung als eingegangen betrachtet.
Als Mitarbeiter sollten Sie daher eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter unbedingt anweisen, die Mailbox regelmässig zu entleeren und auch zu prüfen, was empfangen wurde, damit Sie darauf angemessen antworten können. Wenn man 4 Urlaubswochen hat, hat man sonst ein Problem, und zwar, dass die Beschwerde gegen die Kündigung nicht mehr möglich ist, weil dafür eine 3 - wöchentliche Kündigungsfrist existiert, der sogenannte Kündigungsschutz!
Es ist wichtig, dass die Unternehmer die Kündigung korrekt adressieren, rechtzeitig einreichen und wissen, dass der Arbeitnehmer den Zutritt nicht behindert.